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Senat
Der Senat (lat. senatus von senex „Greis, alter Mann“) bedeutet wörtlich „Ältestenrat“. Die Mitglieder eines Senats, die Senatoren, besitzen je nach Staat unterschiedliche Funktionen und Aufgabenfelder. In der deutschen Sprache bezeichnet Senat ein Kollegialorgan, das der Exekutive, Legislative oder auch Judikative zugehören kann.
Antike
Griechenland
Im antiken Griechenland existierte unter anderem in Sparta ein Ältestenrat (Gerusia), ebenso in Athen (Areopag). Auch die meisten anderen griechischen Stadtstaaten kannten Ältesten- bzw. Adelsräte, die neben Volksversammlungen und Magistraturen zu den typischen Einrichtungen einer Polis gehörten. Auch in nichtgriechischen Städten wie Karthago gab es einen Adelsrat, der in den lateinischen Quellen "Senat" genannt wird.
Römisches Reich
Der Römische Senat war der oberste Rat des römischen Reiches. Formal hatte er in der Republik als Versammlung der ehemaligen Amtsträger zwar nur beratende Funktion, faktisch aber war er das Machtzentrum des Staates. Alle höheren Beamten des römischen Staates erhielten im Regelfall im Anschluss an ihre Amtszeit, in der späten Republik regelmäßig nach der Quästur, einen Sitz im Senat. Ihr Ansehen und ihr Einfluss bemaßen sich an ihrem zuletzt bekleideten Amt. Wenngleich die höchsten Ämter, vor allem das Konsulat, meist nur von Mitgliedern einiger weniger einflussreicher Familien erreicht wurden, konnten doch auch „gewöhnlichere“ Bürger über die Bekleidung niedrigerer Ämter einen Senatssitz erlangen.
Der Senat umfasste in der Zeit der frühen Republik etwa 100, später etwa 300, seit Sulla 600 und in der Zeit Gaius Iulius Caesars sogar über 900 Mitglieder. In der frühen Kaiserzeit wurde die Anzahl der Senatoren allerdings wieder auf etwa 600 reduziert. Das Gremium verlor zugleich den größten Teil seiner Macht, seine Mitglieder blieben aber sehr angesehen. Die Mitglieder des Senats zeichneten sich durch einige Privilegien aus, z. B. das Tragen der Tunica mit dem breiten Purpurstreifen (latus clavus) oder besondere Ehrensitze im Theater. Nur wenige sogenannte homines novi konnten durch die Ernennung des Kaisers (adlectio) in den Senat aufsteigen. Durch den Verlust der Ehre oder Kinderlosigkeit starben die meisten Familien nach kurzer Zeit wieder aus und die Zahl 600 blieb relativ konstant erhalten. Seit dem 4. Jahrhundert gab es noch einen zweiten Senat in Konstantinopel, der seit Constantius II. dieselben Rechte genoss wie der in Rom. Der weströmische Senat überdauerte das Ende des westlichen Kaisertums 476 und verschwand erst um das Jahr 600. In Ostrom/Byzanz blieb er, wenngleich ebenfalls ohne reale Macht und mit verändertem Charakter, noch bis in die Palaiologenzeit bestehen.
In der ausgehenden Spätantike und dem beginnenden Frühmittelalter bezeichneten sich im gallo-römischen südlichen Gallien ebenfalls Mitglieder der romanischen Reichsaristokratie als Senatoren, wie die Werke des Gregor von Tours belegen.
Mittelalter
Auch während des Mittelalters treten verschiedentlich Personen auf, die sich als „Senatoren“ Roms bezeichneten, wie etwa Theophylakt I. von Tusculum, wenngleich es bis ins 12. Jahrhundert keinen Senat im eigentlichen Sinne mehr gab. 1143 konstituierte sich in Rom jedoch wieder ein „Senat“, der von breiten Teilen der stadtrömischen Bevölkerung getragen wurde. Er sollte vor allem die Interessen der römischen Kommune gegenüber dem Papst, hohen Geistlichen, aber auch den großen Adelsfamilien vertreten. Noch im Spätmittelalter sind Senatoren belegt.
Neuere Senate
Senate in der Legislative
In politischen Systemen, in denen das Parlament aus zwei Kammern besteht (Bikameralismus) wird die zweite Kammer (die Vertretung von Ständen oder Regionen) häufig als Senat bezeichnet. So etwa
- der Ständerat (kleine Kammer) in der Schweiz
- der französische Senat,
- der Senat von Kanada,
- der ehemalige Senat der Republik in der Türkei,
- der Senato della Repubblica in Italien,
- der rumänische Senat,
- der Senat des Parlaments der Tschechischen Republik,
- der Senado in Spanien,
- der australische Senat,
- der polnische Senat,
- der belgische Senat,
- die Erste Kammer der Generalstaaten in den Niederlanden, oft Senaat genannt,
- der ehemalige bayerische Senat und
- in Brasilien der Bundessenat
- der Senat von Liberia.
- In den Vereinigten Staaten von Amerika existieren neben dem Senat der Vereinigten Staaten auf Bundesebene auch 49 Senate der jeweiligen Bundesstaaten. Einzig das Parlament in Nebraska besteht aus nur einer Kammer. Es existieren die Senate von Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas, Kalifornien, Colorado, Connecticut, Delaware, Florida, Georgia, Hawaii, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Louisiana, Maine, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Montana, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, North Dakota, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Texas, Utah, Vermont, Virginia, Washington, West Virginia, Wisconsin und von Wyoming.
- In Japan gab es bis 1890 den Genrōin (jap. 元老院, wörtl. „Ältestenrat“).
- Im damals russischen Großfürstentum Finnland gab es ebenfalls ein staatsleitendes Organ namens Senat.
Auch ein kommunales Kollegium aus Bürgermeister und Stadträten (Beigeordneten, Senatoren) wird in Deutschland und Österreich teilweise als Senat bezeichnet. So gibt es in einigen der heutigen Hansestädte Senate, zum Beispiel in Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar, Bremen und Lübeck, aber auch der Senat von Berlin. Im Freistaat Bayern gab es nach der Bayerischen Verfassung von 1946 bis 1999 neben dem Bayerischen Landtag eine ständestaatliche zweite Kammer als der Volksvertretung, die als Bayerischer Senat bezeichnet wurde.
Senate in der Exekutive
In Deutschland werden die Landesregierungen der Stadtstaaten als Senate bezeichnet. So der
- Senat von Berlin, der
- Senat der Freien Hansestadt Bremen und der
- Senat der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Stadtregierung der österreichischen Bundeshauptstadt Wien ist der Wiener Stadtsenat.
Historische Senate gab es in der Freien und Hansestadt Lübeck, der Freien Stadt Frankfurt und der Freien Stadt Danzig.
Senate in der Judikative
Spruchkörper innerhalb eines oberen oder höchsten Gerichts werden als Senat bezeichnet; beispielsweise die Senate eines Oberlandesgerichts oder eines Bundesgerichtes (siehe Zivilsenat, Strafsenat). Zudem werden die Spruchkörper der Finanzgerichte als Senate bezeichnet.
Auch gerichtsähnliche Gremien innerhalb der Verwaltung, wie die österreichischen Verwaltungssenate tragen die Bezeichnung.
Senate im Hochschulbereich
An Hochschulen ist der Akademische Senat ein Selbstverwaltungsorgan und das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor, dem Präsidenten oder dem Kanzler) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.
Die Würde eines „Ehrensenators“ kann von Hochschulen für außergewöhnlicher Verdienste um die Hochschule verliehen werden. Die Verleihung erhalten meist Amtsträger, etwa der Oberbürgermeister der Stadt, der Präsident einer Industrie- und Handelskammer oder eine Stiftungspersönlichkeit, wie beispielsweise an der Universität Freiburg.[1]
Auch ein Gremium gewählter Mitglieder wissenschaftlicher Gesellschaften und akademischer Berufsverbände wird Senat genannt.
Kultur
Der Begriff Senat findet aufgrund seiner historisch vielfältigen Bedeutungen auch in zahlreichen Filmen und Romanen Verwendung. So existiert beispielsweise in George Lucas’ Star Wars zur Zeit der Republik ein Senat, in dem jeder galaktische Sektor durch einen Senator vertreten wird, da die Republik einen Großteil der Galaxie umfasst.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Albert-Ludwigs-Universität Freiburg: Ehrensenatoren
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