Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Fertigarzneimittel
Ein Fertigarzneimittel, österr. Arzneispezialität ist ein Arzneimittel, das im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht wird.
Für das Inverkehrbringen eines Fertigarzneimittels ist eine Zulassung durch die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Für diese Zulassung ist unter anderem ein Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sowie der pharmazeutischen Qualität des Arzneimittels zu erbringen.
In der EU ist die Europäische Kommission die Aufsichtsbehörde für ein über ein zentrales Verfahren zugelassenen Fertigarzneimittels, nachdem dieses durch die Europäische Arzneimittelagentur geprüft wurde.
Deutschland
Der Terminus Fertigarzneimittel stammt aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) und wird dort definiert (AMG § 4 Sonstige Begriffsbestimmungen). Auch in der Apotheke hergestellte Defekturen sind Fertigarzneimittel, im Gegensatz zu den ebenfalls in Apotheken hergestellten Rezepturen (siehe auch: Eigenherstellung von Arzneimitteln).
Zulassungsbehörden sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Zuständig für die Arzneimittelüberwachung sind aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands verschiedene Landesbehörden (siehe auch: Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten).
Für eine Reihe behördlich genormter Standardrezepturen mit vorgegebener Indikation, sog. Standardzulassungen, gelten stark reduzierte Anforderungen im Zulassungsverfahren. Von der Zulassungspflicht befreit sind bestimmte homöopathische Arzneimittel und einige in Apotheken hergestellte Arzneimittel (Rezepturen und Defekturen sowie Standardzulassungen). Ein Fertigarzneimittel muss gemäß den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes gekennzeichnet sein. Ebenso muss eine für den Verbraucher gedachte Gebrauchsinformation (Packungsbeilage) beiliegen. Für Angehörige der Heilberufe muss der Hersteller darüber hinaus eine Fachinformation bereitstellen.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fertigarzneimittel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |