Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Bedarf
Der Ausdruck Bedarf (nur Einzahl[1], Plural Bedarfe trotzdem im Rechtsdeutsch[2]) ist mehrdeutig. Er bedeutet
- allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage;
- in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis;
- in Systemen der sozialen Sicherung eine Anspruchsberechtigung auf einen Betrag, eine Menge oder ein Volumenden.
Wirtschaftswissenschaft
In der Wirtschaftswissenschaft wird terminologisch der Bedarf vom Bedürfnis unterschieden. Bedarf ist ein mit Kaufkraft ausgestattetes Bedürfnis. Ein Bedarf setzt voraus, dass jemand zur Bedürfnisbefriedigung Kaufkraft einsetzen will und kann. Der Bedarf tritt auf dem Markt als Nachfrage nach einem Wirtschaftsgut (Waren, Dienstleistungen) auf.
Bedarf in der Betriebswirtschaftslehre
Einige Beispiele für Bedarfsarten in der Betriebswirtschaftslehre:
- Personalbedarf
- Materialbedarf: Primärbedarf, Sekundärbedarf, Tertiärbedarf, Bruttobedarf, Nettobedarf, siehe: Bedarfsermittlung.
- Kapitalbedarf
Soziale Sicherung
Der Bedarf ist derjenige Betrag, den der Berechtigte zur angemessenen finanziellen Deckung seines Lebens beanspruchen kann. Der Betrag kann auch operationalisert werden und über Einzelprodukte definiert sein, die z.B. ein Mensch in einem fixierten Zeitraum objektiv bzw. durch politische Festlegung benötigt.
Eine Person gilt im Familienrecht nach § 1577 Abs. 1 BGB als bedürftig, wenn und soweit sie nicht in der Lage ist, ihren Bedarf selbst zu befriedigen. In den Anspruch auf Unterhalt gehen Fragen nach Unterhaltsgrund, Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit ein.
Auch die Höhe der Gewährung von Sozialhilfe hängt von der Bedürftigkeit ab. Hierbei wird in Deutschland von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Einzelnachweise
- ↑ vgl. z.B. Bertelsmann/vorm. Knaur Die neue Rechtschreibung München 1996, S. 239
- ↑ vgl. z.B. § 28 des SGB XII
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bedarf aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |