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August Höhn
August Höhn (geb. 19. August 1904 in Lipporn; gest. unbekannt) war ein deutscher SS-Untersturmführer und Schutzhaftlagerführer im KZ Sachsenhausen.
Leben
Höhn absolvierte nach dem Ende seiner Volksschulzeit eine Schneiderlehre und war danach in seinem Beruf tätig, zuletzt als Schneidermeister. Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten wurde er 1933 Mitglied der NSDAP und der SS. Im Zuge des beginnenden Zweiten Weltkrieges wurde er 1939 der Wachmannschaft des KZ Sachsenhausen zugewiesen. Ab Mai 1941 gehörte er dem Stab der Lagerkommandantur im KZ Sachsenhausen an.[1] Von Oktober 1942 bis August 1943 war er Lagerführer im Außenlager Berlin-Lichterfelde des KZ Sachsenhausen.[2] Anschließend war er stellvertretender Schutzhaftlagerführer im Stammlager des KZ Sachsenhausen.[3]
Nach Kriegsende befand sich Höhn in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Höhn wurde als Kriegsverbrecher mit 15 weiteren Beschuldigten im Sachsenhausen-Prozess wegen der Teilnahme an den Verbrechen im KZ Sachsenhausen vor einem sowjetischen Militärgericht angeklagt. Am 31. Oktober 1947 wurde er für schuldig befunden und zu einer lebenslänglichen Haftstrafe mit der Pflicht zur Zwangsarbeit verurteilt und wurde danach im Arbeitslager Workuta des Gulags inhaftiert. Im Januar 1956 kam Höhn aus der sowjetischen Haft frei und wurde als so genannter Nichtamnestierter in die Bundesrepublik Deutschland entlassen.[4] Über das Auswärtige Amt wurde das Bundesministerium für Justiz über den Aufenthaltsort von den besonders belasteten NS-Tätern, die entlassen worden waren, unterrichtet. Bereits im Juli 1956 wurde Höhn in Untersuchungshaft genommen.[5] Vor dem Schwurgericht am Landgericht Düsseldorf wurde Höhn mit den zwei weiteren Beschuldigten Otto Wilhelm Böhm und Horst Hempel aufgrund von im KZ Sachsenhausen verübten Verbrechen angeklagt. Der Verfahrensgegenstand beinhaltete: „Exekution von mindestens 200 Häftlingen im Rahmen der 'Sonderbehandlung' russischer Kriegsgefangener in der Genickschussbaracke. Strangulation oder Erhängung von Häftlingen auf dem Appellplatz. Erschiessung von 27 Häftlingen des 'Lederkommandos' im Krematorium. Erschiessung, Erhängung und Vergasung von zu diesem Zwecke in das KL Sachsenhausen überstellten Einzelpersonen und Personengruppen. Erschiessung von 82 Häftlingen im Rahmen der Alarmstufe 'Scharnhorst', welche bei Evakuierung des Lagers die Tötung namentlich bestimmter Häftlinge vorsah. Tötung von mindestens 2000 kranken Häftlingen bei Evakuierung des Lagers Anfang 1945. Erschiessung von insgesamt etwa 230 jüdischen Häftlingen, die bei der Evakuierung des Nebenlagers Lieberose in das KL Sachsenhausen verlegt worden waren. Erschiessung mehrerer Häftlinge während des Evakuierungsmarsches vom KL Sachsenhausen in Richtung Lübeck“.[6] Am 15. Oktober 1960 wurde Höhn wegen siebenfachem Mord, zwei Totschlägen sowie Beihilfe zum Mord in fünf Fällen zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe und lebenslangen Ehrverlust verurteilt.[7] Das Urteil wurde im Revisionsverfahren 1962 durch den Bundesgerichtshof bestätigt.[8]
Literatur
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main, ISBN 978-3-596-16048-8.
- Justiz und NS-Verbrechen. 16. Die vom 8. Juli. 1959 bis zum 4. November 1960 ergangenen Strafurteile Lfd. Nr. 480–500, APA – Holland Univ. Press, 1976.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Morsch, Ralph Gabriel, Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen: Mord und Massenmord im Konzentrationslager Sachsenhausen 1936-1945, Metropol, 2005, S. 133
- ↑ Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Sachsenhausen, Buchenwald., Band 3, C. H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-52963-1, S. 89
- ↑ Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Sachsenhausen, Buchenwald., Band 3, C. H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-52963-1, S. 40
- ↑ Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 261
- ↑ Hans Booms, Ulrich Enders, Konrad Reiser: Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung 1956, Band 9, Oldenbourg, München 1998, ISBN 3-486-56281-9, S. 123, 125
- ↑ Verfahren Lfd.Nr.497, Veröffentlicht in Justiz und NS-Verbrechen Band XVI bei Justiz und NS-Verbrechen
- ↑ Hermann Langbein: Im Namen des deutschen Volkes, Köln, Stuttgart, Zürich, 1963, S. 179
- ↑ Hans Booms, Ulrich Enders, Konrad Reiser: Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung 1956, Band 9, Oldenbourg, München 1998, ISBN 3-486-56281-9, S. 125
Personendaten | |
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NAME | Höhn, August |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher SS-Untersturmführer und Schutzhaftlagerführer im KZ Sachsenhausen |
GEBURTSDATUM | 19. August 1904 |
GEBURTSORT | Lipporn |
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel August Höhn aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |