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Fixkosten

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Die fixen Kosten (kurz Fixkosten, auch „Bereitschaftskosten“, „zeitabhängige Kosten“ oder „beschäftigungsunabhängige Kosten“ genannt) sind ein Teil der Gesamtkosten, welche hinsichtlich der Änderung einer betrachteten Bezugsgröße (in der Regel Beschäftigung) in einem bestimmten Zeitraum konstant bleiben. Es handelt sich dabei beispielsweise um Zeitabschreibungen auf das Anlagevermögen oder Miet- oder Zinsaufwendungen. Da Fixkosten unabhängig von der Ausbringungsmenge anfallen (kurzfristig), können sie nicht verursachungsgerecht auf die Stückkosten umgelegt werden. Das Gegenteil der Fixkosten sind die variablen Kosten. Der Anteil an variablen und fixen Kosten wird durch Kostenauflösung errechnet.

Fixe und variable Kosten

Bei einem hinreichend langfristigen Betrachtungszeitraum gibt es keine Fixkosten. Deshalb handelt es sich bei Fixkosten um eine nicht eindeutige (hinsichtlich der Produktions/Zeit-Funktion) Hilfskonstruktion um die im Vorhinein unbekannten tatsächlich durch eine Produktion verursachten Kosten im Vorhinein, bzw. bei laufender Produktion, abschätzen zu können.

Abgrenzung der fixen Kosten

  • Produktfixe Kosten sind Kosten, die für ein bestimmtes Produkt anfallen und dabei unabhängig von der Ausbringungsmenge sind. Dies können z. B. Kosten für ein Spezialwerkzeug sein, das nur der Herstellung eines bestimmten Produktes dient.
  • Produktgruppenfixe Kosten sind Kosten, die nur für Produkte einer bestimmten Produktgruppe anfallen und dabei unabhängig von der Ausbringungsmenge sind. Dies können z. B. Kosten für Maschinen sein, die nur zur Herstellung dieser Produktgruppe dienen.
  • Kostenstellenfixe Kosten sind Kosten, die innerhalb einer Kostenstelle für mehrere Produktgruppen anfallen und dabei unabhängig von der Ausbringungsmenge sind. Dies können z. B. Kosten für die Räumlichkeiten sein.
  • Bereichsfixe/spartenfixe Kosten sind Kosten, die nur für Produktgruppen anfallen, die innerhalb eines Bereichs oder einer Sparte zusammengefasst sind. Dies können z. B. Verwaltungskosten sein.
  • Unternehmensfixe Kosten sind Kosten, die weder einem Produkt, einer Gruppe, einer Kostenstelle noch einem Bereich bzw. einer Sparte zugeordnet werden können. Dies können z. B. Beitragszahlungen oder allgemeine Kosten der Geschäftsführung sein.
  • Mischkosten sind Kosten, die weder als rein fix, noch als rein variabel bezeichnet werden können. Der Einfachheit halber werden sie jedoch teilweise wie Fixkosten behandelt.

Fixkosten und Stückkosten

Möglichkeiten, die Fixkosten in die Stückkosten (siehe auch Durchschnittskosten) einer Produkteinheit einzubeziehen, sind

Werden Fixkosten auf die Ausbringungsmenge verteilt und durch Addition der variablen Kosten Vollkosten berechnet, dann muss beachtet werden, dass Vollkosten oftmals nicht kurzfristig entscheidungsrelevant sind. Bei einer Verringerung der Ausbringung entfallen etwa nur die variablen Kosten, die Fixkosten bleiben jedoch unverändert. Eine Verteilung von Fixkosten auf die Ausbringungsmenge birgt deshalb die Gefahr von Fehlentscheidungen in Unternehmen: Ein Unternehmen, das über einen Zusatzauftrag entscheidet, sollte diesen auch dann annehmen, wenn die Vollkosten nicht gedeckt werden, man aber über die variablen Kosten hinaus einen Deckungsbeitrag zur teilweisen Deckung der Fixkosten erlösen kann.

Fixkosten und Gemeinkosten

Fixe Kosten werden oft mit Gemeinkosten gleichgesetzt, was aber wegen der unterschiedlichen Blickrichtungen der Begriffe nicht immer richtig ist. Gemeinkosten sind Kosten, die nicht direkt einem Kostenträger zugeordnet werden können. Das Gehalt beispielsweise eines nur für einen bestimmten Kostenträger tätigen Mitarbeiters, z. B. als Entwicklungsingenieur für ein spezielles Produkt, ist von der Ausbringungsmenge unabhängig (= fix), gleichzeitig aber nur von diesem einen Kostenträger verursacht (= Einzelkosten).

Sprungfixe Kosten

Sprungfixe Kosten (auch intervallfixe Kosten) sind Kosten, die innerhalb bestimmter Intervalle konstant sind, aber zwischen diesen Intervallen auf ein anderes Niveau steigen oder fallen („springen“). Die Kostenfunktion nimmt in diesem Fall einen treppenartigen Verlauf an. Dies geschieht beispielsweise, wenn ab einer bestimmten zu produzierenden Stückzahl die Produktionskapazität nicht mehr ausreicht, und es zu Neuinvestitionen (z. B. neue Maschinen) oder anderen Erweiterungen kommt.

Beispiel: Eine Maschine verursacht fixe Kosten (z. B. Abschreibungen und dergleichen) in Höhe von 500 Euro. Auf ihr können in 24 Stunden max. 30 Teile hergestellt werden. Wenn die Produktionsmenge auf 31 Teile erhöht werden soll, wird eine weitere Maschine benötigt. Die Fixkosten steigen sprunghaft von 500 auf 1000 Euro an. Solange die Produktionsmenge jetzt unter 60 Teilen bleibt, müssen keine weiteren Maschinen angeschafft werden.

Die Anpassung von Kapazitäten an eine höhere Auslastung und damit die Verursachung zusätzlicher Fixkosten, wie in dem vorgenannten Beispiel beschrieben, kann zu der sogenannten Fixkostenfalle führen: Werden durch Erweiterungsinvestitionen zusätzliche Fixkosten verursacht, diese aber entgegen den Erwartungen nicht durch zusätzlichen Umsatz gedeckt, so führen die zusätzlichen Fixkosten zu einer Verschlechterung des Ergebnisses, unter Umständen sogar zu einer Verlustsituation.

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fixkosten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.