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Arbeitsbühne
Eine Arbeitsbühne (Aufenthaltsbühne) ist ein Anbaugerät und dient bei Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten dem ausführenden Personal als Standfläche und dienen als Lagerplatz für während des Arbeitseinsatzes benötigter Materialien. Im Gegensatz zur Hubarbeitsbühne verfügen sie nicht über einen eigenen Antrieb für den Niveauausgleich. Sie sind eine Alternative zum Gerüst. Von letzterem wiederum unterscheiden sie sich, indem sie mobil sind. An ihrer Unterseite sind feststellbare Rollen angebracht. Damit kann eine Arbeitsbühne den Standort relativ kurzzeitig und ohne besondere Anstrengungen verändern.
Einsatz
Für kleinere Unternehmen lohnt es sich meist nicht für Wartungs-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten eine Hubarbeitsbühne anzuschaffen. Da in den Betrieben meist Gabelstapler vorhanden sind, ist für den Unternehmer die Arbeitsbühne eine günstige Variante, mit der seine Mitarbeiter sicher trotz fehlender Arbeitsfläche am Gebäude arbeiten können. Eine Alternative dazu bietet das Leasing, also das Mieten auf Zeit.
Arbeitsbühnen unterteilen sich in vier Hauptgruppen:
- Anhängerarbeitsbühnen
- LKW-Arbeitsbühnen
- Scherenarbeitsbühnen
- selbstfahrende Arbeitsbühnen
Selbstfahrende Arbeitsbühnen gibt es mit Dieselantrieb oder Elektroantrieb über Batterie[1], außerdem gibt es Arbeitsbühnen als Anbauteil an andere Maschinen, z.B. an einen Stapler oder Teleskopstapler.
Bauliche Anforderungen
Gemäß der BGV-D27-Richtlinie für Flurförderzeuge der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution gibt es nachfolgende Vorgaben[2]:
Boden
Der Boden der Arbeitsbühne sollte geschlossen, eben und rutschfest sein, um so Standsicherheit zu gewähren. Damit keine Werkzeuge durch Öffnungen am Boden fallen können, sollten die Öffnungen nicht größer als 15 mm sein. Die Größe des Bodens sollte einer Flachpalette (800 mm x 1200 mm) entsprechen. Unter dem Boden sollten Gabeltaschen vorhanden sein, welche nach unten und zur Seite geschlossen sein müssen.
Umwehrung
Um Personen vor dem Abstürzen und Gegenstände vor dem Herabfallen zu sichern ist eine Umwehrung nötig. Diese soll aus Handlauf, Knieleiste und Fußleiste bestehen. Die Fußleiste sollte 15 cm hoch sein, um so das Herabfallen von Gegenständen besser zu verhindern. Die Umwehrung muss mindestens 1,10m hoch sein und zusammen mit dem Boden unlösbar verbunden sein.
Rückenschutz
Zum Hubmast einer Hubarbeitsbühne oder Hebebühne hin sollte ein Gitter über die gesamte Breite der Arbeitsbühne angebracht sein, das mindestens 1,80 m hoch ist, um so Verletzungen durch den Hubmast zu verhindern. Das Gitter sollte engmaschig sein, so dass niemand durch die Maschen zu den Gefahrstellen des Hubmastes gelangen kann.
Weblinks
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Arbeitsbühne aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |