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Bootsführer
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Ein Boots- oder Schiffsführer ist im Sinne der Verkehrsordnungen (BinSchStrO usw.) für sein Fahrzeug verantwortlich, allein und in jeder Hinsicht.
Er braucht nicht am Ruder zu stehen, muss aber während der Fahrt an Bord sein. Seine Eignung weist er durch ein Befähigungszeugnis für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke nach (Führerschein, Patent oder dergl.). Die Zeugnisse werden teils von Behörden, teils von Verbänden ausgestellt, in der Regel nach einer entsprechenden Ausbildung, Prüfung und Zulassung.
Siehe auch
Weblinks
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Deutscher Segler-Verband
- Deutscher Motoryachtverband
- Bereich Bootwesen bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bootsführer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |