Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Gesundheitszeugnis

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Im bis 2001 in Deutschland geltenden Bundes-Seuchengesetz bezeichnete der Begriff Gesundheitszeugnis in § 17, 18 die befriedigend verlaufene amtsmedizinische Untersuchung für Mitarbeiter, die im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollten. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses war Beschäftigungsvoraussetzung in solchen Betrieben.

Auch die Tätigkeit von Prostituierten (Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr, Promiskuität) unterlag in Deutschland bis zum Jahr 2000 der amtsärztlichen Kontrolle: Der sogenannte „Bockschein“ konnte als Gesundheitszeugnis aufgefasst werden.

Weiterhin werden Ergebnisse von Einstellungsuntersuchungen, die im Gesundheitsamt durch den amtsärztlichen Dienst durchgeführt werden, als Gesundheitszeugnis bezeichnet.

Das Gesundheitszeugnis besagt nicht, dass eine Person gesund ist. Es besagt, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung der überprüfende Arzt nichts feststellen konnte, was einer Bescheinigung im Wege stehe.

Neuregelung durch das Infektionsschutzgesetz 2001

Seit 2001 wird diese Untersuchung durch eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ersetzt. Hier wird über relevante Symptome und bestimmte Krankheiten informiert, bei deren Auftreten ein sofortiges Beschäftigungsverbot eintritt. Die sogenannte Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein dafür zugelassener Arzt durch. Eine erst jährliche – ab 1. Januar 2012 nun alle zwei Jahre – vorgeschriebene Wiederholung kann der Arbeitgeber selbst durchführen, muss sie jedoch schriftlich dokumentieren.

Weitergeltung ausgestellter Gesundheitszeugnisse

Im Sprachgebrauch hat sich fälschlicherweise der Begriff Gesundheitszeugnis auch für die nach aktueller Rechtslage vorzulegende Belehrung erhalten.[1] Rechtlich relevant bleibt er im Sinne von § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), weil bis 2001 nach dem alten Bundesseuchengesetz ausgestellte Gesundheitszeugnisse ihre Bedeutung als Beschäftigungserlaubnis behalten. Dies betrifft zwar jedenfalls die grundsätzliche Einstellungsvoraussetzung für den Arbeitnehmer, enthebt aber nicht den Arbeitgeber von der alle zwei Jahre notwendigen Folgebelehrung nach IfSG.

Weblinks

Einzelnachweise

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gesundheitszeugnis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.