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Die Metaphysik der Sitten
Die Metaphysik der Sitten ist die 1797 veröffentlichte Schrift des Philosophen Immanuel Kant zur Rechts- und Tugendlehre. Die Metaphysik der Sitten ist die Ausarbeitung der praktischen Philosophie auf der Grundlage der Theorie der Moral, die Kant in den Schriften Grundlegung zur Metaphysik der Sitten und Kritik der praktischen Vernunft entwickelt hatte, deren Kern die Begründung des kategorischen Imperativs ist. Die Metaphysik der Sitten enthält zwei grundlegend getrennte Teile, die Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre sowie die Metaphysischen Anfangsgründe der Tugendlehre.
In der Rechtslehre behandelt Kant das moralisch gebotene Handeln der äußeren Beziehungen der Menschen untereinander, die sich im positiven Recht niederschlagen. In der Tugendlehre befasst er sich hingegen mit den inneren, bloß subjektiven Maßstäben, die das moralische Handeln kennzeichnen. Hier gelten nur die Zwecke, die der Mensch sich selbst setzt, während in der äußeren Beziehung auch das Interesse anderer Menschen zu berücksichtigen ist. Die Tugendpflicht beruht auf einem inneren Zwang, die Rechtspflicht auf einem äußeren Zwang. Indem Kant das Gesamtwerk sowie die beiden Hauptteile jeweils als metaphysisch bezeichnet, bringt er zum Ausdruck, dass er Prinzipien ausarbeitet, die allein aus der Vernunft abgeleitet sind und nicht ihre Begründung in der Erfahrung haben.
Einleitung
Historisch ist die Rechtslehre als eigenständige Schrift etwa ein halbes Jahr früher veröffentlicht worden als die Tugendlehre. Die Rechtslehre enthält deshalb nach einer kurzen Vorrede zunächst eine Einleitung in die Metaphysik der Sitten sowie nachfolgend eine zweite Einleitung in die Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre. Die Tugendlehre ihrerseits hat eine eigene Einleitung, die sich auch auf die allgemeine Einleitung in die Metaphysik der Sitten bezieht.
In der Einleitung in die Metaphysik der Sitten begründet Kant, warum die Sittenlehre nicht auf der empirischen Erfahrung aufgebaut sein kann, sondern auf allgemeinen Vernunftüberlegungen aufzubauen hat. Jeder Mensch hat ein „Begehrungsvermögen“, also Wünsche und Begierden, die nicht auf Überlegungen und Schlussfolgerungen beruhen. Das Begehrungsvermögen drückt sich in Lust oder Unlust etwas zu tun oder zu lassen aus. Solche Gefühle sind rein subjektiv. Anders als rein triebgesteuerte Tiere kann der Mensch sich zu seinem Begehren verhalten. Er verfügt über die praktische Freiheit, über mögliche Konsequenzen des Handelns nachzudenken, diese zu bewerten und aufgrund von Gründen seine Handlungen zu beeinflussen. Der Mensch verfügt über einen Willen und kann nach seiner Willkür handeln. Moralisch vernünftig handelt er dabei, wenn er sich nach Gründen richtet, die allein aus Überlegungen hergeleitet sind und die Begierden außer Acht lassen. Das grundlegende Moralprinzip, das sich auch im Kategorischen Imperativ niederschlägt ist die Achtung des anderen Menschen mit gleichen Rechten. Die Vernunft gebietet, den Menschen als Person stets anzuerkennen:
- „Ein jeder Mensch hat rechtmäßigen Anspruch auf Achtung von seinen Nebenmenschen, und wechselseitig ist er dazu auch gegen jeden Anderen verbunden.“ (TL, VI, 462)
Anmerkungen zur Rechtslehre
Kant postuliert das angeborene Recht jedes Menschen auf Freiheit. Nach seiner Auffassung ist es Aufgabe des Rechts, die Ausübung der individuellen Freiheit der Einzelnen mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetz in Übereinstimmung zu bringen.
Das Staatsrecht dient der Herausbildung einer staatlichen Ordnung, in der der Souverän – das Volk – Freiheit und Gleichheit aller Staatsbürger gewährleistet. Unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren des Staats nach Freiheitsgesetzen ist die Gewaltenteilung.
Das Weltbürgerrecht (ius cosmopoliticum) regelt das gemeinschaftliche Zusammenleben der Völker zur Verhütung von Kriegen.
Anmerkungen zur Tugendlehre
Zu den Tugendpflichten gegen andere Menschen zählt Kant die „Achtung“ der Mitmenschen als Anerkenntnis ihrer Menschenwürde. Das Gebot lautet, die Menschen nie bloß als Mittel, sondern jederzeit immer auch als einen Zweck an sich zu gebrauchen.
Die Tugendpflicht gegen sich selbst dient – der Idee nach und als moralischer Zweck – der Vervollkommnung der eigenen Persönlichkeit. Gleichwohl ist diese lediglich eine sittliche Absicht, deren Umsetzung aus Mangel an Selbsterkenntnis höchst unvollkommen verwirklicht werden kann.
Siehe auch: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Zum ewigen Frieden, Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft.
Zitat
„Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann.“[1]
Literatur
- Immanuel Kant: Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre. In: Kants Werke. Akademie Textausgabe. Bd. 6: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Die Metaphysik der Sitten. Unveränderter photomechanischer Abdruck von Kants gesammelte Schriften. Herausgegeben von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften, Band VI, Berlin 1907/14. de Gruyter, Berlin 1968 [1797], ISBN 3-11-001439-4, S. 203–492.
- Wilhelm Weischedel (Hrsg.): Immanuel Kant: Werke. in 6 Bänden, Band 4: Schriften zur Ethik u. Religionsphilosophie. WBG, Darmstadt 1956. (1998, ISBN 3-534-13918-6)
- Wolfgang Kersting: Wohlgeordnete Freiheit. Immanuel Kants Rechts- und Staatsphilosophie. 3. Auflage. Paderborn 2007, ISBN 978-3-89785-587-8.
- Ottfried Höffe (Hrsg.): Klassiker Auslegen, Bd. 19: Immanuel Kant, „Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“. Akademie Verlag, Berlin 1999, ISBN 3-05-003025-9.
- Georg Römpp: Kants Kritik der reinen Freiheit Eine Erörterung der 'Metaphysik der Sitten'. Duncker & Humblot 2006, ISBN 3-428-11972-X.
- Lara Denis (Hrsg.): Kant's Metaphysics of Morals. A Critical Guide. (= Cambridge critical guides). Cambridge 2010.
Weblinks
- Primärtext
- Sekundärliteratur
- Georg Geismann: Recht und Moral in der Philosophie Kants (PDF; 1,5 MB), Jahrbuch für Recht und Ethik, 14 (2006) 3-124
- Klaus Steigleder: Kants Konzeption der Moralphilosophie als „Metaphysik der Sitten“ (PDF-Datei; 221 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Immanuel Kant: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. In: Kants Werke. Akademie Textausgabe. Bd. 6. de Gruyter, Berlin 1968 [1797], S. 230.
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