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Grundstücksteilung
Eine Grundstücksteilung oder Parzellierung ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes (nicht zu verwechseln mit Flurstück) in zwei oder mehrere Teile.
Aufgrund bestimmter Rechtsfolgen, die hieraus resultieren (z. B. Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Eigentumsrechte), ist die Teilung in einem Veränderungsnachweis bzw. Fortführungsnachweis zu dokumentieren, zudem ist das Grundstücks- bzw. Liegenschaftskataster und das Grundbuch nachzuführen.
Gesetzlich verankert ist die Grundstücksteilung in § 19 Baugesetzbuch (BauGB).
Berechtigt zur Durchführung von Teilungen sind in Deutschland die Vermessungs- und Katasterverwaltung und auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.[1] Eine Ausnahme stellt das Bundesland Bayern dar, in dem nur die Vermessungs- und Katasterverwaltung Teilungen durchführen darf. In Österreich Zivilingenieure des Vermessungswesens und Beamte der Vermessungsverwaltungen.
Einzelnachweise
- ↑ Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Teilung (Zerlegungsvermessung). In: hvbg.hessen.de. Abgerufen am 13. Juli 2016.
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