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Hans Maly
Hans Maly (geb. 7. März 1907 in Köln; gest. 28. Oktober 1971) war ein deutscher Polizeibeamter. Er war während des Zweiten Weltkriegs als leitender Beamter im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) maßgeblich an der Organisation der Deportation von „Zigeunern“ beteiligt. In der Nachkriegszeit amtierte er als Chef der Kriminalpolizei in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn.
Leben und Tätigkeit
Jugend und Ausbildung
In seiner Jugend besuchte Maly die Volksschule, das staatliche Friedrich-Wilhelm-Gymnasium sowie das Realgymnasium in Köln. Nach dem Bestehen der Reifeprüfung im Jahr 1926 widmete er sich dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Die erste juristische Staatsprüfung bestand er am 22. Dezember 1929. Anschließend leistete er den juristischen Vorbereitungsdienst ab. Den formalen Abschluss seiner Ausbildung bildete die Promotion zum Dr. jur. mit einer von Hans Carl Nipperdey betreuten Arbeit über das Anfechtungsrecht (Tag der mündlichen Prüfung: 19. Dezember 1930), die im Jahr 1931 veröffentlicht wurde.
Karriere im Polizeidienst während der NS-Zeit
Zum 1. Februar 1932 wurde Maly in den höheren Dienst der Kriminalpolizei in Köln aufgenommen. 1934 wurde er dort zum Kriminalkommissar befördert. Nach einer kurzzeitigen Verwendung in Saarbrücken wurde Maly im März 1937 ins Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) versetzt. Während dieser Zeit trat er zum 1. Mai 1937 der NSDAP bei. Im Dezember 1938 wurde May zum Kriminalrat befördert. Als Angehöriger der SS, der zu dieser Zeit beigetreten sein dürfte, erhielt er den Angleichungsdienstgrad eines SS-Sturmbannführers.
1939 war Maly für einige Monate bei der Kriminalpolizei-Leitstelle Wien tätig, bevor er später in diesem Jahr in das neugeschaffene Reichssicherheitshauptamt versetzt wurde.
Im Juni 1940 wurde Maly zum „Einsatzkommando Sicherheitspolizei in den Niederlanden" nach Den Haag entsandt und kurz darauf zur neugeschaffenen Behörde des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD in den besetzten Niederanden (BdSN) versetzt. In dieser leitete er die Abteilung V (Kriminalabteilung). Schlossmacher vertritt die Auffassung, dass Maly wahrscheinlich bereits in dieser Stellung „auch mit Zwangsmaßnahmen gegen die niederländische Bevölkerung zu tun“ gehabt habe.
Im Januar 1943 wurde Maly wieder ins Reichskriminalpolizeiamt versetzt, das zwischenzeitlich als Amtsgruppe V in das Reichssicherheitshauptamt integriert worden war. In diesem leitete er bis September 1943 die Bearbeitung des Sachgebietes „Vorbeugungsmaßnahmen gegen Berufsverbrecher, Gewohnheitsverbrecher und Gemeingefährliche“. Von Januar bis April 1943 übernahm er zusätzlich die Vertretung des erkrankten Kriminalrats Hans Otto als Bearbeiter des Sachgebiets „Vorbeugungsmaßnahmen gegen Asoziale, Prostituierte und Zigeuner". Später vertrat Maly außerdem zeitweise geschäftsführend den Kriminaloberrat Heinrich Böhlhoff, den Leiter des Referats A 2, dem die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" unterstand. In den zuletzt genannten beiden Funktionen ordnete May während der acht Monate seiner Tätigkeit im RSHA in zahlreichen Fällen harte Maßnahmen gegen „Asoziale, Prostituierte und Zigeuner" an, insbesondere wies er zahlreiche Einzelpersonen in Konzentrationslager ein. Außerdem war er als Ersatzmann von Otto an der im Frühjahr 1943 vom Reichskriminalpolizeiamt federführend gemanagten Organisation der Deportation der Sinti, Roma und Jenische in Konzentrationslager maßgeblich beteiligt.
Von September 1943 bis Ende 1944 war Maly erneut in seiner alten Funktion beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in den Niederlanden eingesetzt. Zuletzt bekleidete er vom 5. Januar bis 5. Mai 1945 die Stellung des Leiters der Abteilung V (Kripo) im Stab des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD in Dänemark.
Nachkriegszeit
Kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Maly am 5. Mai 1945 von der britischen Armee verhaftet und anschließend bis 1947 in verschiedenen Lagern interniert.
Nach seiner Entnazifizierung, die Stefan Noethen zufolge wahrscheinlich mit der Einstufung in die Kategorie V (Entlastete) endete, wurde Maly zum 1. Januar 1948 unter Zuerkennung seines alten Ranges als Kriminalrat wieder in den Polizeidienst übernommen. Er war zunächst bei der Kriminalpolizei in Köln tätig, bevor er in den 1950er Jahren als Kriminaloberrat zum Chef der Kriminalpolizei in Bonn aufstieg.
Seine NS-Vergangenheit holte Maly Ende der 1950er Jahre ein: 1958 gingen mehrere anonyme Anzeigen gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Bonn ein, die wahrscheinlich von einem Mitarbeiter des Widergutmachungsamtes in Karlsruhe stammten. Im folgenden Jahr wurde seine SS-Vergangenheit publik, nachdem die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) einen offenen Brief an ihn in einer Zeitung veröffentlicht hatte, in dem sie ihm vorhielt „seit dem 15. März 1938 ordentliches Mitglied der SS gewesen zu sein und seit 1941 [sic!] den Rang eines SS-Sturmbannführers bekleidet zu haben“. Im April 1960 wurde er schließlich wegen des Verdachtes, sich in seiner Tätigkeit in den Jahren 1942/1943 der Rechtsbeugung seines Amtes enthoben.
Die Ermittlungen zum Massenmord an den europäischen „Zigeunern“ führten dazu, dass auch Malys Rolle als einer der Hauptverantwortlichen für die vom Reichskriminalpolizeiamt durchgeführte Organisatoren der Deportation der Sinti, Roma und Jenischen ins Zigeunerlager Auschwitz im Frühjahr 1943 ans Licht kam. Maly wurde 1964 wegen der Mitverantwortung hierfür verhaftet und angeklagt. Das Verfahren, das aus gesundheitlichen Gründen vielfach unterbrochen werden musste, zog sich bis zu seinem Tod 1971, ohne dass es bis zu diesem Zeitpunkt zu einer Verurteilung gekommen wäre.
Schriften
- Der Erwerb vom Anfechtungsgegner: Vgl. § 142 II BGB, 1931. (Dissertation)
Literatur
- Karola Fings/Frank Sparing: Rassismus-Lager-Völkermord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln, 2005.
- Stefan Noethen: Alte Kameraden und neue Kollegen: Polizei in Nordrhein-Westfalen 1945-1953, 2003, S. 326f.
- Norbert Schlossmacher: '"Kurzerhand die Farbe gewechselt". Die Bonner Polizei im Nationalsozialismus, 2006, S. 404-406.
Personendaten | |
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NAME | Maly, Hans |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist, Kriminalpolizist und NS-Beamter |
GEBURTSDATUM | 7. März 1907 |
GEBURTSORT | Köln |
STERBEDATUM | 28. Oktober 1971 |
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hans Maly aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |