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Fahrraddiebstahl

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Demontierter Fahrradrest

Der Begriff Fahrraddiebstahl (schweiz.: Velodiebstahl) bezeichnet die widerrechtliche Wegnahme eines oder mehrerer Fahrräder oder deren Bauteile.

Strafbarkeit

Wegnahme und Benutzung eines fremden Fahrrades stehen unter Strafe unabhängig davon, ob das Rad angeschlossen war. Einschlägige Strafnormen in Deutschland sind:

§ 248b Absatz 1,2 StGB – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

„Wer ... ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Der Versuch ist strafbar.“

§ 242 StGB – Diebstahl

„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“

§ 243 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls

„In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter … eine Sache stiehlt, die durch … eine … Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist …“

§ 246 StGB – Unterschlagung

„Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. … Der Versuch ist strafbar.“

Statistische Daten

Fahrraddiebstähle in Deutschland[1][2] und Österreich
Jahr Anzahl
Deutschland
Aufklärungs
quote
Anzahl
Österreich
1978 296.628
1980 358.865
1981 410.223
1982 453.850
1988 331.259 12,0 %
2005 24.077
2006 368.308 23.812
2007 372.045 12,5 % 23.940
2008 358.049 10,5 % 24.348
2009 345.346 10,3 % 25.202
2010 306.559 10,1 % 20.929
2011 328.748 10,0 % 23.227
2012 326.159 09,7 % 24.755
2013 316.857 09,6 % 26.652

Deutschland

Nach einem gemeinsam vom Innenministerium, Landeskriminalamt, Versicherungswirtschaft und ADFC erarbeiteten Positionspapier aus dem Jahre 2006 werden rund zwei Drittel aller Fahrraddiebstähle von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, meist männlich, verübt.[3] Eine Statistik der bei der Polizei angezeigten Fahrraddiebstähle der letzten Jahre gibt die folgende Tabelle. Es wird eine hohe Dunkelziffer vermutet, da längst nicht alle Diebstähle der Polizei gemeldet werden. Die Versicherungswirtschaft schätzt den entstehenden Schaden auf rund 100 Mio. Euro pro Jahr; zu beachten ist dabei jedoch, dass nur ein Teil der in Deutschland im Verkehr befindlichen Fahrräder gegen Diebstahl versichert ist.

Im Vergleich dazu lag die Zahl der gestohlenen Kraftfahrzeuge im Jahr 2007 bei 39.438, die Aufklärungsquote bei über dreißig Prozent.

Österreich

Laut Verkehrsclub Österreich und Bundesministerium für Inneres wurden in Österreich im Jahre 2009 25.202 Fahrräder gestohlen, um 3,5 % mehr als im Jahr davor. Das sind bei einer Gesamtsumme von 6 Millionen Fahrrädern in Österreich 0,42 %. 62 % der Diebstähle ereigneten sich in den Landeshauptstädten, die meisten davon nämlich 8.387, wurden in Wien gestohlen, die wenigsten in Eisenstadt, wo nur 15 Fahrräder gestohlen wurden. Die Aufklärungsquote liegt österreichweit bei 5 %, am niedrigsten mit 3 % in Wien, am höchsten im Burgenland mit 15,5 Prozent. Das nebenstehende Diagramm zeigt die Anzahl der seit 2005 jährlich verübten Fahrraddiebstähle in Österreich – in Summe mehr als 121.000 seit 2005.[4] Die Fall-Zahlen für 2010 lauten ca. 20.900 und für 2011 wurden 23.227 gemeldet[5].

Gegenmaßnahmen

Fahrradregistrierung

Gravur eines Rades

Die Registrierung eines Rades bei der Polizei ist in vielen Städten und Ländern Europas möglich. Die Polizei registriert in der Regel kostenlos. So registrierte Fahrräder werden meist durch einen entsprechenden Aufkleber deutlich sichtbar gekennzeichnet.

Möglich ist auch eine kostenpflichtige Registrierung des Fahrrads bei einer der privat unterhaltenen Datenbanken im Internet. Die Polizei pflegt eine Zusammenarbeit mit gewerblichen Anbietern dieser Dienstleistung abzulehnen.

Wird ein registriertes Fahrrad gestohlen, können aber zumindest die bei der Registrierung erhobenen Daten in eine Fahndungsdatei der Polizei (beispielsweise POLAS) übernommen werden. Wichtigstes Kriterium ist dabei die Fahrrad-Rahmennummer, die vom Hersteller (nach einer alten DIN-Norm und der neuen Europäischen Norm) an jedem Fahrradrahmen angebracht sein sollte (aber nicht immer ist).

Fahrradpass

Fahrradpass

Der Fahrradpass ist ein von der Polizei entwickeltes Formular, in dem wichtige Informationen festgehalten werden können, die zur Identifizierung eines aufgefundenen oder kontrollierten Rades führen können. Vom Eigentümer oder dem Händler ausgefüllt sind sie aber ein sehr gutes Instrument, im Falle einer Diebstahlsanzeige die entsprechenden Fragen der Ermittlungsbeamten zu beantworten. Neuerdings bietet die Polizei eine kostenlose Smartphone-App zum Herunterladen an,[6] die ermöglichen soll, auf schnellstem Weg der Polizei bzw. der Versicherung eine genaue Beschreibung des gestohlenen Rades zu liefern.

Fahrradcodierung

Muster einer Fahrradcodierung

Bei der Fahrradcodierung werden in verschlüsselter Form der Wohnort und die Straßenadresse (oder wie in Berlin das Geburtsdatum) und die Initialen des Eigentümers in den Rahmen eingraviert. Allerdings ist dieser Schutz nur relativ, da ein gestohlenes Fahrrad nur bei einer polizeilichen Kontrolle auffällt oder Verdacht auf Diebstahl auslösen kann. Solche Kontrollen kommen sehr selten vor, da die personell unterbesetzte Polizei dafür keine Kapazitäten frei hat, also meist nur, wenn sie schon einen konkreten Verdacht hat, einen Dieb vor sich zu haben. Allerdings ist der Verkauf codierter Räder durch Diebe oder Hehler für diese deutlich riskanter als der uncodierter Räder. Der Verkauf gestohlener codierter Räder über Internetauktionshäuser ist hoch riskant und daher eher unwahrscheinlich.

Da viele Räder lediglich für eine Spritztour „entliehen“ und dann unverschlossen irgendwo stehen gelassen werden, ist die Chance für deren Rückführung sehr viel höher als die uncodierter Räder. Nach einer allerdings nicht durch bundesweite Statistiken belegten Aussage einer mittleren Polizeidienststelle können dort bei 90 % aller aufgefundenen Räder die Eigentümer nicht mehr ausfindig gemacht werden, weil diese keine sachdienlichen oder zweifelsfreien Angaben zur Beschaffenheit ihres Eigentums liefern können oder überhaupt keine Anzeige erstatten. Beispielsweise werden in Frankfurt am Main jedes Jahr ca. 500 uncodierte Räder amtlich versteigert, weil sich der Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt. Codierte Räder kommen dagegen höchst selten unter den Hammer.

Fahrradschlösser

Billiges und teures Kabelschloss
Hochwertiges Bügelschloss

Nach Statistiken aus Frankreich sind bei rund 90 % aller Diebstähle minderwertige Schlösser im Spiel. Entsprechende Statistiken in Deutschland sind nicht verfügbar. Erfahrungen sprechen dafür, dass kein Schloss hundertprozentige Sicherheit bietet, dass aber Schlösser, die wenigstens drei Minuten einem Aufbruchsversuch standhalten, Diebstahl effizient verhindern.

Einen relativen Schutz bietet die Verwendung eines hochwertigen Fahrradschlosses. Dabei ist ein geschmiedetes Kettenschloss, ein Panzerschloss, ein Faltschloss oder ein Bügelschloss die beste Wahl – allerdings sind gute Schlösser relativ schwer, unhandlich und groß. Nicht jedes Bügelschloss ist automatisch geeignet, einen Diebstahl zu verhindern. Insbesondere sind sie oft schlecht dafür verwendbar, ein Fahrrad an einen Gegenstand (Baum, Laterne usw.) festzuschließen. Gute Bügelschlösser sind aber im Verhältnis zum Gewicht sicher. Kettenschlösser sind bezüglich des Festschließens besser geeignet, um das Fahrrad an einen Fahrradständer, Zaun oder Ähnliches anzuschließen. Dabei ist es wichtig, den Rahmen sowie mindestens ein Laufrad mit anzuschließen. Von der Stiftung Warentest empfohlene Schlösser sind ab ca. 20 Euro erhältlich (Stand 2013)[7].

Fahrräder, die außerhalb der Wohnräume abgestellt werden (Keller, Schuppen), müssen immer zusätzlich mit einem Schloss gesichert werden, will man bei einem Diebstahl die Versicherungssumme zumindest teilweise von der Hausratversicherung erstattet bekommen.

Sicherheit trotz Schnellspanner

Die Verwendung von Schnellspannern macht es Dieben leicht, das Fahrrad sekundenschnell vom Vorderrad zu trennen, wenn nur dieses angeschlossen ist. Hier bietet sich neben ähnlichen Systemen, wie etwa von Kryptonite und anderen Herstellern, das Pitlock-System an, das mit 256 unterschiedlichen Paaren aus einer Spezialmutter und einem nur zu dieser passenden sechskantigen Aufsatz das Abschrauben von Komponenten deutlich erschwert. Nachteilig ist, dass man den Spezialaufsatz im Falle einer Panne stets parat haben muss. Weitere Nachteile sind der hohe Preis im Vergleich zu herkömmlichen Schrauben sowie die eingeschränkte Eignung für Systeme mit Steckachsen.

Sättel und Laufräder, die mit einem normalen Schnellspanner versehen sind, sollten mit einem Schloss an den Rahmen angeschlossen werden. Es kommt selten vor, dass ein Dieb für einen einzelnen Gegenstand ein Schloss aufbricht, außer bei sehr hochwertigen Teilen.

Abschließbare Boxen

Bewachter Fahrradparkplatz in Breda

In fahrradtouristisch bedeutenden Gegenden (so wie Eichstätt im Altmühltal, Münster, Regensburg, Breda) werden zunehmend private oder kommunale Fahrradgaragen errichtet. Diese sind in der Regel bewacht und bieten Diebstahlschutz auch für Gepäck. Der bedeutendste Nachteil ist, dass sie nur begrenzte Öffnungszeiten haben und teuer sind.

An vielen Bahnhöfen gibt es abschließbare Boxen, die gemietet werden können, der Kunde erhält einen Schlüssel und ist somit unabhängig von Dienstzeiten des Bahnpersonals.

Bei einer weiteren Variante wird die Box mit dem Fahrradschloss des Besitzers verschlossen.

Versicherung

Der Diebstahl von Fahrrädern ist häufig durch die Hausratsversicherung gedeckt. Es empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

  • Die Entschädigung ist meist auf maximal 5 % der Versicherungssumme begrenzt. Bei gleichzeitigem Diebstahl mehrerer Räder werden diese als eine Einheit betrachtet.
  • Oftmals ist bei neueren Hausratverträgen der Einschluss des Fahrraddiebstahlrisikos über einen zusätzlichen Baustein möglich. Dieser muss extra vereinbart werden.
  • Die Versicherung gilt, je nach Versicherungsbedingungen, nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr uneingeschränkt, es sei denn, das Fahrrad hat sich in Gebrauch befunden (ist also vor einem Kino oder einer Gaststätte für die Zeit des Besuchs dort abgestellt gewesen). Bei vielen neuen Verträgen gibt es diese Einschränkung jedoch nicht mehr.
  • Im Falle eines Diebstahls muss der Versicherte u. a. auch die Fahrradrahmennummer angeben können (aus VHB 92 Klausel 7110 Nr. 4).
  • Vandalismus ist nicht versichert, also werden wieder aufgefundene, aber demolierte Räder nicht entschädigt.
  • Die Inanspruchnahme der Versicherung gibt dieser die Möglichkeit, den Vertrag anschließend zu kündigen. Allerdings haben im Schadensfall auch Kunden diese Möglichkeit.

Es gibt bundesweit nur noch sehr wenige reine Fahrrad-Versicherungen, da die Inanspruchnahmen häufig das entsprechende Prämienaufkommen übertrafen, d. h. die Versicherungen Verluste erlitten. Dazu trugen möglicherweise auch vorgetäuschte Diebstähle bei.

Behördliche Maßnahmen

Präventiv kann schon bei der Stadtplanung (z.B. kommunale Fahrradabstellanlagensatzungen) durch das Schaffen oder die Vorgabe zur Schaffung von sicheren Abstellplätzen, an denen sich das Fahrrad fest anschließen lässt, ein Sicherheitsgewinn erzielt werden.[8] Während es bei Bauprojekten diverse Richtlinien für Autostellplätze gibt, ist die Planung der Abstellplätze für Fahrräder häufig sehr verbesserungswürdig.

Die Polizei bekämpft den Fahrraddiebstahl vor allem bei der Fahndung nach Personen mit gestohlenen Fahrrädern. Dabei soll das als gestohlen identifizierte Fahrrad den Benutzer als Täter, wenigstens als Verdächtigen überführen. Wurde das überprüfte Fahrrad einer Straftat (häufig Anzeige gegen Unbekannt) zugeordnet, wird das Fahrrad zum Asservat und der letzte Benutzer als Tatverdächtiger eingesetzt. Generell wird über die Rahmennummer des Fahrrades mit Hilfe der Sachfahndung geprüft, ob das Fahrrad zur Fahndung ausgeschrieben worden ist. Gelegentlich ist auch eine Überführung des Täters mit Hilfe der zusätzlichen Codiernummer möglich.

Herrenlose Fahrräder werden auch von der Polizei fahndungsmäßig überprüft, da die Diebstahlsvermutung angenommen wird.[9] Ist das Fahrrad nicht im Fahndungsbestand vorhanden, wird es als Fund behandelt. Ferner werden von vielen Stadtverwaltungen regelmäßige Säuberungsaktionen durchgeführt, d. h. offensichtlich herrenlose oder schrottreife Fahrräder werden eingesammelt und vor Ort ein Hinweiszettel hinterlassen.

Öffentliche Fahrräder an einer Station in Paris

Sie werden für eine Zeitdauer von sechs Monaten aufbewahrt und dann verwertet, falls der Eigentümer sein Eigentum nicht reklamiert. Das kann auch aus Sicherheitsgründen erfolgen, etwa wenn Durchgänge unzulässig eingeengt werden.

Fahrradmietsysteme/Fahrradverleih

Städtische Mietradstationen mit öffentlichen Fahrrädern können ebenfalls helfen, den Diebstahl privater Räder zu vermeiden, indem die Motivation gesenkt wird. Etwa zwei Drittel der Fahrraddiebstähle sind sogenannte Bequemlichkeitsdiebstähle, die einzig zu dem Zweck begangen werden, das Fahrrad aktuell zu nutzen und danach als vermeintlich herrenlos abzustellen.[10]

Mediale und literarische Bearbeitungen

Filmisch und literarisch wurden immer wieder Milieustudien zum Fahrraddiebstahl inszeniert. Am berühmtesten ist der Klassiker des italienischen Neorealismus Ladri di biciclette (dt. Fahrraddiebe) 1948 von Regisseur Vittorio De Sica. Einem in ärmlichen Nachkriegsverhältnissen lebenden jungen Mann wird das für die nach langem Suchen gefundene Arbeit als Filmplakatekleber notwendige Fahrrad gestohlen. Trotz aller Bemühungen, es wieder zu erlangen, um den Lebensunterhalt für seine kleine Familie zu bestreiten, gelingt es ihm nicht. Nun stiehlt er in letzter Konsequenz seinerseits ein Gefährt und wird dabei erwischt. Eine filmische Neubearbeitung des gleichen Themas namens Beijing Bicycle (China/Frankreich 2001, Originaltitel Shiqi sui de dan che, Regie Wang Xiaoshuai) in einer chinesischen Stadtumgebung, mehr als 50 Jahre später gedreht, zeigte, dass sich überall auf der Welt ähnliche Konflikte abspielen. Literarisch ist Fahrraddiebstahl häufig in Glossen unter „Vermischtes“ Thema von Korrespondenten aus Amsterdam, Kopenhagen oder dem City-Maut-bewehrten London. Während er im Roman höchstens als retardierendes Moment einen Nebenschauplatz eröffnet, reicht es bei Kurzgeschichten gelegentlich auch zum Hauptthema. Ein besonders beeindruckendes Beispiel liefert die Erzählung Don Camillo und der Fahrraddieb von Giovanni Guareschi.

Von Horst Tomayer existiert ein Gedicht namens Tomayers kleine Fahrraddiebs-Halsgerichtsordnung, in der er aus der Sicht eines bestohlenen Fahrradbesitzers den unbekannten Dieb beschimpft und ihm fortwährend gesteigerte Körperstrafen bis hin zum Tode zugedenkt.

Vom SZ-Magazin wurde die „Verweildauer“ unverschlossener Räder an verschiedenen Münchner Plätzen untersucht. Die Zeit schwankte zwischen mehreren Minuten und einigen Stunden.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

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