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Enquete-Kommission
Enquete-Kommissionen (von französisch enquête, „Untersuchung“) sind vom Deutschen Bundestag oder von einem Landesparlament eingesetzte überfraktionelle Arbeitsgruppen, die langfristige Fragestellungen lösen sollen, in denen unterschiedliche juristische, ökonomische, soziale oder ethische Aspekte abgewogen werden müssen.
In einer Enquete-Kommission soll eine gemeinsame Position erarbeitet werden. Ziel ist es, bei Problemen zu einer Lösung zu kommen, die von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung (auch von dem Teil, der sich nicht durch die jeweilige Mehrheitsfraktion vertreten fühlt) mitgetragen werden kann.
Arbeitsweise
Enquete-Kommissionen gibt es in Deutschland sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene. Um eine Enquete-Kommission auf Bundesebene einzusetzen, muss mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages zustimmen; auf Landesebene bestehen je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.
Eine solche Kommission besteht aus Abgeordneten aller Fraktionen und externen Sachverständigen. Beide Gruppen arbeiten in ihr als gleichberechtigte Mitglieder. Sie sollen Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe vorbereiten. Möglichst noch innerhalb der Legislaturperiode ihrer Einsetzung soll die Enquete-Kommission einen Bericht erstellen, der im jeweiligen Parlament diskutiert wird. In der darauf folgenden Legislaturperiode entscheidet das Parlament, ob die Enquete-Kommission ihre Arbeit fortsetzen soll. Ihre Arbeit im Deutschen Bundestag ist durch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 56 geregelt. Entsprechende Regelungen sind auch in den Geschäftsordnungen der Länder für die Arbeit in den Länderparlamenten festgelegt.
Jeder Enquete-Kommission ist i. d. R. ein Sekretariat mit wissenschaftlichem Fachpersonal zugeordnet, das redaktionell die terminliche und inhaltliche Arbeit koordiniert sowie an der Erstellung von Dokumenten und Publikationen mitarbeitet. Neben den üblichen Sitzungen der Kommission gibt es auch öffentliche und nicht-öffentliche Anhörungen mit Enquete-fremden Sachverständigen und Vertretern der Ministerien und Bundesbehörden.
Siehe auch
- Enquêterecht
- Liste der Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestags
- Liste der Enquete-Kommissionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
- Liste der Enquete-Kommissionen des nordrhein-westfälischen Landtags
- Liste der Enquete-Kommissionen des Bayerischen Landtags
Literatur
- Ralf Altenhof: Die Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2002, ISBN 3-531-13858-8 (Zugleich: Chemnitz, Technische Universität, Dissertation, 1998).
- Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, gebundene Papierausgabe der Bundestagsdrucksache 16/7000. 11. Dezember 2007 (PDF-Datei; 6,45 MB)
Weblinks
- Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestags, Link defekt am 31. März 2018.
- Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
- Rechtsgrundlage: § 56 Geschäftsordnung des Bundestages
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