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Dienstweg

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Dieser Artikel bezeichnet den Dienstweg als Kommunikationsweg, für den Verkehrsweg siehe Dienstweg (Verkehrsweg), für Dienstwege, die unter dem Schutz der Unfallfürsorge stehen, siehe Unfallfürsorge.

Dienstweg bezeichnet in hierarchischen Linienorganisationen den vorgeschriebenen Weg für den Austausch von Informationen zwischen einzelnen Dienstposten und Dienststellen.[1] Neben schlichten Informationen sind damit auch Weisungen, Bitten, Anträge und dergleichen gemeint.

Auf dem Dienstweg (Abkürzung a. d. D.) muss eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden, in der die jeweils zuständigen Vorgesetzten oder übergeordneten Dienststellen angesprochen werden. Auch kann z. B. ein Beamter nicht ohne weiteres einen Kollegen gleicher Ranghöhe in einer anderen Organisationseinheit dienstlich direkt kontaktieren. In der Regel ist der Weg über die Leiter der eigenen und der anderen Organisationseinheit zu wählen. Der Dienstweg bildet damit die innerbehördliche Hierarchie und Verantwortung ab.[2]

Der Vorteil des Dienstwegs besteht in der Transparenz des Verfahrens und der klaren Kompetenzzuweisung an die im Dienstweg enthaltenen Stufen. Nachteilig wirkt sich dagegen in der Praxis die damit automatisch verbundene Kompetenzbeschränkung der auf einer bestimmten Stufe jeweils Handelnden aus, die sich bei ihren Entscheidungen auf den ihnen gesetzten Kompetenzrahmen zurückziehen können, ohne eventuell damit verbundene übergeordnete Konsequenzen beachten zu müssen, da sie hierfür „nicht zuständig“ sind. Ebenso nachteilig wirken sich vielfach gestufte Dienstwege auf eine schnelle Entscheidungsfindung und die generelle Geschwindigkeit der Aufgabenerledigung aus. Informelle Kanäle spielen bei Projekten unter Zeitdruck gerade in der öffentlichen Verwaltung und im Militär daher eine nicht zu unterschätzende Rolle, wobei der Dienstweg nach Ende der informellen Absprachen lediglich noch zur Wahrung der formellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns Anwendung findet.

Dienstwege finden sich vor allem in bürokratischen, hierarchisch ausgerichteten Institutionen (besonders ausgeprägt beim Militär) und werden durch Dienstvorschriften, manchmal auch durch Gesetze verbindlich geregelt. Beispielsweise haben Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen (§ 36 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz). In § 12 der bis in das Jahr 2000 geltenden Fassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien war geregelt, im täglichen Dienstverkehr zum Zwecke eines geordneten und flüssigen Verwaltungsablaufs grundsätzlich den Dienstweg einzuhalten.

Der so genannte kurze/kleine Dienstweg meint eine direkte, informelle Kommunikation bei gleichzeitiger Verletzung der vorgegebenen Informationswege (siehe auch: Fayolsche Brücke). Es handelt sich dabei also gerade nicht um einen Dienstweg, sondern um eine euphemistische Bezeichnung für ein gegebenenfalls pflichtwidriges Tun.

Literatur

  • Dieter Holzinger: Die organisatorischen Verbindungswege und Probleme ihrer allgemeinen und gegenseitigen Abhängigkeit in kaufmännischen Unternehmungen. Berlin, Duncker & Humblot 1962.

Weblinks

Wiktionary: Dienstweg – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Burkhardt Krems: Verwaltungsmanagementlehre Online-Verwaltungslexikon, Studientext, 2015
  2. Jörg Bogumil, Werner Jann: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft. 2. Auflage, Wiesbaden 2009, Verlag für Sozialwissenschaften, S. 141.
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