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Drohung
Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen.
Soziologie
Soziologisch gesehen ist die Drohung eine negative soziale Sanktion. Die Drohung kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, sich entsprechend den allgemein anerkannten ‚Spielregeln‘ der Gerechtigkeit und des Moralempfindens zu verhalten, dennoch zu deren Einhaltung veranlassen. Obwohl der Begriff der Drohung im Allgemeinen negativ konnotiert ist, kommt der Drohung daher auch eine wichtige Bedeutung im friedvollen Zusammenleben der Menschen zu.
Recht
In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht Stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird. Der Straftatbestand der Bedrohung bezeichnet die Ankündigung eines gegen das Opfer oder eine diesem nahestehende Person gerichteten Verbrechens, wobei Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB solche Delikte sind, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsehen.
Im Bereich des Zivilrechts gilt, dass eine Willenserklärung, die unter der Einwirkung einer widerrechtlichen Drohung abgegeben wurde, angefochten werden kann (§ 123 BGB).
Siehe auch: Bedrohung (§ 241 StGB) und Widerrechtliche Drohung
Zitate
„Die Drohung ist mächtiger als die Ausführung.“
Siehe auch
Weblinks
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Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Drohung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |