Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Bürovorsteher
Die Funktionsbezeichnung Bürovorsteher wird in Anwalts- oder Notarbüros (Kanzleien) verwendet. Die Funktion des Bürovorstehers ist meist in größeren Anwaltsbüros bzw. Sozietäten gebräuchlich. Es handelt sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Der Bürovorsteher (gebräuchlicher: Büroleiter) ist der Verwaltungsleiter eines Anwalts- oder Notariatsbüros. Seine Aufgabengebiete sind sowohl von der Größe der Kanzlei als auch von den Vorstellungen der Kanzleiinhaber (Partner) abhängig. In großen Kanzleien gibt es oft auch funktionsbezogene weitere Untergliederungen wie z. B. Leiter für Personal, Buchhaltung, EDV.
Geschichte
Bis zum Jahr 1999 wurden Fortbildungslehrgänge zum „Geprüften Bürovorsteher“ durch verschiedene Institute angeboten. Die Weiterbildung zum Geprüften Bürovorsteher wurde ab dem Jahr 2000 durch diejenige zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ ersetzt. Die modernere Bezeichnung für den Beruf des Bürovorstehers ist die des Büroleiters. Er ist in diesen Büros verantwortlich für die Verwaltung des Büros.
Aufgaben
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:
- Erstkontakt mit neuen Mandanten
- Einstellung von Mitarbeitern
- Organisation des Arbeitsablaufes
- Regelung von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen
- Organisation der Buchhaltung
- Aufstellung des Jahresabschlusses und ggf. der Gewinnverteilung (bei Sozietäten)
- Überwachung des Einkaufs
- Einsatz von Büromaschinen, z. B. EDV
- Überwachung von Fristen und Terminen
- Unterstützung der Anwälte bei der Durchführung ihres Berufs
- Bearbeitung sonstiger, nicht ausschließlich anwaltlicher Aufgaben, z. B. Erstellung von Gebührenabrechnungen, Durchführung komplexer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Der Bürovorsteher ist das Bindeglied zwischen den Rechtsanwaltsfach- bzw. Notarfachangestellten und den Rechtsanwälten bzw. Notaren. Er ist auch Personalvorgesetzter der Angestellten des Büros, je nach Organisationsstruktur auch der der angestellten Anwälte. Er ist an die Weisungen der Partner der Sozietät gebunden und setzt diese um.
In den meisten Fällen sind in dieser Position Rechtsanwaltsfachangestellte tätig, die sich durch entsprechende Zusatzausbildungen für diesen Beruf qualifiziert haben. Bei persönlicher Qualifikation ist auch ein Quereinstieg aus anderen Berufen, z. B. von Beamten des gehobenen Dienstes oder von Rechtspflegern, möglich.
Siehe auch:
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bürovorsteher aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |