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Bordstein

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mittels Schalung vor Ort hergestellter Bordstein (USA)
Alte Pflasterung mit Bordsteinen aus Granit in Kutná Hora

Ein Bordstein (norddeutsch auch Kantstein, süddeutsch und österreichisch auch Randstein oder ostdeutsch auch Kantenstein genannt) ist ein Bauteil aus dem Straßen- und Wegebau. Er dient zur Abgrenzung von verschiedenen Bereichen der Straße voneinander und zur Befestigung von Grünstreifen und des Fahrbahn- oder Wegerandes. Die Bordhöhe ist unterschiedlich angelegt und liegt im Fall vom Hochbord im Bereich von 12 bis 20 cm. Um das Überqueren für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer zu erleichtern wird im Bereich von Knotenpunkten und Grundstückszufahrten eine Bordabsenkung eingebaut.

In Deutschland wird zwischen verschiedenen Arten von Bordsteinen unterschieden. Zum einen nach dem Material, aus dem sie hergestellt sind, und zum anderen nach der Form und Funktion des Bordsteins.

Material

In der Regel werden Bordsteine aus Beton gem. DIN 483 (bisher), neu: DIN EN 1340 oder Naturstein hergestellt, wobei Natursteine (häufig Granit) wesentlich teurer sind als Betonsteine. Man findet auch schon öfter Bordsteine aus Kunststoff.

Die Bordsteine werden außer nach ihrem Material auch nach ihrer Form unterschieden, also ihrem Verwendungszweck. Eine Sonderstellung hat der so genannte Asphaltbord. Er besteht aus hohlraumarmem Asphaltmischgut mit hartem Bindemittel und wird im Zuge der Herstellung einer Straße eingebaut. Er setzt sich nicht aus einzelnen Steinen zusammen, sondern ist Bestandteil der Fahrbahn.

Bordsteinarten und ihre Verwendung

Bordstein

Hochbordstein

Ein Hochbordstein ist ein zwischen 15 und 18 cm breiter und 25 bis 30 cm hoher Bordstein, der die Fahrbahn als die vom motorisierten Verkehr befahrene Fläche von den Bereichen für Fußgänger abgrenzt. Er dient dazu, die Fußgänger vor dem Verkehr zu schützen. Zu diesem Zweck wird er in Deutschland und seinen Nachbarländern meist so eingebaut, dass zwischen Fahrbahn und Gehweg ein Höhenunterschied von 10 bis 15 cm vorhanden ist. Damit der Reifen bei Fahren gegen den Bordstein oder beim Parken auf dem Gehweg nicht beschädigt wird, ist der Hochbordstein im Bereich der oberen Hälfte angeschrägt; in Österreich wird zumindest seine Kante gebrochen.

Rundbordstein

Rundbord als Gehwegbegrenzung

Ein Rundbordstein ist ebenfalls zwischen 15 und 18 cm breit, aber meist nur 18 bis 22 cm hoch. Er dient zur Absenkung von Fußgängerüberwegen und Grundstückszufahrten im Verlaufe eines Hochbordsteins.

Da er an Grundstückszufahrten überfahrbar ist und immer noch einen Höhenunterschied an seiner Vorderkante aufweist, ist er an der der Fahrbahn zugewandten Seite abgerundet.

An Fußgängerüberwegen in Deutschland wird der Rundbordstein meist mit 3 cm Höhenunterschied eingebaut. Dies soll bewirken, dass ein Rollstuhlfahrer ihn noch überfahren und ein Sehbehinderter ihn noch ertasten kann.

Flachbordstein

Bordstein F10

Ein Flachbordstein ist ein Bordstein, der zwischen 10 und 30 cm breit und 30 cm hoch ist. Er wird meist an Verkehrsinseln eingebaut und kommt noch häufiger als der Hochbordstein mit den Reifen von Fahrzeugen in Berührung. Daher ist er angeschrägt, damit er selbst und die Fahrzeugreifen nicht beschädigt werden.

  • F5 - 20 cm x 10 cm mit 5 cm Ansicht
  • F7 - 20 cm x 20 cm mit 7 cm Ansicht
  • F10 - 25 cm x 20 cm mit 10 cm Ansicht
  • F15 - 30 cm x 25 cm mit 15 cm Ansicht

Tiefbordstein

Der Tiefbordstein ist zwischen 5 und 10 cm breit und zwischen 15 und 50 cm hoch. Er dient zur Abgrenzung zwischen Gehwegen und privaten Grundstücken oder als Wegbegrenzung in Gärten, Parks oder Sportplätzen. Die mitunter hierfür benutzten Bezeichnungen Rasenbordstein oder Rabattenstein sind nicht korrekt. Die kleinste Variante von unter 6 cm Breite wird regional als Schlängel bezeichnet.

Buskapstein

Buskapstein

Der Buskapstein (von Buskap) ist ein Spezialbordstein, der den Niveauunterschied zwischen Busboden und Bordstein verringern soll. Als eine Variante des Hochbordsteins soll er das Ein- und Aussteigen in und aus Bussen und Straßenbahnen ohne Höhenunterschied ermöglichen. Er weist einen Höhenunterschied von 18 cm zwischen Fahrbahn und Gehweg auf. Durch einen zur Fahrbahn gerichteten glatt geschliffenen Anlauf (Kletterschutz) soll verhindert werden, dass der ankommende Bus bei Berührung des Bordsteins auf den Gehweg gerät. Nebenbei wird durch die geschliffene Flanke auch der Abrieb der Reifenflanken reduziert. Aufgrund des Höhenunterschiedes wird er auch oft an Stellen eingesetzt, an denen Parken auf dem Gehweg verhindert werden soll.

Übergangstein

Zwischen den verschiedenen Arten von Bordsteinen gibt es meistens so genannte Übergangsteine. Sie überbrücken den Höhenversatz zwischen normal versetzen und tiefer versetzen Bordsteinen (um z. B. eine bessere Befahrung eines Grundstückes zu gewähren). Regional werden Übergangsteine auch als „Flügelsteine“, „Absenker“ oder „Hänger“ bezeichnet.

Sonderformen

Für spezielle Anwendungsfälle (z. B. geringe Längsneigung der Straße) gibt es Schlitz- oder Kastenrinnen mit angeformten Bordsteinen. Diese erfüllen dann sowohl die Funktion der Straßenentwässerung als auch des Bordsteins.

Einbau der Bordsteine

Der Bordstein wird beim Einbau in ein Betonbett gesetzt, um dauerhaft einen sicheren Stand und eine gleichmäßige Höhe zu erreichen.

Bordsteine hoher Stabilität erhalten eine Rückenstütze aus Beton, die ein Umstürzen oder Wegbrechen des Steins beim Überfahren verhindern soll. Ähnliche Bauweisen sind auch anderwärts in Gebrauch, z. B. auf Friedhöfen, oder den sog. Prellsteinen (Radabweiser) zum Schutz des Mauerwerks von Hauseinfahrten.

In einigen anderen Ländern (z.B. in Nordamerika) werden, statt der in Europa üblichen Formsteine, die Bordsteine vor Ort von Hand oder mit Hilfe von Gleitschalungen hergestellt.

Für enge Bögen sind spezielle Radiensteine lieferbar. Größere Radien werden aus ganzen (1 Meter Länge) oder halben geraden Steinen hergestellt. Bei den Radiensteinen wird zwischen Innen- und Außenbögen unterschieden.

Prüfung der Bordsteine

Die Prüfung der Bordsteine erfolgt in der Regel mit (servo)- hydraulischen, geregelten Prüfmaschinen. Der Kraftmeßbereich sollte mindestens bei 150 kN und die Regelgenauigkeit bei 1 % bis hinunter zu 1 % des Gesamtmeßbereichs reichen. Oft ist ein zweiter Prüfrahmen ergänzt an den bereits vorhandenen Druckprüfmaschinen, deren Maximallast bei 2000 bzw. 3000 kN oder sogar höher liegt, notwendig. Bei Neuanschaffungen von Prüfmaschinen sollte immer der Anschluss eines 2. Prüfrahmens mit vorgesehen werden, um auf zukünftige Prüfaufgaben vorbereitet zu sein. Spezielle Vorrichtungen werden von den einzelnen Herstellern angeboten.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bordstein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.