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From the River to the Sea
„From the River to the Sea“ (arabisch: من النهر إلى البحر) oder ohne Verkürzung „From the River to the Sea, Palestine will be free“ (deutsch: „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“) ist eine politische Parole, die im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt verwendet wird. Sie bezieht sich geografisch auf das Gebiet zwischen dem Jordan („River“) und dem Mittelmeer („Sea“, siehe Levantisches Meer), zu dem der Staat Israel, das Westjordanland und der Gazastreifen gehören. Oft wird diese Parole von Gruppierungen wie der Terrororganisation Hamas, dem Netzwerk Samidoun, der Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions[1] oder dem Free Gaza Movement[2] genutzt, um auszudrücken, dass die gesamte Region Palästina vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer ein vereinter Staat für das palästinensische Volk sein sollte.
Herkunft, Bedeutung und Verwendung
Der Ausdruck „From the River to the Sea“ wurde in den 1960er Jahren von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) geprägt. Bei ihrer Gründung im Jahr 1964 forderte sie die Schaffung eines einzigen Staates vom Jordan bis zum Mittelmeer. Dieser Slogan wird heute von verschiedenen palästinensischen Gruppen als Aufruf zur Befreiung Palästinas von der israelischen Besatzung verwendet.[3]
Die vollständige Parole lautet „From the river to the sea, Palestine will be free“ und dient als Anspielung auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan, der den Osten Israels im Norden begrenzt, und dem Mittelmeer im Westen. Die Verwendung dieses Slogans ist umstritten und Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen und politischer Auseinandersetzungen. Verwendet wird er von friedlichen Bestrebungen zur Förderung der palästinensischen Unabhängigkeit bis hin zu kontroversen Debatten über den Nahostkonflikt, da er verschiedene politische und historische Bedeutungen enthalten kann.[4]
Die Hamas, die von mehreren Ländern und Organisationen als eine terroristische Gruppierung eingestuft wurde, darunter die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und Israel, hat sich in ihrer Gründungs-Charta gegen die Existenz Israels ausgesprochen und das erklärte Ziel des bewaffneten Widerstands gegen Israel und dessen Vernichtung erklärt.[4][5]
Auseinandersetzung zur Strafbarkeit
Situation in Deutschland
In Berlin wird die Verwendung der Parole seit Ende Oktober 2023, als sie im Rahmen antisemitischer Ausschreitungen während des Krieges in Israel und Gaza 2023 einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, als strafbar eingeordnet.[6]
Die Nutzung der Parole im Öffentlichen Raum im konkreten Bedeutungszusammenhang ist laut dem Strafrechtler Thomas Fischer nach § 140 StGB (Billigung von Straftaten) strafbar.[7] Eine Polizeisprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Staatsanwaltschaft bei der Parole einen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung nach § 140 sehe, weil das Existenzrecht Israels dadurch in Frage gestellt werde und sie das als strafbar einordne. Andere Parolen, die Israel angreifen, seien jedoch als Meinungsäußerung zulässig.[8][9] Wie die Ermittlungsverfahren ausgehen ist noch offen, denn dass „die Ermittler einen Anfangsverdacht bejahen, heißt nicht, dass die Staatsanwaltschaft wegen der Parole später Anklage erheben wird“.[10]
Situation in den Niederlanden
Im Oktober 2023 entschied das niederländische Unterhaus, dass der Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ ein Aufruf zur Gewalt sei. Die Parteien waren der Ansicht, dass die Erklärung die Zerstörung Israels fördere. Neben der JA21, die den Antrag eingebracht hatte, stimmten auch die VVD, die PVV, die CDA, die ChristenUnie, die SGP, die BBB, Omtzigt und die Groep Van Haga für den Antrag. Der Antrag wurde während der Debatte mit dem scheidenden Ministerpräsidenten Mark Rutte über den Krieg zwischen der Hamas und Israel eingebracht.[11]
Situation in Österreich
Eine Gruppe namens „Palästinenser Solidarität Österreich“ (PSÖ) postete auf ihrer Website die Einladung zu einer polizeilich angemeldeten „Pro-Palästina-Demo“ auf Arabisch. Am unteren Ende der Einladung stand der Aufruf mit dem Slogan. Am 11. Oktober 2023 verbot die Wiener Polizei diese Demonstration mit der Begründung, dass die Formulierung „From the river to the sea, Palestine will be free“ in den Einladungen, auch in Flugblättern, einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstelle. Der Polizeichef der Stadt, Gerhard Puerstl, sagte auf einer Pressekonferenz wenige Stunden vor der Demonstration, die Polizei interpretiere dies im aktuellen Kontext als „klaren Aufruf zur Gewalt“, und fügte hinzu, dass damit die Auslöschung Israels von der Landkarte gemeint sei.[12][13]
Positionierungen
Am 3. November 2023 kündigte der 1. FSV Mainz 05 dem niederländischen Fußballspieler Anwar El Ghazi fristlos. Der Verein reagierte damit auf die Äußerungen und Posts El Ghazis in den sozialen Medien.[14] El Ghazi hatte auf seinem Instagram-Kanal „I stand with Palestine“ in Verbindung mit der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ gepostet. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz leitete ein Ermittlungsverfahren ein und erläuterte: „Gegen den Beschuldigten besteht nach unserer Bewertung der Anfangsverdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Billigen von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung durch Verbreiten eines Inhalts“.[15]
Am 1. November 2023 verbot der englische Fußballverband seinen Spielern, diesen Slogan auf Social Media zu verwenden.[16]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Cary Nelson: Israel Denial: Anti-Zionism, Anti-Semitism, & the Faculty Campaign Against the Jewish State. Indiana University Press, 2019, ISBN 0-253-04504-5, S. 9f.
- ↑ https://www.adl.org/sites/default/files/Free-Gaza-Movement-NW.pdf
- ↑ Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea ...“ tagesanzeiger.ch/, 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
- ↑ 4,0 4,1 Daniel Boffey: ‘From the river to the sea’: where does the slogan come from and what does it mean? In: www.theguardian.com. 31. Oktober 2023, abgerufen am 4. Oktober 2023.
- ↑ Thomas Kaspar, Hanning Voigts: „Wer freies Palästina ‚from the River to the Sea‘ fordert, meint Palästina ohne Israel“. In: www.fr.de. 5. Juli 2021, abgerufen am 4. November 2023.
- ↑ Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea ...“ tagesanzeiger.ch/, 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
- ↑ Ist Jubel über Terror strafbar? lto.de, 16. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
- ↑ Demonstrationen: Palästina-Parole strafbar: „From the River to the Sea“. zeit.de, 13. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
- ↑ Palästina-Parole strafbar: „From the River to the Sea“. merkur.de, 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
- ↑ „Palestine will be free“: Polizei ermittelt nun doch wegen israelfeindlicher Parolen „From the River to the Sea“. lto.de, 13. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023 (Korrigiert am 16.10.2023).
- ↑ „From the river to the sea“-leus is geweldsoproep, vindt Kamermeerderheid. nos.nl, 25. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
- ↑ „From the river to the sea“' prompts Vienna to ban pro-Palestinian protest. reuters.coml, 11. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
- ↑ Nahost-Konflikt: Judenhass im Herzen Wiens: Wer hinter den Demos steckt. profil.al, 14. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
- ↑ Mainz 05 beendet Vertragsverhältnis mit Anwar El Ghazi. mainz05.de, 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
- ↑ Staatsanwaltschaft ermittelt, Mainz 05 kündigt Vertrag. faz.net, 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
- ↑ Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea ...“ tagesanzeiger.ch/, 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
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