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Friedensvertrag
Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der einen Friedensschluss (definitiver Friedensvertrag) oder dessen wesentliche Bedingungen vorläufig festsetzende Bestimmungen (Präliminarfrieden) enthält. Beide Arten folgen den gleichen Rechtssätzen über Form, Wirkung usw.
Im Gegensatz zum Waffenstillstand ist der Abschluss eines Friedensvertrages in der Gegenwart nur zwischen völkerrechtlich anerkannten Regierungen möglich. Wichtigste Bestandteile von Friedensverträgen sind u. a. schriftlich fixierte Regelungen zu Fragen der territorialen Souveränität und der politischen Verhältnisse, Absichtserklärungen zur künftigen Gestaltung der bi- bzw. multilateralen Beziehungen, Art und Umfang der Entschädigungsansprüche und Konsequenzen im militärischen Bereich, etwa Demobilisierung der Streitkräfte. Ein Friedensvertrag führt zum Vertragsfrieden.
Ein Friedensvertrag ist nicht obligatorisch; der Friedenszustand kann nach einem Krieg oder Waffenstillstand „auch auf andere Weise hergestellt werden. Jeder andere Vertrag kann die gleiche Wirkung haben, etwa ein Vertrag zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen, dem nur mittelbar die Wirkung der Beendigung des Kriegszustandes zu entnehmen ist […].“[1]
Historische Entwicklung
Als erster dokumentierter Friedensvertrag gilt der Ägyptisch-Hethitische Friedensvertrag von 1259 v. Chr. zwischen dem ägyptischen Pharao Ramses II. und dem König Hattusili III. von Hatti. Dieser Vertrag enthielt nicht nur einen Nichtangriffspakt, sondern sogar einen Bündnisvertrag gegen Angriffe Dritter. Interessant ist, dass es zwei unterschiedliche Versionen dieses Friedensvertrags gab, eine hethitische und eine ägyptische. So konnten beide Seiten vor ihrem Volk als Sieger dastehen und ihre Ehre bewahren.
Im Altertum, im Mittelalter und später in den Beziehungen zwischen den europäischen und den mohammedanischen Staaten war es üblich, Friedensverträge auf eine bestimmte Zeit abzuschließen, was heute einem auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Waffenstillstand gleichkommt. Derartige Abschlüsse waren aber bereits seit dem späten 19. Jahrhundert nicht mehr vom Völkerrecht gedeckt.
Heute werden Kriege bisweilen ohne Kriegserklärung und ohne Friedensvertrag geführt, ein Beispiel dafür ist der Angriff der USA auf den Irak.
Im 19. Jahrhundert, als zahlreiche Kriegsereignisse mit der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung von Staaten einhergingen, entwickelte sich auch der völkerrechtliche Status der Friedensverträge. Gleichzeitig war es notwendig, die zwischen den Kriegsparteien außer Kraft gesetzten bilateralen Verträge nach Beendigung der Feindseligkeiten entweder erneut in Kraft zu setzen oder neu auszuhandeln. Damit einher ging eine höher entwickelte Diplomatie, die nicht nur zum Abschluss von Friedensverträgen zur Geltung gebracht wurde.
Weblinks
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Zit. nach Karl Doehring, Völkerrecht, § 11 IV, Rn 651 f.
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