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Förster

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Förster (Begriffsklärung) aufgeführt.
Uniformen nach Dienstgrad sind bei Forstleuten in dieser Form nur noch selten üblich. Das Bild zeigt einen Forstingenieur der Niedersächsischen Landesforstverwaltung, Forstamtmann Eilert Tantzen, als Leiter der Revierförsterei Hatten
Insignien des Forstberufs auf dem Hartig-Denkmal in Darmstadt

Ein Förster ist eine mit der Hege des Waldes betraute Person, etwa ein Forstingenieur, Forstwissenschaftler oder Forsttechniker.

Aufgabenbereich

Diese Berufe befassen sich mit der nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung seiner ökologischen und sozialen Funktionen. In Abhängigkeit seines Dienstverhältnisses ist die Gewichtung der Funktionen des Waldes verschieden. Auch die Jagd kann zu seinen Aufgaben zählen.

Geschichte

Forsthaus in Ilmenau
Büro eines Revierförsters um 1960 im Volkskunde- und Freilichtmuseum Roscheider Hof
Ständebuch der Jäger und Förster

Der Beruf des Försters, bzw. auch die Bezeichnung Förster ist erst im 18. Jahrhundert aufgekommen und hat sich einerseits aus der Jagd und andererseits aus der Bewirtschaftung der Wälder entwickelt. So gab es anfangs noch die Berufsbezeichnung Eichenbinder für Forstbedienstete, die „[…] die gepflanzten Eichenheister jährlich nachsehen, anbinden und beschneiden mussten […]“.[1] Ab 1740 kam auch die Bezeichnung Gehender und Reitender Förster auf. In Brandenburg wurde der königliche Beamte noch anfangs des 18. Jahrhunderts als Heidereiter, Heidewärter oder Heideläufer bezeichnet, die entsprechenden Dienstwohnungen als Heidehaus und Heidereiterei. 1745 wird der Heidereiter (von 1736) als Oberförster bezeichnet, der Heideläufer (von 1727) als Unterförster (1742)[2].

Bis in die 1960er Jahre bewohnte im Regelfall ein Förster als Dienstsitz ein Forsthaus. Da es heute durch Zusammenlegung immer weniger Revierförstereien gibt, sind viele Forsthäuser obsolet geworden. Häufig werden sie in private Hand abgegeben und zu einem Gasthaus umgebaut.

Ausbildung

Deutschland

Um Förster in Deutschland werden zu können, muss eine Person eine Ausbildung zum Forsttechniker oder Forstwirt absolviert oder Forstwirtschaft an einer Fachhochschule (FH) oder Forstwissenschaften an einer Universität studiert und abgeschlossen haben. Nach dem Studium schließt sich eine Ausbildungszeit im Staatsdienst an, die mit der staatlichen Laufbahnprüfung als Forstinspektor (Eingangsvoraussetzung Dipl.-Ing. Forstwirtschaft (FH), dann gehobener Dienst) oder Forstassessor (Eingangsvoraussetzung Diplomforstwirt (Universität), dann höherer Dienst) endet.

Forsttechniker und Forstwirte können allerdings nur im privaten Wald auf Wunsch des Waldbesitzers als Förster eingesetzt werden. Im öffentlichen Waldbesitz ist die Befähigung zum gehobenen Forstdienst (Laufbahnprüfung) zwingend erforderlich. Im Privatwald wird sie in der Regel auch erwartet.

Österreich

Um Förster in Österreich zu werden, muss man die Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck an der Mur absolvieren. Die Ausbildungszeit von fünf Jahren schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Anschließend muss eine zweijährige Praxis als Forstadjunkt unter einem leitenden Forstorgan nachgewiesen werden. Nach Ablegung der Staatsprüfung zum Forstdienst erhält man den Ingenieurstitel und ist damit als Förster berechtigt, eine Waldfläche bis zu 3600 Hektar zu bewirtschaften.

Schweiz

In der Schweiz sind eine abgeschlossene Lehre als Forstwart, 18 Monate Berufspraxis, der Besuch von Grundlagenmodulen und das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung. Die Ausbildung an einem der beiden Bildungszentren Wald in Lyss BE und Maienfeld GR dauert zwei Jahre.

Finnland

In Finnland werden Förster an Fachhochschulen und an Universitäten ausgebildet. In den acht Fachhochschulen, die forstwirtschaftliche Ausbildung bieten, legen die Studenten des vierjährigen Studiums das Examen metsätalousinsinööri (AMK) (Forstingenieur (FH)) ab. Der Abschluss wird im internationalen Vergleichen Bachelor of Science genannt.

An den Universitäten Helsinki und Joensuu legen die Studenten nach dreijährigen forstwissenschaftlichen Studiengängen das Examen maatalous- ja metsätieteiden kandidaatti ab und setzen danach ihre Studien für zwei Jahre bis zum Examen maatalous- ja metsätieteiden maisteri (Magister der Landwirtschaft- und Forstwissenschaften) fort. Im internationalen Vergleich werden diese zwei Examen als Bachelor of Science and Master of Science übersetzt. Die Absolventen des Magisterexamens haben das Recht, den Berufstitel metsänhoitaja (Förster) zu benutzen.

Vor der Einführung des finnischen Fachhochschulsystems in den 1990er Jahren wurden Forstingenieure (metsätalousininööri) und Forsttechniker (metsäteknikko) in forstwirtschaftlichen Lehranstalten ausgebildet. Die Forstingenieurausbildung dauerte vier und die Forsttechnikerausbildung drei Jahre.

Die Berufsausbildung von Forstarbeitern (Holzvollernterfahrer und Holzfäller) geschieht in Forstberufsschulen und dauert drei Jahre. Abitur verkürzt die Ausbildungszeit auf zwei Jahre.

Siehe auch

Wiktionary: Förster – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Literatur

  • Hannes Blieschies: In den Sollingwäldern. Heimatkundliche Streifzüge. Mitzkat, Holzminden 2007, ISBN 978-3-940751-01-0.
  • Walter Kremser: Niedersächsische Forstgeschichte. Eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens. Heimbund Rotenburg, Rotenburg 1990.
  • Kurt Offermann: Vom Traum zum Albtraum. Roman über den Traumberuf Förster. Kurt Offermann, Warstein 2007, 250 S. + CD-ROM, ISBN 978-3-00-022486-7.
  • Rolf Zundel: Einführung in die Forstwissenschaft. Ulmer, Stuttgart 1990, 359 S., ISBN 3-8001-2612-5.
  • Vorschrift H.Dv. 120, Dienstkleidungsvorschrift für die Heeresforstbeamten, 1935

Filmdokumentationen

  • Wolfgang Neumann-Bechstein (Regie): Der Förster vom Kellerwald. TV-Dokumentarfilm. HR 2004, 30 Minuten.
  • Jenni Rieger (Regie): Der Schwarzwald-Förster. Ein Revier durchs Jahr. TV-Dokumentarfilm. (Reihe Schlaglicht). SWR 2007, 30 Minuten.

Einzelnachweise

  1. Walter Kremser, 1990
  2. Lieselott Enders: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil VIII Uckermark. 1210 S., Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1986 ISBN 3-7400-0042-2 (z.b. S.808, unter Reiersdorf, oder S.822 unter Röddelin)
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