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Braten (Gericht)
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Ein Braten ist ein großes, zum braten geeignetes Stück Fleisch oder auch das fertig gegarte Fleischstück.
Das Substantiv Braten stammt von althochdeutsch brato für „schieres Fleisch, Weichteile“ und ist mit dem Verb braten nicht verwandt. Dennoch wird die Bezeichnung seit dem Mittelhochdeutschen für „gebratenes Fleisch“ verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung ist noch in Wörtern wie Wildbret, Wurstbrät und Bratwurst erhalten geblieben.
Siehe auch
Wiktionary: Braten – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Braten (Gericht) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |