Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Regierung
Die Regierung ist eine der höchsten Institutionen eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Politik nach innen und außen. Eine Regierung besteht in der Regel aus einem Regierungschef und mehreren Ministern mit jeweils eigenen Ministerien. In einem präsidentiellen System wie zum Beispiel den Vereinigten Staaten ist das Staatsoberhaupt zugleich Regierungschef.
Oftmals stellt die Bezeichnung Regierung ein Synonym für die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder staatsähnlichen Gebildes dar. Mitte des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Sichtweise von der Regierung als reine Exekutive hin zur politischen Führung des Staates.
Entwicklung
Etymologie
Das Wort Regierung bildete sich aus dem seit dem 13. Jahrhundert gebrauchten mittelhochdeutschen regieren, welches über das altfranzösische reger aus dem lateinischen regere entstand. Dieses bedeutete im engeren Sinne so viel wie richten bzw. lenken und im weiteren Sinne führen, leiten. Heute gebrauchte verwandte Wörter desselben Ursprungs sind Regent, Regiment, Regime, Regie, Rektor und das grammatikalische Fachwort Rektion.[1]
Das der Regierung entsprechende angelsächsische Wort government und das französische gouvernement haben ihre Wurzeln im Begriff des gubernator, der seinen Ursprung im griechischen κυβερνήτης hat, was so viel wie Steuermann bedeutet.[2]
Funktionswandel
Zur Zeit des Absolutismus
Das zentrale und leitende Organ der Staatsmacht entstand in Europa mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft. Erste Ansätze dazu, darunter die zentralisierte Lenkung des Staates und seiner Bevölkerung mithilfe von Armee, Polizei, Bürokratie, Richterstand usw. fanden sich schon in der Absoluten Monarchie. Obwohl die absolutistischen Monarchen durch die Zentralisierung der Regierungsfunktionen ihre Position stärkten, begaben sie sich dadurch gleichzeitig in finanzielle Abhängigkeit von den Handwerkszünften und dem sich in seiner Entstehung befindenden Bürgertum.
In der Moderne
In den meisten europäischen Sprachen umfasste der Regierungsbegriff bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die umfassende Ausübung der Staatsgewalt. Aufgabe der Regierung war es, nicht nur den Staat, sondern die gesamte Gesellschaft zu lenken. Mit der Entstehung der liberalen Verfassungsstaaten setzte sich die Idee der gesellschaftlichen Eigensteuerung durch. Die Aufgabe der Regierung beschränkte sich von da an mehr und mehr auf die Außenpolitik und die staatsorganisatorische Tätigkeit des Gesetzesvollzugs. Im Unterschied zur rein gesetzesabhängigen Verwaltung wurde die Regierung dabei vorwiegend administrativ tätig.
Heute
Mitte des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Sichtweise von der Regierung als reine Exekutive hin zur politischen Führung[2] des Staates. In Deutschland wurde diese Funktion sogar verfassungsrechtlich festgeschrieben.
„Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.“
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.“
Aus den Bestimmungen des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes wird wiederum ersichtlich, dass es sich bei der Regierung um ein oberstes Exekutivorgan handelt:
„Mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes sind, soweit diese nicht dem Bundespräsidenten übertragen sind, der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesminister betraut. Sie bilden in ihrer Gesamtheit die Bundesregierung unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers.“
Weitere Begriffsverwendungen
In den Bundesländern Deutschlands nennt man die auf der Ebene der Regierungsbezirke gebildete Mittelbehörde der staatlichen Verwaltung Regierungspräsidium oder Bezirksregierung. In Bayern heißt diese Behörde schlicht Regierung, zum Beispiel die Regierung von Oberbayern.
Eine Notregierung ist in großen Krisenzeiten (Krieg/Katastrophen) eine stark eingeschränkte Regierung eines Landes (siehe Regierungsbunker).
Zustandekommen einer Regierung
Eine Regierung kann je nach Herrschaftsform unterschiedlich zustande kommen:
- durch Wahlen oder Ernennung: Demokratie, Aristokratie, Plutokratie, Monarchie
- durch Ernennung oder Vererbung: Autokratie, Aristokratie, Monarchie
- durch Gewalt: Autokratie (z. B. Militärdiktatur)
Die Wählbarkeit eines Regierungsmitglieds kann von bestimmten Voraussetzungen abhängig sein. Solche Kriterien können sein: das Lebensalter (Demokratie), das Geschlecht (Demokratie), der Besitzstand (Plutokratie), die Abstammung (Aristokratie, Monarchie).
In der theoretisch vorstellbaren Anarchie gäbe es keine Regierung sowie keine Hierarchie, sondern Selbstorganisation und Selbstverwaltung.
In Deutschland kommt die Bundesregierung in einem zweistufigen Verfahren zustande. Zuerst wird der Bundeskanzler vom Bundespräsidenten gegenüber dem Bundestag zur Wahl vorgeschlagen. Dabei richtet er sich üblicher- aber nicht notwendigerweise nach dem Wunschkandidaten der stärksten Koalition. Ist ein Bundeskanzler gewählt, bestimmt dieser die restlichen Mitglieder der Regierung (Bundesminister), welche vom Bundespräsidenten ernannt werden müssen. (Art. 63 und Art. 64 GG)
In Österreich werden gemäß Art. 70 B-VG der Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die restlichen Mitglieder der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt. Spricht der Nationalrat der Regierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Misstrauen aus, hat der Bundespräsident diese sofort ihres Amtes zu entheben. Darüber hinaus kann das Staatsoberhaupt einzelne Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder die gesamte Regierung nach eigenem Ermessen entlassen.
Formen und Funktionsweisen
Regierungen lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien klassifizieren. Man unterscheidet sie
nach dem Staatsaufbau:
- Europäische Kommission (in der Europäischen Union)
- Zentralregierung (in einem Zentralstaat)
- Bundesregierung (in einem Bundesstaat)
- Landesregierung (in einem Bundesland)
nach der Machtverteilung gegenüber den Legislativorganen:
- Versammlungsregierung (das Parlament regiert selbst)
- Parlamentarisches Regierungssystem (relativ abhängig vom Parlament)
- Semipräsidentielles Regierungssystem (relativ unabhängig vom Parlament)
- Präsidentielles Regierungssystem (unabhängig vom Parlament)
- Parlamentsgebundene Exekutivgewalt (relativ abhängig vom Parlament)
in einem parlamentarischen Regierungssystem nach dem Partizipationsgehalt der Parlamentarier in der Regierung:
- Die Alleinregierung stellt die alleinige Regierung einer Partei dar.
- Als Mehrheitsregierung hält die regierende Partei die absolute Mehrheit im Parlament.
- Als Minderheitsregierung hat sie diese nicht, wird aber von der Mehrheit der Abgeordneten unterstützt.
- Die Konzentrationsregierung enthält Vertreter aller Parlamentsparteien.
- Die Koalitionsregierung ist die Zusammenarbeit zweier, oder mehrerer, aber nicht aller Parteien, die dadurch eine absolute Mehrheit erreichen.
Außer bei der Versammlungsregierung ist die Regierung auch im parlamentarischen System kein exekutiver Ausschuss des Parlaments, sondern ein eigenständiges Organ, das seine Entscheidungen eigenverantwortlich trifft.
Die Organisation innerhalb der Regierung kann
- monokratisch (der Regierungschef hat das letzte Wort bzw. ist einziges Regierungsmitglied, sog. Präsidial- oder Kanzlerregierung) oder
- kollegial (das Kabinett entscheidet im Zweifelsfall gemeinsam) sein.
