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Gastwirt
Ein Gastwirt leitet als selbstständiger Unternehmer oder als Angestellter eines Unternehmens fachlich und kaufmännisch eigenverantwortlich einen Gastronomiebetrieb [1]. Das Wort „Wirt“ entstammt dem germanischen „werdum“ für „Hausherr“. Im Gegensatz zum Koch oder Kellner ist Gastwirt kein geschützter Ausbildungsberuf.
Gastwirte und -wirtinnen bestimmen die Organisation der Betriebsabläufe, erteilen Weisungen für den kaufmännischen, personellen und technischen Ablauf im gesamten Gaststätten- bzw. Restaurantbetrieb, stellen Personal ein und treffen Entscheidungen über Investitionen. Sie koordinieren und kontrollieren Service und Empfang und organisieren die Abläufe in sonstigen Funktionsbereichen (Küche). Außerdem tragen sie die Verantwortung für die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Verordnungen, insbesondere Jugendschutz und Nichtraucherbestimmungen. Sie sind für die kaufmännische Rechnungslegung und gastronomische Planung zuständig und setzen mittel- und langfristige Absatz- und Umsatzziele. Sie veranlassen und überwachen den Einkauf, die Lagerung und die Vor- und Zubereitung von Speisen und Getränken, verhandeln mit Lieferanten und prüfen die Qualität der Waren. Außerdem planen und kontrollieren sie den Wareneinsatz, überwachen die Abläufe in der Küche und wirken bei der Festlegung der Speise- und Getränkepläne mit. In Deutschland brauchen alle Gastwirte einen speziellen Eignungsnachweis (ohne Prüfung), der in einem Lehrgang bei der Industrie- und Handelskammer erworben wird.
Organisationen
Im Jahr 1873 wurde der Deutsche Gastwirtsverband (Sitz in Berlin) gegründet, dem im Jahre 1907 insgesamt 485 Vereine mit mehr als 30.000 Mitgliedern angehörten; Verbandsorgan war „Das Gasthaus“ (Berlin; seit 1868). Im November 1893 entstand der Bund deutscher Gastwirte (Leipzig), dem vorwiegend mittel- und süddeutsche Vereine angehörten. Bundesorgane: „Zentralblatt für das deutsche Gastwirtsgewerbe“ (Leipzig; seit 1893), „Der deutsche Gastwirt“ (Darmstadt; 1884) oder die „Deutsche Wirtezeitung“ (Stuttgart; 1891). Beide Verbände arbeiten zusammen unter dem Namen Vereinigte deutsche Gastwirte – ein internationaler Verein der Gasthofbesitzer (Köln; 1869), dessen Organ: „Wochenschrift des Internationalen Vereins der Gasthofbesitzer“ (seit 1869).[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gastwirt/in. Website der Arbeitsagentur. Abgerufen am 19. Oktober 2012.
- ↑ Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7, Leipzig 1907, S. 385
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