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Charter

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Charter (Begriffsklärung) aufgeführt.

Die Charter (engl.) bezeichnet die zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung einer Nutzungsgebühr.

Die Bedingungen der Überlassung werden in einem Chartervertrag geregelt. Insbesondere in der Schifffahrt und in der Luftfahrt wird der Begriff verwendet, wenn Fahrzeuge für eine bestimmte Zeit von anderen als den Eigentümern genutzt werden sollen. Geht es um das Chartern von Segel- und Motorbooten für Urlaub oder Regatten, bezeichnet man dies gemeinhin als Yachtcharter.

Flugzeugcharter

Tourismusunternehmen chartern oft Flugzeuge, daher stammt der Begriff Charterflüge.

Schiffscharter

Im internationalen Seeverkehr werden folgende Charterarten unterschieden:[1]

Bareboat Charter[2]
Es wird das unbemannte Schiff für eine einzelne Reise oder einen definierten Zeitraum dem Charterer überlassen. Der Charterer hat selbst für die Bereederung zu sorgen und trägt während des Nutzungszeitraumes die Kosten für Wartung, Reparaturen und Betriebsstoffe. International üblich wird eine Bareboat Charter in US$ pro Kalendertag vereinbart und berechnet. Kann das Schiff während dieser Zeit z. B. aufgrund eines technischen Defekts nicht genutzt werden, ist dies das Risiko des Charterers. Bareboat Charter spielt eine wichtige Rolle bei der Ausflaggung, da diese Form unter Anwendung des § 7 FlaggRG ermöglicht, unter fremder Flagge zu fahren, ohne das deutsche Schiffsregister zu verlassen. So waren im Juli 2011 3166 Schiffe mit 67.994.048 BRZ vorübergehend ausgeflaggt. Nach Anzahl der Schiffe waren die beliebtesten fremden Flaggen Liberia sowie Antigua und Barbuda mit 1194 bzw. 1086 Fahrzeugen. Liberia führte dabei nach Tonnage mit 40.432.091 BRZ die Liste mit weitem Abstand an.[3] Der Bareboat Charterer wird Ausrüster genannt, wenn er das gecharterte Schiff mit Treibstoff, Proviant, Trinkwasser sowie technischem Schiffsbedarf ausrüstet und mit einer eigenen Besatzung inklusive eines Kapitäns betreibt. Vereinbart der Bareboat Charterer jedoch eine "management agreement"-Klausel, in der dem Eigner des Schiffes die Ausrüstung inklusive Reparaturen und die Besatzung inklusive eines Kapitäns übertragen wird (to demise), so wird er Demise Charterer genannt.[4]
Reisecharter (Voyage Charter)
Im Gegensatz zur Zeitcharter stellt der Schiffseigentümer dem Charterer das Schiff für eine bestimmte Reise und nicht für einen entsprechenden Zeitraum zur Verfügung. Der Charterbetrag wird deshalb nicht nach Zeit, sondern nach der Ladung berechnet. In der Regel gibt es für die Lade- und/oder Entladezeit (laytime) einen festgelegten Zeitraum, der nach Stunden oder Tagen bestimmt ist. Wird dieser Zeitraum überschritten, beginnt die Überliegezeit (Demurrage). Hierfür ist im Chartervertrag regelmäßig eine feste Rate pro Stunde oder Tag zusätzlich zu zahlen. Im umgekehrten Fall kann der Schiffseigentümer dem Charterer einen bestimmten Betrag zahlen, wenn der Charterer unterhalb der laytime bleibt (dispatch). Häufig ist das die Hälfte des Demurrage-Betrages. Das Risiko für Verspätungen trägt hier der Schiffseigentümer.
Zeitcharter (Time Charter)[5]
Der Schiffseigentümer (Reeder) stellt das betriebsbereite, ladefähige und bemannte Schiff dem Charterer für einen definierten Zeitraum zur Verfügung. International üblich wird eine Zeitcharter in US$ pro Nutzungstag vereinbart und berechnet. Der Charterer zahlt neben der vereinbarten Charter auch den benötigten Treibstoff sowie die Kosten für Hafenanläufe, Kanalpassagen u. ä. Der Eigentümer bleibt für den technischen Zustand des Schiffes verantwortlich und hat das Schiff während des Zeitraumes instand zu halten. Er kann die Bereederung selbst ausführen oder einem Dritten übertragen, dem sogenannten Vertragsreeder. Kann das Schiff während des Nutzungszeitraumes z. B. aufgrund einer Dockung oder eines technischen Defekts nicht genutzt werden, wird das Schiff off-hire gestellt, d. h. der Charterer zahlt für diesen Zeitraum keine Charter. Bei dieser Art eines Charters ist das Risiko von Verspätungen auf Seiten des Charterers.

Deutsches Recht

Die Einordnung des Chartervertrags in die Vertragstypen des deutschen Schuldrechts bereitet wegen der zahlreichen unterschiedlichen Ausgestaltungen Schwierigkeiten. In der Regel handelt es sich um einen Dienstvertrag und nicht um einen Werkvertrag. Wird das gesamte Schiff oder Flugzeug für eine bestimmte Zeit vollständig dem Charterer ohne Besatzung zur Benutzung überlassen (sog. bareboat-charter oder dry-lease), so liegt ein Mietvertrag vor. Ist aufgrund einer Employment-Klausel auch die Überlassung der Mannschaft geschuldet, so kommen in der Regel die Vorschriften des Transportrechts zur Anwendung. Überlässt der Vercharterer (z. B. die Fluggesellschaft) nur ein Kontingent an Plätzen für Passagiere (z. B. an einen Reiseveranstalter), so liegt ein Werkvertrag mit der Pflicht zur Sammelbeförderung nahe. In der Schifffahrt ist statt "mieten" der Begriff "chartern" geläufig.

Siehe auch

Wiktionary: Charter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Stahl, Das IPR der Charterverträge (Reise-, Zeit- und Bareboat-Charter), transpr 2010, 258 (Zeitschrift „Transportrecht“)
  2. Im deutschen Seehandelsrecht ist der Bareboat-Charter als Schiffsmiete mit Wirkung seit dem 25. April 2013 nunmehr in den §§ 553 ff. des deutschen Handelsgesetzbuches geregelt.
  3. http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Berufsschifffahrt/Deutsche_Handelsflotte/Statistik_BBC.pdf
  4. Verband Deutscher Reeder (Hrsg.): Güterverkehr über See. Stern Verlag, Lüneburg 1993, ISBN 3-923603-00-2.
  5. Im deutschen Seehandelsrecht ist die Zeitcharter mit Wirkung seit dem 25. April 2013 nunmehr in den §§ 557 ff. des deutschen Handelsgesetzbuches geregelt.
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