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Gaststätte

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Theodor Kleehaas: In der Wirtsstube (19./20. Jh.)

Eine Gaststätte (auch: Wirtshaus oder Wirtschaft, in ländlichen Regionen Norddeutschlands Dorfkrug, im Schleswigschen Krog, in Sachsen Erbgericht, in der Oberlausitz Kretscham, früher vor allem in Studentenkreisen Schänke bzw. Schenke – abgeleitet von Ausschank bzw. ausschenken) ist ein gastronomischer Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der hierzu eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet, beispielsweise ein Restaurant, ein Biergarten oder eine Kneipe. Als Gaststube wird der Raum bezeichnet, in dem die Gäste die Speisen und Getränke verzehren.[1]

Rechtslage in Deutschland

Pianobar
Lokal in Prag
Gastwirtschaft in einem Münchner Vorort

Der Begriff „Gaststätte“ umfasst nach dem deutschen Gaststättengesetz die „Schankwirtschaft“ (das heißt, Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt) und die „Speisewirtschaft“ (das heißt zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten).

Der Betrieb einer Gaststätte bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Gaststättenkonzession. Diese darf mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen, verbunden werden, zum Beispiel solcher, dass für lärmschützende Maßnahmen zu sorgen ist. Die Gaststättenerlaubnis gilt für eine bestimmte Betriebsart (zum Beispiel Diskothek, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft), für bestimmte Räumlichkeiten und für eine bestimmte Person (Gastwirt). Die Gaststättenerlaubnis wird nur erteilt, wenn der Betreiber persönlich zuverlässig ist, wenn Räumlichkeiten vorhanden sind, die bestimmten Anforderungen genügen. Diese Anforderungen, zum Beispiel Vorhandensein einer Toilette mit bestimmter Beckenanzahl, ergeben sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Gaststättenverordnungen. Weiterhin muss die Gaststätte so gelegen sein, dass von ihr keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft ausgehen. Dies ist aus den jeweiligen Vorschriften des im Gebiet gültigen Bebauungsplans zu entnehmen. Beispielsweise in einem reinen Wohngebiet (WR) ist eine Gaststätte nicht zulässig, in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) schon.

Neufassung des Gaststättenrechts ab 1. Juli 2005

Europaweit gilt seit Juli 2005, dass eine Gaststätte nicht mehr erlaubnispflichtig ist, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. Das heißt, alle Auflagen, wie das Vorhandensein von Toiletten, die persönliche Zuverlässigkeit des Wirtes usw. werden nicht mehr geprüft.

Im baurechtlichen Sinne ist eine Gaststätte jedoch immer noch als solche zu behandeln, wenn sie

  1. außerhalb der geltenden Ladenschlusszeiten geöffnet hat,
  2. mindestens die Hälfte der Verkaufsfläche eine Verzehrsmöglichkeit bietet.

Dementsprechend muss eine solche Gaststätte die Gaststättenverordnung einhalten.

Ältestes Gasthaus

Der Titel „ältestes Gasthaus Deutschlands“ wird von mehreren Gasthäusern beansprucht. Im Streit stehen die Gasthäuser Zum Riesen in Miltenberg, Zum roten Bären in Freiburg im Breisgau und die Herberge zum Löwen am Schönberg. Den Titel für Mitteleuropa nimmt der Stiftskeller des Klosters St. Peter in Salzburg (erstmals 803 urkundlich erwähnt) für sich in Anspruch.[2]

Das Guinness-Buch der Rekorde führt die seit 1658 bestehende Gaststätte Röhrl in Eilsbrunn bei Regensburg als „ältestes durchgehend geöffnetes Gasthaus der Welt“.[3]

Literatur

  • Friedrich Rauers: Kulturgeschichte der Gaststätte. Teil 1–2. Berlin 1941.
  • Herbert May und Andrea Schilz (Hrsg.): Gasthäuser. Geschichte und Kultur. Imhof: Petersberg 2004.
  • Renate Dürr (Hrsg.): Kirchen, Märkte und Tavernen. Erfahrungs- und Handlungsräume in der Frühen Neuzeit. Klostermann Verlag: Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-465-03413-9

Weblinks

 Commons: Gaststätten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Gaststätte – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gaststätte aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.