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Einzelhaft

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Dieser Artikel behandelt die staatliche Strafmaßnahme, für das Album des Sängers Falco aus dem Jahr 1982, siehe Einzelhaft (Album), zum gleichnamigen Krimi, siehe Tatort: Einzelhaft.
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Mit dem Begriff Einzelhaft bezeichnet man jede Trennung eines Gefangenen von allen anderen Gefangenen, gleich von welcher staatlichen Stelle diese Maßnahme ergriffen wird.

Sie kann verschiedene Gründe haben:

  • Im Falle der Untersuchungshaft kann erforderlicherweise eine getrennte Unterbringung des Häftlings angeordnet werden (§ 119 Abs. 1 StPO).
  • Während der Strafhaft kann Einzelhaft aus Sicherheits-, Ordnungs- oder disziplinarrechtlichen Gründen angeordnet werden. Dabei ist zu unterscheiden:
    • Einzelhaft als Reaktion auf Pflichtverstöße von Gefangenen („Arrest“). Dies ist die schärfste vom Gesetz vorgesehene Disziplinarmaßnahme, deren Dauer vier Wochen nicht übersteigen darf (§ 103 Abs. 1 Nr. 9 StVollzG).
    • Einzelhaft im engeren rechtstechnischen Sinne ist die „unausgesetzte Absonderung eines Gefangenen“ als besondere Sicherungsmaßnahme im Sinne des § 88 StVollzG. Sie darf bei Fluchtgefahr, bei der Gefahr von Gewalttätigkeiten und bei Selbstmordgefahr dann angeordnet werden, „wenn dies aus Gründen, die in der Person des Gefangenen liegen, unerlässlich ist“ (§ 89 StVollzG). Diese Form der Einzelhaft ist zeitlich vom Gesetz nicht begrenzt, sondern darf, wie alle anderen Sicherungsmaßnahmen, solange aufrechterhalten werden, als es ihr Zweck erfordert (§ 88 Abs. 5 StVollzG). In einzelnen Fällen wird die Einzelhaft über einen Zeitraum von über 15 Jahren aufrechterhalten; so etwa in der Justizvollzugsanstalt Celle.[1]
  • In der Zwangshaft kann der Gefangene nach § 172 StVollzG ausdrücklich Einzelhaft verlangen.

Siehe auch

Literatur

  • Holger Hoffmann: Isolation im Normalvollzug. Normative Entwicklung und Rechtswirklichkeit besonders angeordneter Einzelunterbringung im Strafvollzug. Pfaffenweiler 1990.
  • Johannes Feest (Hrsg.): Kommentar zum Strafvollzugsgesetz (AK StVollzG). Neuwied 2006.

Weblinks

Wiktionary: Einzelhaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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