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Abstinenz

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Abstinenz (lateinisch abstinere ‚sich enthalten‘, ‚fernhalten‘) bedeutet Enthaltsamkeit oder Verzicht im weiten Sinne. Der Begriff wird in der Alltagssprache und in verschiedenen Fachsprachen mit leicht abweichender Bedeutung verwendet. Seine Verwendung impliziert oft soziale Normen (z. B. Verhaltensregeln oder Tabus), die allgemein bekannt sind.

Sexuelle Abstinenz

Sexuelle Abstinenz bezeichnet die Enthaltsamkeit von sexuellen Aktivitäten. Sie umfasst immer den Verzicht auf Geschlechtsverkehr und kann auch die Enthaltsamkeit von Masturbation einschließen. Alltagssprachlich werden die Begriffe Enthaltsamkeit und Keuschheit manchmal synonym verwendet, obwohl sie nicht synonym sind.

Eine Form von Askese – eine Übungspraxis im Rahmen von Selbstschulung aus religiöser oder philosophischer Motivation – ist die sexuelle Askese.

Neben einer medizinisch gebotenen Abstinenz (z. B. infolge von Operationen oder bei bestimmten Erkrankungen) wird sexuelle Abstinenz von Angehörigen verschiedener Religionen geübt, unter anderem im Sinne von Enthaltsamkeit von Geschlechtsverkehr vor der Ehe oder in bestimmten Lebensformen (Zölibat, Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen). In modernen Jugendkulturen kann Abstinenz ein Verhalten sein, mit dem man seine Zugehörigkeit zu einer Gruppierung ausdrückt (siehe Straight Edge oder die religiös initiierte und motivierte Keuschheitsbewegung True Love Waits – deutsch Wahre Liebe Wartet, in der sich Jugendliche verpflichten, auf vorehelichen Geschlechtsverkehr zu verzichten).

Der Soziologe Karl Lenz schrieb 2004 dazu: „Ein tief greifender kultureller Wandel hat sich in der Sexualität ereignet. Das kulturelle Ideal, dass Sexualität nur in der Ehe gestattet ist, ist nahezu völlig verschwunden […]. Sexualität ist nicht mehr länger nur auf die Ehe begrenzt, sondern hat sich in Zweierbeziehungen weit nach vorn verlagert. […] Das in dem bürgerlichen inkorporierte Sexualmodell der Ehe war primär als soziale Kontrolle über die weibliche Sexualität wirksam.“[1]

Enthaltsamkeitskampagnen

Besonders in den Vereinigten Staaten gibt es staatlich geförderte Enthaltsamkeitskampagnen, die laut Proponenten Schwangerschaften Minderjähriger mit dem dazugehörigen Armutsrisiko verhindern und eine Alternative zur AIDS-Prävention darstellen sollen. Proponenten zitieren Studien, die Abstinenzprogramme für die Abnahme von Teenagerschwangerschaften mitverantwortlich machen.[2] Andere Studien konnten allerdings keine positive Wirkung auf die Häufigkeit ungewollter Teenager-Schwangerschaften oder HIV-Neuansteckungsraten feststellen,[3][4] und eine nationale Studie in den USA fand sogar, dass regionale Abstinenzprogramme mit einer erhöhten Teenager-Schwangerschaftsrate assoziiert sind.[5]

Gegner von Enthaltsamkeitsprogrammen kritisieren, dass die Programme einem Fokus auf Enthaltsamkeit oft dazu führen, dass Jugendliche wenige oder keine Informationen über Empfängnisverhütung und sexuell übertragbare Krankheiten erhalten und so nicht über Risiken informiert sind. Auch nehmen die oft religiös motivierten Programme wenig Rücksicht auf sexuell aktive oder homosexuelle Jugendliche.[6] Weitere Bedenken betreffen Drittweltländer und die Aids-Prävention.[7]

Auf der internationalen Aids-Konferenz 2006 berichteten Fachleute, dass Abstinence-only-Programme in Entwicklungsländern oder den USA kaum Wirkung zeigen.[4][8] Die deutsche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln vertritt die Position, dass Enthaltsamkeitsprogramme nicht zu empfehlen sind.[4]

Abstinenz gegenüber Suchtmitteln

Die gesundheitlichen und psychosozialen Nachteile des Alkohols machen es manchmal erforderlich, darauf völlig zu verzichten. Wird der Alkoholgenuss nur eingeschränkt, spricht man nicht von Abstinenz. In der Behandlung der Alkoholkrankheit muss nach herrschender Meinung unbedingte Abstinenz angestrebt werden, weil eine einmal süchtige Person zeit ihres Lebens nicht mehr dazu im Stande sei, das Suchtmittel gemäßigt zu konsumieren; Sucht sei eine Krankheit, die zwar zum Stillstand gebracht, aber niemals völlig geheilt werden könne. Abstinent lebende Alkoholiker bezeichnet man umgangssprachlich als „trocken“ und abstinent lebende Drogen- oder Medikamentenabhängige als „clean“.[9]

Das Alte Testament erwähnt den nomadischen Stamm der Rechabiter, der aus religiösen Gründen auf den Konsum von Wein verzichtete. Vorläufer einer Abstinenzbewegung im modernen Sinne war der Orden des heiligen Christoph. Die Anonymen Alkoholiker, das Blaue Kreuz und die Guttempler sind Bewegungen, die die Abstinenz von Alkohol als Mittel gegen Alkoholsucht vertreten und deren Mitglieder strikt abstinent leben. Auch christliche Konfessionen wie die Heilsarmee und Siebenten-Tags-Adventisten leben abstinent. All diese Gruppen praktizieren neben der Alkoholabstinenz auch Abstinenz vom Rauchen und von anderen Drogen.

Abstinenzparadigma in der Drogentherapie

Unter „Abstinenzparadigma“ versteht man in der deutschen Drogendiskussion die Ausrichtung aller Bemühungen auf die totale Enthaltsamkeit von Drogen bei süchtigen Drogenkonsumenten.[10] Diese, vor allem innerhalb der deutschen Psychiatrie, vertretene Strategie befürwortet, notfalls zwangsweise, stationäre Abstinenztherapien und verwirft die Drogensubstitution. Eine Gegenposition hat sich vor allem unter dem Namen Akzeptanzparadigma herausgebildet und wird neuerdings auch unter den im Englischen üblichen, weiteren Begriff der „harm reduction“ gefasst. Sie befürwortet alle Maßnahmen, die zu einer Verringerung schädlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Drogen führen, z. B. Drogensubstitution, einschließlich der Verabreichung von Heroin, Spritzentausch etc.

Abstinenz gegenüber Nahrungsmitteln

Abstinenz wird in Bezug auf Speisen oft für Enthaltsamkeit gegenüber Fleischspeisen oder Süßigkeiten benutzt. Der Begriff spielt bei bestimmten Diäten sowie in verschiedenen Religionen eine Rolle, die ständige oder zeitweise Enthaltsamkeit (Fasten) fordern. In der Medizin wird das Aussetzen von Nahrung für eine begrenzte Zeit als Nahrungskarenz bezeichnet.

Unfreiwillige Abstinenz kann im Krankheitsfall entstehen, wenn dem Körper durch ausbleibende medikamentöse Versorgung Stoffe vorenthalten werden, die zum normalen Verlauf der Körperfunktionen notwendig sind. Die Behandlung von Patienten mit Diabetes mellitus geht oft im Rahmen einer Diät mit Verhaltensmaßregeln einher, die als Abstinenz bezeichnet werden. Die Patienten dürfen bestimmte Nahrungsmittel dann nicht zu sich nehmen.

Siehe auch: Nahrungstabu

Verzicht auf Konsum

Mit dem freiwilligen Verzicht auf Konsum kann der Versuch unternommen werden, einen positiven Effekt auf das eigene Leben, beispielsweise die eigene Gesundheit, oder für die Gesellschaft, etwa durch Ressourcenschonung (Suffizienz), zu erzielen. Für einen Konsumverzicht gibt es häufig religiöse, ethische, ökologische, volkswirtschaftliche, oder auch politische bzw. gesellschaftskritische Motive; letztere äußern sich oft als Kritik an einer konsumfixierten Gesellschaft.

Eine Variante des Konsumverzichtes ist der zeitweilige oder dauernde freiwillige Verzicht auf den Medienkonsum. Sie richtet sich z. B. gegen Informationsüberflutung.

Abstinenz in der Psychotherapie

In der Psychotherapie bezeichnet der Begriff eine Grundhaltung des Therapeuten, keine persönlichen Interessen zu verfolgen. Es ist ihm dann untersagt, das Gespräch für die eigene Unterhaltung zu nutzen bzw. dem Patienten eigene Interessen mitzuteilen, wie etwa dass er selbst gern dies oder jenes tut oder welches Hobby der Therapeut hat. Abstinenz kann aber auch bedeuten, dem Patienten keine Ratschläge zu erteilen, weil dann dessen eigene Entscheidungsfindung beeinflusst wird. Insbesondere auch drastische Negativbeurteilungen verstoßen gegen das Prinzip der Abstinenz. Die Prinzipien der therapeutischen Abstinenz entsprechen denen der Wertfreiheit. In Notfällen kann sogar Einmischung erforderlich sein, sonst ist freundlich abwartendes Vorgehen wünschenswert.[11]

Die Forderung nach therapeutischer Abstinenz leitet sich aus der Widerstandsanalyse ab. Vom Therapeuten muss dieselbe Haltung erwartet werden, wie er sie von seinem Patienten erwartet, nämlich die einer therapeutischen Ich-Spaltung. Das heißt, dass sich das Ich in einen beobachtenden und einen erlebenden Teil spalten soll.[12] Der beobachtende Teil dient der distanzierten Analyse von Sachverhalten, der erlebende der mitmenschlichen Anteilnahme. Das Einhalten der Abstinenzregel bedeutet also nicht, eine emotional ausschließlich kalte und distanzierte Haltung einzunehmen, sondern die einander entgegengesetzten Standpunkte nacheinander abwechselnd selbst einzunehmen und gegeneinander abzuwägen. Dies gilt auch für das Arbeitsbündnis mit dem Therapeuten, das nur durch eine emotional anteilnehmende Haltung auf beiden Seiten und durch gegenseitiges Interesse am Fortschritt der Therapie aufgebaut werden kann, aber auch gelegentlich kritischer und nüchtern distanzierter Betrachtung bedarf, um nicht hinreichend bewusste Fehler zu vermeiden. Abstinenz bedeutet somit auch, einander entgegengesetzte Standpunkte nicht zu vermischen, sondern sauber abzuwägen.

Abstinenz wird vor allem in der tiefenpsychologischen Psychotherapie gefordert. Andere psychologische Schulen verfolgen andere Herangehensweisen. In Deutschland kann ein Psychologischer Psychotherapeut, der sich über das Abstinenzgebot hinwegsetzt, nach § 174c Abs. 2 StGB bestraft werden und zivil- sowie berufsrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.[13]

Siehe auch

Literatur

  • Berndt Gustafssonr: Abstinenz/Abstinenzbewegungen. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 392–398.
  • Peter Sadowski: Selbstmanagement-Therapie: Interventionen in einer stationären Rehabilitation wegen Alkoholabhängigkeit, 2007. Diese Dissertation basiert auf jahrzehntelang gesammelten praktischen Erfahrungen.[14] Basierend darauf veröffentlichte Sadowski ein allgemeinverständliches Buch:
  • Peter Sadowski: Der mündige Trinker. Selbstmanagement-Therapie für Alkoholkranke. dgvt-Verlag, 2007, ISBN 978-3-87159-066-5 (www.der-muendige-trinker.de)

Weblinks

Wiktionary: Abstinenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Karl Lenz in: Karl Lenz, Werner Schefold, Wolfgang Schröer: Entgrenzte Lebensbewältigung: Jugend, Geschlecht und Jugendhilfe. Juventa, Weinheim 2004, S. 83 (online).
  2. John Santelli et al.: Can changes in sexual behaviors among high school students explain the decline in teen pregnancy rates in the 1990s? In: Journal of Adolescent Health. Band 35, 2004, S. 80–90.
  3. Hannah Brückner, Peter Bearman: After the promise: the STD consequences of adolescent virginity pledges. In: Journal of Adolescent Health 36 (2005), S. 271–278; SPIEGEL Online: Enthaltsamkeits-PR macht Jugendliche nicht keuscher
  4. 4,0 4,1 4,2 Süddeutsche.de vom 3. August 2007: No-Sex-Kampagnen sind nutzlos – Bundesregierung setzt auf Aufklärung
  5. Stanger-Hall, Katrin F & Hall, David W., 2011: Abstinence-Only Education and Teen Pregnancy Rates: Why We Need Comprehensive Sex Education in the U.S.
  6. Abstinence-only education policies and programs: A position paper of the Society. In: Adolescent Medicine Journal of Adolescent Health, Jg. 38, 2006, S. 83–87
  7. Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Das Ende der Aufklärung
  8. Tödliche Gebote. Zeit.de. 8. Oktober 2007. Abgerufen am 18. Juni 2010.
  9. Dem widerspricht eine Dissertation von Peter Sadowski, siehe Alkoholkrankheit.
  10. Lorenz Böllinger, Heino Stöver: Drogenpraxis, Drogenrecht, Drogenpolitik. Handbuch für Drogenbenutzer, Eltern, Drogenberater, Ärzte und Juristen. 4. Auflage. Frankfurt 1995, S. 88 ff.
  11. Stavros Mentzos: Neurotische Konfliktverarbeitung, Einführung in die psychoanalytische Neurosenlehre unter Berücksichtigung neuerer Perspektiven. © 1982 Kindler Verlag, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1992, S. 269, 271–272
  12. S. O. Hoffmann, G.Hochapfel: Neurosenlehre, Psychotherapeutische und Psychosomatische Medizin. CompactLehrbuch, Schattauer, Stuttgart 2003, S. 409
  13. E. Hahn: Das psychotherapeutische Abstinenzgebot des § 174c Abs. 2 StGB – Ein „fehlgeschlagener Versuch“ des Gesetzgebers? Gesundheitsrecht (GesR) 2011, S. 649–655.
  14. uni-greifswald.de
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