In der Präsidialregierung hat der Regierungschef eine überragende Macht gegenüber den Ressortleitern. Diese entscheiden Sachfragen nicht eigenverantwortlich. Sie sind nur Gehilfen im Rang von Staatssekretären. Beispielhaft für dieses System ist die US-amerikanische Regierung. Im Kollegial- bzw. Kabinettsystem hat jeder Minister sein eigenes Ressort, unterliegt aber den gemeinsamen Beschlüssen des Kabinetts. Der Regierungschef ist ebenfalls an die Entscheidungen gebunden, wie zum Beispiel in der deutschen Bundesregierung.
Die Aufgaben einer Regierung werden in der Regel durch eine Verfassung festgelegt.
Siehe auch
Literatur
- Ulrich von Alemann, Politisches System der Bundesrepublik, in: ders., Grundlagen der Politikwissenschaft, Opladen 1952, 89-98
- Badura, P., Regierung, in: Herzog, R. u. a. (Hg.), Evangelisches Staatslexikon, Bd. II, Stuttgart 1973, 1093-1147.
- Barry, A., Osborne, T., Rose, N. (Hg.), Foucault and Political Reason. Liberalism. Neoliberalism and rationalities of government, London 1996.
- Benz, A., Governance – Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung, Wiesbaden 2004.
- Bodin, J., Sechs Bücher über den Staat, 1576, München 1981ff.
- Böhret, C., Wewer, G. (Hg.), Regieren im 21. Jahrhundert. Zwischen Globalisierung und Regionalisierung, Opladen 1993.
- Boldt, H., Gewaltenteilung, in: Nohlen, D., Schultze, R.-O. (Hg.), Politische Theorien (=Lexikon der Politik, Bd. 1), München 1995, 152-156.
- Braun, D., Steuerungstheorien, in: Nohlen, D., Schultze, R.-O. (Hg.), Politische Theorien (= Lexikon der Politik, Bd. 1), München 1995, 611-618.
- Brunnengräber, A., C. Stock, Global Governance. Ein Jahrhundertprojekt, in: Prokla 29, 1999, 445-468.
- Dean, M., Gouvernmentality. Power and Rule in Modern Society, London 1999.
- Draude, A., Wer regiert wie? Für eine äquivalenzfunktionalistische Beobachtung von Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit (= DFG Sonderforschungsbereich SFB-Governance Working Paper Series Nr. 2), Berlin 2007.
- Duchardt, Heinz, „Westphalian System“. Zur Problematik einer Denkfigur, in: HZ 269, 1999, 305-315.
- Ellwein, T., Einführung in die Regierungs- und Verwaltungslehre, Stuttgart 1966.
- Michel Foucault, Geschichte der Gouvernementalität, Bd. I-II (Bd I: Sicherheit, Territorium, Bevölkerung. Vorlesung am Collège de France 1977-78; Bd. II: Die Geburt der Biopolitik. Vorlesung am Collège de France 1978-79), Frankfurt/M. 2006.
- Grande, E., Die neue Architektur des Staates. Aufbau und Transformation nationalstaatlicher Handlungskapazität – untersucht am Beispiel der Forschungs- und Technologiepolitik, in: Czada, R., Schmidt, M. G. (Hrsg.), Verhandlungsdemokratie, Interessenvermittlung, Regierbarkeit, Opladen 1993, 51-71.
- Haus, Michael, Transformation des Regierens und Herausforderungen der Institutionenpolitik, Baden-Baden 2010.
- Wilhelm Hennis u. a. (Hg.), Regierbarkeit. Studien zu ihrer Problematisierung, Bd. 1-2, Stuttgart 1977 u. 1979.
- Hennis, W., Aufgaben einer modernen Regierungslehre, in: Politische Vierteljahresschrift, PVS 6, 1965, 422-437.
- Hesse, J. J., Ellwein, T., Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1 (Text) - Bd. 2 (Materialien), Berlin 20049.
- Hübner, E., Das politische System der USA. Eine Einführung, München 20014.
- Ilting, K.-H., „Sitte, Sittlichkeit, Moral“, in: Brunner, O., Conze, W., Koselleck, R. (Hg.), Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 5, Stuttgart 1984, 863-921.
- Kerchner, B., Genealogie und Performanz. Überlegungen zu einer kritischen Analyse des Regierens, in: Schulze, G., Berghahn, S., Wolf, F. O. (Hg.), Politisierung und Ent-Politisierung als performative Praxis, 58-81.
- Kohler-Koch, B., Einleitung. Effizienz und Demokratie, in: dies. (Hg), Regieren in entgrenzten Räumen (= PVS-Sonderband 29/1998), Opladen 1998, 11-25.
- Kooiman, J. (Hg.), Modern Governance. New Government-Society Interactions, London u. a. 1993.
- Kooiman, J., Governing as Governance, London 2003.
- Korte, K.-R., Fröhlich, M., Politik und Regieren in Deutschland, Paderborn u. a. 20062.
- Korte, K.-R., Was kennzeichnet modernes Regieren? Regierungshandeln von Staats- und Regierungschefs im Vergleich, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 5/2001).
- Krasmann, S., Die Kriminalität der Gesellschaft. Zur Gouvernementalität der Gegenwart, Konstanz 2003.
- Kerchner, VL Regierungssystem der BRD, WS 2007/08 41
- Krasner, S. D., Westphalia and All That, in: Goldstein, J., Keohane, R. O. (Hg.), Ideas and Foreign Policy: Beliefs, Institutions, and Political Chance, Ithaca, London 1993, 235-264.
- Krasner, S. D., Compromising Westphalia, in: International Security, 20, 1995/96, 115-151.
- Lemke, T., Governance, Gouvernementalität und die Dezentrierung der Ökonomie, in: Reichert, R. (Hg.) Governmentality Studies. Analysen liberal-demokratischer Gesellschaften im Anschluss an Michel Foucault, Münster 2004, 63-73.
- Loewenstein, K., Verfassungslehre, Tübingen 1957.
- Mayer, O., Deutsches Verwaltungsrecht, Tübingen 1924.
- Renate Mayntz, Politische Steuerung und gesellschaftliche Steuerungsprobleme - Anmerkungen zu einem gesellschaftlichen Paradigma, in: Ellwein, T. u. a. (Hg.), Jahrbuch zur Staats- und Verwaltungswissenschaft, Bd. 1, 1987, 89-110.
- Mayntz, R., Politische Steuerung: Aufstieg, Niedergang und Transformation einer Theorie, in: Beyme, K. v., Offe, C. (Hg.), Politische Theorien in der Ära der Transformation (= PVS-SH 26/1995) Opladen 1996, 144-168.
- Mayntz, R., Regulative Politik in der Krise? In: Matthes, J. (Hg.), Sozialer Wandel in Westeuropa. Verhandlungen des 19. Deutschen Soziologentages 1979 in Berlin, Frankfurt/M. 1979, 55-81.
- Montesquieu, Ch.-L. de, Vom Geist der Gesetze, Bd. 1, 1748, Tübingen 1951.
- Axel Murswieck, Regieren/Regierbarkeit/Unregierbarkeit, in: Nohlen, D., Rainer-Olaf Schultze (Hg.), Politische Theorien (= Lexikon der Politik, Bd. 1), München 1995, 533-539.
- Claus Offe, Krisen des Krisenmanagements, in: Jänicke, M., (Hg.), Herrschaft und Krise, Opladen 1973, 197-223.
- Offe, C., Unregierbarkeit. Zur Renaissance konservativer Krisentheorien, in: Jürgen Habermas (Hg.), Stichworte zur „geistigen Situation der Zeit“, Frankfurt 1979, 294-318.
- Prittwitz, V. v., Regieren, in: ders. Politikanalyse, Opladen 1994, 176-179.
- „Regieren“, in: Duden. Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache, Mannheim, Leipzig 1972, 581.
- Regieren in entgrenzten Räumen, PVS-Sonderband 29/1998, hg. von Beate Kohler-Koch, Opladen 1998.
- Reichert, R. (Hg.) Governmentality Studies. Analysen liberal-demokratischer Gesellschaften im Anschluss an Michel Foucault, Münster 2004.
- Rosenau, J. N., Czempiel, E.-O. (Hg.), Governance without Government, Cambridge 1992.
- Rudzio, W., Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2005.
- Scharpf, F. W., Die Handlungsfähigkeit des Staates am Ende des Zwanzigsten Jahrhunderts, in: Kohler-Koch, B. (Hg.), Staat und Demokratie in Europa, Darmstadt 1992, 93-115.
- Sellin, V., Regierung, Regime, Obrigkeit, in: Brunner, O., Conze, W., Reinhart Koselleck (Hg.), Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 5, Stuttgart 1984, 361-421.
- Rudolf Smend, Die politische Gewalt im Verfassungsstaat und das Problem der Staatsform, in: ders., Staatrechtliche Abhandlungen, Berlin 1924.
- Theo Stammen, Staatslehre, in: Dieter Nohlen, Schultze, R.-O. (Hg.), Politische Theorien (=Lexikon der Politik, Bd. 1, München 1995, 597-602.
- Teschke, B., The Myth of 1648. Class, Geopolitics and the Making of Modern International Relations, London, New York 2003.
- Klaus Dieter Wolf, Internationale Organisationen und grenzüberschreitendes Regieren, in: Herfried Münkler (Hrsg.), Politikwissenschaft. Ein Grundkurs, Reinbek 2003, 412-446.
- Ziai, A., Zwischen Global Governance und Post-Development. Entwicklungspolitik aus diskursanalytischer Perspektive, Münster 2006.
- Zürn, M., Gesellschaftliche Denationalisierung und Regieren in der OECD-Welt, in: Kohler-Koch, B. (Hg.), Regieren in entgrenzten Räumen (= PVS-SH 29/1998), Opladen, Wiesbaden 1998, 91-120.
Einzelnachweise
- ↑ Seebold, Elmar, in: Kluge - Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24.Aufl. 2002, ISBN 3-11-017473-1
- ↑ 2,0 2,1 Mößle, Wilhelm, Regierung, in: Ergänzbares Lexikon des Rechts, Gruppe 5 Staats- und Verfassungsrecht, Stand: 1996, ISBN 3-472-10700-6
Vorlage:Navigationsleiste Regierungen in Afrika
Antigua und Barbuda | Argentinien | Bahamas | Barbados | Belize | Bolivien | Brasilien | Chile | Costa Rica | Dominica | Dominikanische Republik | Ecuador | El Salvador | Grenada | Guatemala | Guyana | Haiti | Honduras | Jamaika | Kanada (Prov./Terr.) | Kolumbien | Kuba | Mexiko | Nicaragua | Panama | Paraguay | Peru | St. Kitts und Nevis | St. Lucia | St. Vincent und die Grenadinen | Suriname | Trinidad und Tobago | Uruguay | Venezuela (Staaten) | Vereinigte Staaten (Staaten)
Vorlage:Navigationsleiste Regierungen in Asien Vorlage:Navigationsleiste Regierungen in Australien und Ozeanien
Albanien | Andorra | Belgien | Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Dänemark (Färöer, Grönland) | Deutschland (Länder) | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Island | Italien | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta | Mazedonien | Moldawien | Monaco | Montenegro | Niederlande | Norwegen | Österreich (Länder) | Polen | Portugal | Rumänien | Russland | San Marino | Schweden | Schweiz (Kantone) | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Türkei | Ukraine | Ungarn | Vatikanstadt | Vereinigtes Königreich | Weißrussland | Zypern
Europäische Union (EU-Kommission)*
* vergleichbare Institution
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Regierung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |