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Caprivizipfel

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Namensgeber Leo von Caprivi, Reichskanzler von 1890 bis 1894.
Flagge des Ostcaprivi bis 1977
Flagge des Ostcaprivi bis 1990

Der Caprivizipfel (englisch Caprivi Strip) ist eine zipfelförmige Ausbuchtung im Nordosten des Staatsgebiets von Namibia. Grenzziehung und Namensgebung nach Leo von Caprivi gehen auf die koloniale Vorgeschichte des Landes zurück.

Begrenzt wird das Gebiet von den Flüssen Okavango, Cuando (Kwando) und Sambesi. Es erstreckt sich vom Längengrad 21° Ost und bis über den Längengrad 25° Ost hinaus und besitzt bei maximal 100 Kilometern Breite eine West-Ost-Ausdehnung von rund 500 Kilometern. Verwaltungsmäßig gehört der Caprivizipfel heute zu den namibischen Regionen Sambesi (bis August 2013 Caprivi) und dem Wahlkreis Mukwe in der Region Kavango-Ost.

Geschichte

Die Entstehung des Territoriums geht auf den Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland vom 1. Juli 1890 („Helgoland-Sansibar-Vertrag“) zurück. Das Deutsche Reich verzichtete in diesem auf zukünftige Ansprüche auf Witu und Sansibar. Dafür fiel die Insel Helgoland an Deutschland, und seine Kolonie Deutsch-Südwestafrika erhielt Zugang zum Sambesi. Dahinter verbarg sich die Strategie, eine territoriale Verbindung der südwestafrikanischen Besitzungen mit Deutsch-Ostafrika zu schaffen.[1] Auch auf englischer Seite gab es Überlegungen zu einer zweckmäßigen Arrondierung des Kolonialbesitzes: Cecil Rhodes warb im Wettlauf um Afrika für den Kap-Kairo-Plan, der britisch kontrolliertes Gebiet von Südafrika bis Ägypten voraussetzte. Dementsprechend wurde 1891 Nordrhodesien in britischen Besitz genommen, was die deutschen Pläne durchkreuzte.

Die Vertragsverhandlungen wurden von Reichskanzler Caprivi geleitet. Nach ihm wurde der Caprivizipfel auf Initiative des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, Theodor Leutwein, benannt; gebräuchlich waren zunächst auch „Deutsches Barotseland“ und „Deutsches Sambesiland“.

Mitte November 1908 brach Hauptmann Kurt Streitwolf (von 1909 bis 1911 erster Kaiserlicher Resident des Caprivizipfels in Schuckmannsburg) im Auftrag des Gouverneurs Bruno von Schuckmann zu einer Expedition durch den Caprivizipfel auf, die Ende Januar 1909 den Caprivizipfel erreichte. Streitwolf kam zu dem Urteil, dass „dieser malariaverseuchte Caprivizipfel“ gegen etwas Wertvolles – beispielsweise die Walfischbucht – eingetauscht werden sollte.[1] Erst am 27. Januar 1909 wurde der Caprivizipfel administrativ in Deutsch-Südwestafrika eingegliedert. Mit ihm gelangte es im Verlauf des Ersten Weltkriegs 1915 unter südafrikanische Militärverwaltung.

1919 bis 1990 wurde Südwestafrika durch Südafrika verwaltet, zunächst als Völkerbundsmandat Südwestafrika, ab 1966 gegen den Einspruch der UNO. Ab 1970 entwickelte das südafrikanische Apartheidsregime im Caprivizipfel die Homelands Kavangoland und Ostcaprivi. [2][3]

Nach der Unabhängigkeit Namibias 1990 wurden die Regionen von Namibia neu geordnet. Der Caprivizipfel verteilte sich von 1994 bis 2013 auf die Regionen Caprivi und Kavango. 2013 wurde die Region Caprivi in Sambesi umbenannt; der westliche Teil des Caprivizipfels gehört nun zur Region Kavango-Ost.

Grenzverlauf

Karte des Caprivizipfels von 1908 mit dem vertragsmäßig gedachten Grenzverlauf auf dem 18. Grad südliche Breite

In einem Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Portugal vom 31. Dezember 1886 war die Nordgrenze des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika von der Mündung des Kunene in den Atlantik bis zum Sambesi festgelegt worden, womit in größeren Teilen den natürlichen Grenzlinien entlang der Flüsse im Norden gefolgt wurde.[4]

Die südliche Grenze des Caprivizipfels bis zum Sambesi wurde im Helgoland-Sansibar-Vertrag wie folgt vereinbart (Originalzitat): "... den genannten Längengrad (21. Grad östlicher Länge) bis zu seinem Zusammentreffen mit dem 18. Grad südliche Breite hinauf, läuft dann in östlicher Richtung diesen Breitengrade entlang, bis er den Tschobefluß erreicht, und setzt sich dann im Thalweg des Hauptlaufes dieses Flusses bis zu dessen Mündung in den Zambese fort, wo sie ihr Ende findet. Es ist Einverständnis darüber vorhanden, daß Deutschland durch diese Bestimmung von seinem Schutzgebiet aus freien Zugang zum Zambese mittels eines Landstreifens erhalten soll, welcher an keiner Stelle weniger als 20 englische Meilen breit ist. Das Großbritannien zur Geltendmachung seines Einflusses vorbehaltene Gebiet wird im Westen und Nordwesten durch die vorher bezeichnete Linie begrenzt. Der N’Gami-See ist in dasselbe eingeschlossen. Der Lauf der vorgedachten Grenze ist im allgemeinen nach Maßgabe einer Karte wiedergegeben, welche im Jahre 1889 amtlich für die britische Regierung angefertigt wurde."[5]

Wie später festgestellt wurde, konnte die hiermit vorgenommene Festlegung der Grenzlinie auf dem 18. Breitengrad nicht zur Anwendung kommen, da die zuvor mit Portugal definierte Nordgrenze schon tlw. südlich desselben lag. Um eine Überschneidung zu vermeiden, musste die Ergänzungsregelung des Vertrags mit Großbritannien angehalten werden, wonach der Caprivizipfel eine Mindestbreite von 20 englischen Meilen haben sollte. Die betreffende südliche Grenze des Caprivistreifens bildet sich daher tlw. als Parallele zur nördlichen Grenze mit Angola.[4]

Sezessionsbestrebungen

Flagge der CANU

In den 1980er Jahren bildete sich die Sezessionsbewegung Caprivi Liberation Movement. Sie gipfelte im Caprivi-Konflikt 1999. Die Vereinigte Demokratische Partei – Caprivi Freedom setzte sich aus dem Exil in Kopenhagen für eine Unabhängigkeit des Caprivizipfels in seiner historischen geografischen Ausbreitung ein.

Am 7. Oktober 2002 erklärte das Volk der Itengese ihre Heimatregion als Free State of Caprivi Strip für unabhängig von Namibia. Dies wurde allerdings von der Zentralregierung nicht anerkannt und die Region Sambesi ist weiterhin Bestandteil von Namibia. Die Exilregierung der Caprivi African National Union (CANU) nahm eine Flagge an, die sich an der Flagge des ehemaligen Homelands orientiert.[6]

Bildergalerie

Literatur

  • Maria Fisch: Der Caprivizipfel während der deutschen Zeit 1890–1914 (History, cultural traditions and innovations in Southern Africa vol. 2), Köln 1996, ISBN 3-89645-050-6.
  • dies.: Die südafrikanische Militärverwaltung (1915–1920) und die frühe Mandatszeit (1920–1936) in der Kavango-Region/Namibia (History, Cultural Traditions and Innovations in Southern Africa vol. 21), Köln 2004, ISBN 978-3-89645-360-0.
  • dies.: The Mbukushu in Angola. A History of Migration, Flight and Royal Rainmaking (History, Cultural Traditions and Innovations in Southern Africa vol. 11), Köln 2005, ISBN 978-3-89645-350-1.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Die Welt vom 25. Dezember 2010
  2. G.V.O. Bulkeley: The Mandated Territory of South-West Africa. In: Ellen Hellmann, Leah Abrahams (Hrsg.): Handbook on Race Relations in South Africa. Cape Town, London, New York, Oxford University Press, 1949. S. 747
  3. SAIRR: A Survey of Race Relations in South Africa 1972. Johannesburg 1973. S. 446.
  4. 4,0 4,1 Moser, J.: Untersuchungen zur Kartographiegeschichte Namibias, S. 122 ff
  5. Zitierung aus Artikel III der deutschen Version des Vertrags zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland (1. Juli 1890)
  6. Flags of the World - Caprivi African National Union
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Caprivizipfel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.