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f.
Die Abkürzung f. steht für „folgend“. Ihr Plural wird durch Verdopplung gebildet und als ff. geschrieben. Die Abkürzungen stehen meist nach einer Seitenzahl, Jahreszahl, in juristischen Texten auch nach der Angabe eines Paragraphen bzw. Artikels. Sie bedeuten, dass sich der Autor auf mehrere, unmittelbar aufeinanderfolgende Seiten, Paragraphen oder Jahre bezieht – beispielsweise beim Nachweis eines Zitats. Dabei entspricht die Angabe „Seite 40 f.“ exakt der Angabe „Seite 40 und 41“ oder „Seite 40–41“, bezieht sich also auf genau zwei Seiten. Die Angabe „Seite 40 ff.“ bedeutet dasselbe wie „Seite 40 und mindestens die Seiten 41 und 42, eventuell noch weitere darauffolgende Seiten“, bezieht sich also insgesamt auf mindestens drei Seiten.
Während in älteren wissenschaftlichen Publikationen, in denen z. T. geringere Ansprüche an die Exaktheit von Nachweisen gestellt wurden, die Angabe mittels „ff.“ üblich war (neben anderen veralteten Nachweis-Angaben wie „a. a. O.“ oder „op. cit“), wird von ihrem Gebrauch u.a. in geisteswissenschaftlichen Arbeiten heute meist abgeraten. Stattdessen wird in der Regel empfohlen, eine exakte Erstreckung von Seiten, Paragraphen, Daten etc. anzugeben: statt „vgl. S. 139 ff.“ also z. B. „vgl. S. 139–145“.
Laut Duden steht zwischen Zahl und f. bzw. ff. ein Leerzeichen und nach den Abkürzungen jeweils ein Punkt.[1] In der Buchtypographie wird dafür traditionell ein schmales Leerzeichen verwendet. In der elektronischen Textverarbeitung ist ein geschütztes Leerzeichen zu setzen, das den Zeilenumbruch an dieser ungeeigneten Stelle unterbindet. In der wissenschaftlichen Praxis, in der Quellenangaben mittels f. häufig vorkommen, findet man die Verwendung von f. und ff. auch ohne Leerzeichen und ohne Abkürzungspunkt.
Für die weit verbreitete Annahme, ff. stehe für „fortfolgende“, lassen sich keine sprachwissenschaftlichen Belege finden. Eine Verdopplung des Endbuchstabens, um den Plural des abgekürzten Wortes anzudeuten, ist durchaus üblich. Andere Beispiele sind Jgg. für „Jahrgänge“, Mss. für „Manuskripte“, cett. für „cetera“, §§ für Paragraphen oder sqq. für „sequentia“.
Einzelnachweise
- ↑ Eintrag zu „folgend“. www.duden.de, abgerufen am 26. Mai 2014.
Weblinks
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