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Regierungschef
Der Regierungschef ist der Leiter der Regierung eines Staates (zum Beispiel National- oder Gliedstaat). Meist setzt er einen Großteil der politischen Richtungsentscheidungen um.
- In allen präsidentiellen Regierungssystemen vereint der Staatspräsident die Funktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs. Beispiel ist der Präsident der USA.
- In semipräsidentiellen Regierungssystemen ist die Macht oftmals zwischen einem Präsidenten und dem Regierungschef (Vorsitzender des Ministerrates, Ministerpräsident, Premierminister) geteilt. Klassisches Beispiele sind in Frankreich mit der starken Stellung des Staatspräsidenten der Fünften Republik oder Russland.
- In parlamentarischen Regierungssystemen sind die Funktionen des Staatsoberhaupts (Monarch, Staatspräsident) und des Regierungschefs (Ministerpräsident, Premierminister) ebenfalls geteilt, wobei dem Staatsoberhaupt in erster Linie nur die Repräsentation des Staates nach innen und außen obliegt. Beispielsweise steht im Vereinigten Königreich der Königin der Premierminister gegenüber oder in Deutschland dem Bundespräsidenten der Bundeskanzler, ebenso dem österreichischen Bundespräsidenten der dortige Bundeskanzler.
- In manchen Ländern wird auch die Funktion des Staatsoberhaupts vom parlamentarisch bestimmten Regierungschef ausgeübt. In einem derartigen System der parlamentsgebundenen Exekutive fungiert diese Person ebenfalls als Staatschef. Ein Beispiel hierfür sind die Ministerpräsidenten beziehungsweise die Regierenden, Ersten oder Bremer Bürgermeister der deutschen Bundesländer.
- Es gibt aber auch Länder ohne eigentlichen Regierungschef. In der Schweiz besteht die Regierung aus den Mitgliedern des Bundesrates, die alle gleichgestellt sind; der Bundespräsident nimmt als Primus inter pares, das heißt „Erster unter Gleichgestellten“, nur zusätzlich repräsentative Aufgaben wahr. Siehe auch: Direktorialsystem
Die genauen innenpolitischen Befugnisse des Regierungschefs variieren in allen Regierungssystemen und sind in den Verfassungen der jeweiligen Länder festgelegt. Im Bereich der internationalen Beziehungen ist der Regierungschef in der Regel vollumfänglich bevollmächtigter Vertreter seines Landes.
Siehe auch
Weblinks
- Literatur zum Thema Regierungschef im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
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- * kein expliziter Regierungschef
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Regierungschef aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |