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Bundesanzeiger
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Der Bundesanzeiger (BAnz, bis 31. März 2012 BAnz.) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und erscheint im Bundesanzeiger Verlag, der 1998 teilweise und 2006 vollständig privatisiert wurde. Er gehört heute vollständig zur M. DuMont Schauberg Mediengruppe mit Sitz in Köln.
Bis zur Einführung des elektronischen Bundesanzeigers (eBAnz) war der Bundesanzeiger zusätzlich Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle Handelsregistereintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen.
Der Bundesanzeiger erschien vor dem 1. April 2012 viermal wöchentlich. Seitdem kann er, je nach Notwendigkeit, bis zu fünfmal wöchentlich herausgegeben werden, jedoch nicht an den Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen.
Elektronischer Bundesanzeiger
Neben dem gedruckten Bundesanzeiger (BAnz) bestand seit 2002 der elektronische Bundesanzeiger (eBAnz) als eigenständiges amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan im Internet. In den letzten Jahren wurden die Publikationsaufgaben der Papierausgabe mehr und mehr auf den elektronischen Bundesanzeiger übertragen. Amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen standen jedoch in der Regel weiterhin im Bundesanzeiger und durften nur in gesetzlich geregelten Fällen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen wurden üblicherweise nur im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Änderungen ab 1. April 2012
Mit der Einführung eines freien elektronischen Zugangs zum amtlichen Teil des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 wurde die bisherige Zweiteilung aufgegeben. Das neu gefasste Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan wird seitdem unter dem alleinigen Titel Bundesanzeiger herausgegeben.[1] Das Volumen des bisherigen elektronischen Bundesanzeigers wurde in den neuen Bundesanzeiger überführt.[2] Eine gedruckte Ausgabe des neuen Bundesanzeigers ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen,[1] jedoch können Ausdrucke einzelner Veröffentlichungen gegen Entgelt beim Betreiber des Bundesanzeigers bezogen werden.[1]
Zum 1. April 2012 änderte sich ebenfalls der Aufbau der Fundstellensystematik für die Veröffentlichungen im amtlichen Teil. Die aktuelle Zusammensetzung der einzelnen Fundstellen folgt dem Aufbau „Abkürzung für den Bundesanzeiger (BAnz), Abkürzung für den amtlichen Teil (AT), Tag der Veröffentlichung (z. B. 18.10.2012), Abkürzung der Rubrik der Veröffentlichung (z. B. B für Bekanntmachung), Veröffentlichungsnummer (z. B. 1)“ – also beispielsweise „BAnz AT 18.10.2012 B1“.[3]
Inhalt
Die Stammausgabe des gedruckten Bundesanzeigers gliederte sich vor dem 1. April 2012 in drei Teile.
- Im amtlichen Teil wurden veröffentlicht:
- Verordnungen mit gesetzlich befristeter Geltungsdauer, bei Gefahr im Verzug und wenn ihr unverzügliches Inkrafttreten zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich war,
- Verwaltungsvorschriften, wenn ihre Veröffentlichung in den Amtsblättern der Bundesministerien als nicht hinreichend angesehen wurde,
- Begründungen von Regierungsentwürfen, wenn ihre Veröffentlichung erwünscht war,
- Verträge zwischen Bund und Ländern oder zwischen Ländern untereinander, bei denen kein Beschluss der gesetzgebenden Körperschaften vorgesehen war,
- Verleihungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland,
- Bekanntmachungen der Bundesbehörden wie z. B. Ausschreibungen, und, soweit in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes vorgeschrieben, der Landesbehörden.
- Der nichtamtliche Teil widmete sich den Legislativorganen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates und gab eine Übersicht über den Stand der Gesetzgebung des Bundes.
- Der dritte Teil umfasste gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen. Hier wurden öffentliche Zustellungen, Strafsachen, Zwangsversteigerungen, Aufgebote für Grundstücks- und Nachlasssachen sowie Urkunden, Veränderungen bei den Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften und offenen Handelsgesellschaften sowie weitere Bekanntmachungen abgedruckt.
Seit der Zusammenführung von Bundesanzeiger und elektronischem Bundesanzeiger zum 1. April 2012 gliedert sich der Inhalt in folgende sieben Teile:[4]
- Amtlicher Teil,
- Nichtamtlicher Teil,
- Gerichtlicher Teil,
- Gesellschaftsbekanntmachungen,
- Rechnungslegung/Finanzberichte,
- Kapitalmarkt,
- Verschiedene Bekanntmachungen.
Geschichte
Historischer Vorläufer des Bundesanzeigers ist der Deutsche Reichsanzeiger, die amtliche Zeitung des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Parlaments veröffentlicht wurden.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Art. 1 Nr. 8 G vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044, 3045).
- ↑ Art. 1 Nr. 8 G vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044, 3046).
- ↑ Erläuterungen zur Fundstellensystematik.
- ↑ Bundesanzeiger Startseite Suchen, Überblick über die verschiedenen Bereiche, abgerufen am 1. Oktober 2018.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bundesanzeiger aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |