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Bürovorsteher

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Die Funktionsbezeichnung Bürovorsteher wird in Anwalts- oder Notarbüros (Kanzleien) verwendet. Die Funktion des Bürovorstehers ist meist in größeren Anwaltsbüros bzw. Sozietäten gebräuchlich. Es handelt sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Der Bürovorsteher (gebräuchlicher: Büroleiter) ist der Verwaltungsleiter eines Anwalts- oder Notariatsbüros. Seine Aufgabengebiete sind sowohl von der Größe der Kanzlei als auch von den Vorstellungen der Kanzleiinhaber (Partner) abhängig. In großen Kanzleien gibt es oft auch funktionsbezogene weitere Untergliederungen wie z. B. Leiter für Personal, Buchhaltung, EDV.

Geschichte

Bis zum Jahr 1999 wurden Fortbildungslehrgänge zum „Geprüften Bürovorsteher“ durch verschiedene Institute angeboten. Die Weiterbildung zum Geprüften Bürovorsteher wurde ab dem Jahr 2000 durch diejenige zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ ersetzt. Die modernere Bezeichnung für den Beruf des Bürovorstehers ist die des Büroleiters. Er ist in diesen Büros verantwortlich für die Verwaltung des Büros.

Aufgaben

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:

Der Bürovorsteher ist das Bindeglied zwischen den Rechtsanwaltsfach- bzw. Notarfachangestellten und den Rechtsanwälten bzw. Notaren. Er ist auch Personalvorgesetzter der Angestellten des Büros, je nach Organisationsstruktur auch der der angestellten Anwälte. Er ist an die Weisungen der Partner der Sozietät gebunden und setzt diese um.

In den meisten Fällen sind in dieser Position Rechtsanwaltsfachangestellte tätig, die sich durch entsprechende Zusatzausbildungen für diesen Beruf qualifiziert haben. Bei persönlicher Qualifikation ist auch ein Quereinstieg aus anderen Berufen, z. B. von Beamten des gehobenen Dienstes oder von Rechtspflegern, möglich.

Siehe auch:

Rechtsfachwirt

Weblinks

Wiktionary: Bürovorsteher – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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