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Garage
Eine Garage ist eine abschließbare, überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge, meist Pkws oder Seilbahn-Fahrbetriebsmittel, eine Garage für Schienenfahrzeuge wird meist Remise genannt. Das Wort Garage stammt, wie das verwandte „gare“ (Bahnhof), aus dem Französischen. Garer bedeutet „sicher verwahren“. In Österreich und der Schweiz wird unter Garage vorwiegend eine Autowerkstatt verstanden
Eine Abstellmöglichkeit Garage soll vor Diebstahl ebenso schützen wie vor Witterungseinflüssen und wird oft auch zur Lagerung von Werkzeug und als Reparaturplatz genutzt.
Im Gegensatz zur Garage ist der Carport als Abstellplatz zwar überdacht, aber zumindest nach einer Seite hin offen und bietet somit keinen Diebstahlschutz.
Eine geschlossene Garage kann jedoch den Nachteil haben, dass Feuchtigkeit nicht so gut abgeführt werden kann wie bei einem Carport. Die Rostgefahr und ein damit einhergehender vorzeitiger Wertverlust kann also für ein Fahrzeug in einer Garage größer sein als in einem Carport.
Bei den Garagen lassen sich Einzelgaragen und Großgaragen (Schweiz: Einstellhalle) unterscheiden. Während bei einer Einzelgarage das Fahrzeug seinen eigenen abschließbaren Raum besitzt, dient die Großgarage zur Aufnahme mehrerer Fahrzeuge. Einige Großgaragentypen bieten jedoch durch Rolltor und Gitter zwischen einzelnen Stellplätzen ebenfalls die Möglichkeit, ein Fahrzeug separat einzuschließen. Teilweise werden Großgaragen auch mit Kameras überwacht.
Eine Garagenanlage, die von mehreren Besitzern benutzt wird, bezeichnet man als Gemeinschaftsgarage.
Andere Bedeutung
In der Schweiz ist Garage auch die Bezeichnung für eine Autowerkstatt, der Betreiber wird Garagist genannt.
Garagenvarianten
- Beton-Fertiggarage
- Fertiggarage aus Stahl oder Aluminium
- gemauerte Garage
- Einzelgarage: Stellplatz für ein Fahrzeug
- Doppelgarage: hier können zwei PKW nebeneinander parken
- Duplexgarage oder Doppelstockgarage: hier können zwei PKW übereinander parken
- Großraumgarage: für LKW oder Wohnmobil ausgelegte Garage
- Erddruckgarage: muss von der Baustatik her so ausgelegt sein, dass Wände und/oder Dach die Last auch nasser Erde tragen können; zudem muss sie gegen Feuchtigkeit isoliert sein.
- Unterflurgarage: eingeschossige Erddruckgarage, die z. B. in einen Hang eingebaut werden kann oder als komplett unterirdischer Parkplatz eingebaut wird. Ihr Dach kann so als Gartenfläche oder Terrasse genutzt werden.
- Tiefgarage: unterirdische Garage mit mehreren Stellplätzen
- Reihengarage: in Modulbauweise werden mehrere Garagen mit dünnen Zwischenwänden nebeneinander gebaut
- Parksysteme
- Parkhaus
- Carport
Garagendach
Selbst für Betonfertiggaragen gibt es unterschiedliche Dachformen, damit die Garage an die Optik des Hauses angepasst werden kann, z. B.
Viele Städte sehen beim Bau von Garagen oder Carports zwingend eine Dachbegrünung vor, zum einen für ein verbessertes Regenwassermanagement, zum anderen als Ausgleich für die zunehmende Versiegelung der Landschaft.[1]
Garagentor
Es gibt verschiedene Formen von Garagentoren:
- Flügeltor
- Kipptor
- Rolltor
- Schiebetor
- Schwingtor
- Sektionaltor
Garagentore werden heute meist mit einem Torantrieb ausgestattet, damit sie sich z. B. per Fernbedienung aus dem Auto heraus bequemer öffnen lassen.
Baurecht in Deutschland
Baurechtlich wird die Ausführung und der Betrieb von Garagen in Deutschland in den Verordnungen über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung, GaragenVO) der einzelnen Bundesländer geregelt.
In der Muster-Garagenverordnung des Bundes (M-GarVO) [2] ist unter anderem festgelegt:
Es sind Garagen mit einer Nutzfläche
- bis 100 m² Kleingaragen,
- über 100 m² bis 1000 m² Mittelgaragen,
- über 1000 m² Großgaragen.
Offene Garagen sind Garagen, die unmittelbar ins Freie führende Öffnungen in einer Größe von mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben.
Die Stellplatzgröße beträgt mindestens 5 m Länge und 2,3 m Breite (links und rechts weitere Parkplätze) bzw. 2,5 m Breite. Ebenso werden Zufahrtsgrößen, Kurvenradien, Fahrgassen usw. festgelegt.
Die M-GarVO regelt auch die Lagerung von brennbaren Stoffen: So dürfen z. B. in Kleingaragen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.[3]
Wenn Garagen in der Nähe der Grundstücksgrenzen oder direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden, gilt das Grenzbaurecht. Unter bestimmten Größenvoraussetzungen erlaubt das Grenzbaurecht, sogar ohne die Zustimmung des Nachbarn Garagen direkt auf die Grundstücksgrenze zu bauen. Die Größenvorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland bzw. Landesbauordnung.
Ein Sonderfall stellt die Maschinenhalle (z. B. in der Landwirtschaft) dar. Sie dient der Unterstellung oder Reparatur von KFZ wie LKW, Traktoren, usw. Damit erfüllt sie formal die Definition einer Garage. Allerdings handelt es sich bei den KFZ zumeist um Arbeitsmaschinen. Auch das Nutzerverhalten ist deutlich abweichend. Dementsprechend sehen die entsprechenden Garagenverordnungen der Länder Abweichungen hinsichtlich der baulichen Anforderungen (z. B. Brandschutz) sowie der technischen Ausrüstung (z. B. Lüftung) vor.
Geschichte
Die weltweit erste für ein Kraftfahrzeug eigens geplante Garage ließ Carl Benz im Jahre 1910 in Ladenburg errichten.[4]
Sonstiges
Im Oktober 2007 wurde der Deutscher Garagenverband e. V. gegründet. Vereinszweck ist laut Satzung die „Förderung der Wissensgewinnung über Garagen sowie Information der Öffentlichkeit über die Herstellung, bauartbedingten Unterschiede, Einsatzzwecke und Nutzungsmöglichkeiten (Öffentlichkeitsarbeit)“. Der Verein befindet sich laut seiner Internetpräsenz 2012 bereits wieder in der Auflösung.
Siehe auch
Literatur
- Anton Pech u. a.: Parkhäuser - Garagen: Grundlagen, Planung, Betrieb. 2., überarb. Aufl. Springer, Wien/New York 2009, ISBN 978-3-211-89238-1.
- Andreas K. Vetter: Haus & Auto, Callwey Verlag München, 2011
Weblinks
- Informationssystem der Bauministerkonferenz, Rubrik Mustervorschriften und Mustererlasse > Bauaufsicht, Bautechnik > PDF Garagenverordnung - MGarVO (Fassung Mai 2008)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 12 Stellplätze und Garagen
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Wolfgang Fabry: Öffentlich-rechtliche Aspekte der Dachbegrünung.
- ↑ siehe Webseite Bauministerkonferenz
- ↑ Muster-Garagenverordnung Teil III, §18, 3.
- ↑ Jürgen Herrmann: Älteste geplante Auto-Garage der Welt in Ladenburg. In: Internetpräsenz der Rhein-Neckar-Industriekultur e.V. Abgerufen am 9. Oktober 2011.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Garage aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |