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Deportation

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Deportation (lat. deportare „wegbringen“, „fortschaffen“) ist die staatliche Verbringung von Menschen in andere Gebiete. Sie erfolgt auf staatliche Anordnung, die sich auf das geltende Recht des durchführenden Landes bezieht. Deportationen dienen dem Antritt von Strafmaßnahmen, der zwangsweisen Unterdrückung von politischen Gegnern oder der Isolierung von ethnischen Minderheiten. Sie sind mit Teil- oder Totalverlusten von gesetzlichen Rechten der Deportierten verbunden.

Rechtlichen Schutz gegen Deportationen bietet in Friedenszeiten die UN-Menschenrechtscharta (Artikel 9 und 12), in Kriegszeiten der Artikel 49 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949. Grundsätzlich ist zwischen der Deportation von Einzelpersonen und Personengruppen zu unterscheiden.

In Abgrenzung zum Begriff Deportation steht die Definition des Zwangsexils, das meist nur mit Einschränkungen der freien Entfaltung des Individuums am ursprünglichen Aufenthaltsort verbunden ist. Am neu gewählten Zielort finden jedoch keine Beschneidungen und Sanktionen der persönlichen Freiheit durch den für das Exil verantwortlichen Staat statt.

Deportation von Einzelpersonen

Deportationen von Strafgefangenen

Die Deportation von Strafgefangenen in entfernte Gebiete, wo sie sich mehr oder weniger frei bewegen konnten, hat eine lange Geschichte. In der Neuzeit wurde sie in größerem Umfang von folgenden Staaten angewendet:

Großbritannien nach Australien, Russland nach Sibirien, Sowjetunion mit Straflagern (GULAG) im ganzen Land, Frankreich nach Französisch-Guyana und von Norditalien in die Basilicata.

Deportation von unerwünschten Personen

Deportation von Juden ins Ghetto Litzmannstadt, 1940.

Darunter fällt die Deportation von Personen, die zwar keine Straftaten begangen haben, deren Verbleib vor Ort jedoch nicht erwünscht ist. Solche Deportationen wurden in unterschiedlichem Umfang praktisch von allen Diktaturen durchgeführt.

Die Deportationen im Rahmen des Holocausts und die Frage nach deren nicht übersehbarer Wahrnehmung in der Öffentlichkeit an vielen Bahnhöfen konfrontiert im Nachkriegsdeutschland Zeitzeugen auch mit der Frage nach ihrer Zustimmung zum Handeln ihrer damaligen Staatsführung.

Deportation von Personengruppen

Die Vertreibung und Deportation indianischer Stämme in den USA, siehe hierzu Pfad der Tränen.

Deportationen im staatlichen Konsens

Solche Deportationen sind selten, die Grenzen zur Emigration sind fließend. Als Beispiel sei der „Bevölkerungstausch“ Griechenland - Türkei in den 1920er Jahren genannt.

Deportationen aus wirtschaftlichen Gründen (Schottland)

Ein Beispiel für eine Deportation aus wirtschaftlichen Gründen sind die Highland Clearances in Schottland im 18. und 19. Jahrhundert. Pächter wurden im großen Stil von ihren Höfen vertrieben, um Platz für lukrativere Schaffarmen zu schaffen. Diese Umsiedlung war legal, wurde jedoch als ungerecht empfunden. Obwohl die Presse auf Seiten der Opfer stand, regte sich wenig politischer oder gar gewaltsamer Widerstand.

Verbringung von Personengruppen zur Zwangsarbeit

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Deportationen betrafen auch diejenigen Menschen in allen im Zweiten Weltkrieg vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten Ländern, die nicht angeworben, sondern zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt wurden („Ostarbeiter“).

Durch den sowjetischen Geheimdienst NKWD wurden ab Dezember 1944 Hunderttausende deutscher Zivilisten zur Zwangsarbeit in Lager (Gulag) der Sowjetunion deportiert, überwiegend Frauen. Davon waren zuerst die deutschen Minderheiten auf dem Balkan, die so genannten Volksdeutschen betroffen. Mit Erreichen des Reichsgebietes wurden die Deportationen im heutigen polnischen Staatsgebiet fortgesetzt und erst an der zukünftigen Oder-Neiße-Grenze gestoppt. Diese Zivildeportationen wurden auf der Konferenz von Jalta als so genannte reparations in kind von den Alliierten legitimiert. [1]. Etwa ein Drittel dieser Deportierten starb aufgrund der Haftbedingungen durch Hunger, Krankheiten und Kälte oder schon während der Transporte in Viehwaggons [2].

Deportation in Kambodscha: Schätzungsweise 1,7 bis 2 Millionen Menschen wurden in der Zeit der Roten Khmer in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre unter der am kommunistischen Mao-Regime orientierten Herrschaft Pol Pots aus politisch-ideologischen Gründen in Todeslager deportiert und dort umgebracht oder wurden nach der Deportation zur Zwangsarbeit auf Reisfeldern ermordet (bei einer Gesamtbevölkerung von etwas mehr als 7 Millionen Kambodschanern).

Deportationen als Sanktion

Die Deportation von Teilen der unterworfenen Bevölkerung war bereits in mittelassyrischer Zeit ein wichtiges Herrschaftselement, wie Rationenlisten belegen, und wurde in neuassyrischer Zeit verstärkt fortgeführt.

Bereits Salmanassar I. (Inschrift vom Aššurtempel in Assur) berichtet, er habe 14.400 Gefangenen aus Hanilgabat nach Assur gebracht und geblendet. Sein Nachfolger Tukulti-Ninurta I. setzte zahlreiche Deportierte beim Bau seiner neuen Hauptstadt Kar-Tukulti-Ninurta ein, darunter Subaräer, Sutäer und Männer aus den Nairi-Ländern, Leute aus Katmuhi, Alše, Purulumzi und Amadani. Aus den Rationenlisten lassen sich erschließen: 7300 Kassiten, 350 Subaräer, 200 Sutäer und 99 Bewohner von Nairi. Aus der Regierungszeit von Tiglat-pileser I. sind zahlreiche deportierte Kriegsgefangene aus Schubria, Nairi und Katmuhi bekannt. Sie wurden mit Gerste-Rationen versorgt. Ihr Einsatz unterstand genauer Aufsicht. Parpola [3]schätzt, dass in neu-assyrischer Zeit insgesamt etwas 4.5 Millionen Menschen deportiert wurden.

Deportationen von politischen Gegnern

Auch viele der Menschen, die z. B. Widerstand gegen die Nationalsozialisten und die Besetzung ihres Landes geleistet hatten (siehe: Résistance), wurden in die KZ deportiert, soweit sie nicht an Ort und Stelle oder in ihrem Heimatland getötet wurden. Durch schlechte Transportbedingungen (z. B. Verweigerung von Wasser, Luftmangel) starb in manchen Zügen ein großer Teil der Insassen bereits während des Transports (dieses war der NS-typische Begriff für die Deportation).

In der DDR wurden in den Jahren 1952 und 1961 im Zuge der „Aktion Ungeziefer“ bzw. „Aktion Kornblume“ zwischen 11.000 und 12.000 Menschen, die von den Staatsorganen als „politisch unzuverlässig“ eingestuft wurden, aus Ortschaften an der innerdeutschen Grenze zwangsweise in das Landesinnere umgesiedelt.

Deportationen aus religiösen Gründen

In der Schweiz fanden bis in das 18. Jahrhundert auch Deportationen aus religiösen Gründen statt. Hier waren es die Mennoniten, die vor allem im Kanton Bern mit Hilfe von staatlichen Täuferkammern und Täuferjägern festgsetzt und ausgewiesen wurden [4] mit dem Ziel das eigene Territorium täuferfrei zu machen [5]. Im 20. Jahrhundert wurden zudem große Teile der russlanddeutschen Mennoniten unter Stalin nach Sibieren deportiert, wo viele von ihnen Zwangsarbeit leisten mussten [6].

Deportationen aufgrund „rassischer“ Zuordnung

Die Nationalsozialisten verschleppten aus rassischen Gründen die Juden in Deutschland und die jüdischen Einwohner der von Deutschland im Zweiten Weltkrieg besetzten und kontrollierten Gebiete (Danzig, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Griechenland, Ungarn). Bei der Deportation deutscher Juden wurden diese massenhaft zwischen Oktober 1941 und März 1943 in neu errichtete so genannte Ghettos, wie z. B. das Warschauer Ghetto, die Ghettos in Łódź, Minsk und Wilna, in Konzentrations- beziehungsweise Vernichtungslager verbracht. Als ebenfalls „rassefremd“ wurden Roma und Sinti in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert (siehe auch Denkmal Güterwagen).

„Deportation“ als politischer Begriff

In einer Kampagne der Menschenrechtsorganisation „kein mensch ist illegal“ im Jahr 1999 macht sich diese die englische Übersetzung für Abschiebung, nämlich deportation zunutze und protestierte unter dem Kampfbegriff „deportation-class“ gegen Beteiligung von Fluggesellschaften, insbesondere der Deutschen Lufthansa, an staatlichen Abschiebungen. Die Lufthansa betonte dagegen, dass die Durchführung einer Abschiebung nach einem rechtsstaatlichen Verfahren erfolge und wehrte sich auf dem Rechtswege dagegen, mit dem Begriff „Deportation“, der dagegen unter anderem auch für Verbrechen des Nationalsozialismus stehe, in Verbindung gebracht zu werden.

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. Daniela Hendel "Zivildeportationen deutscher Frauen und Mädchen 1944/45 in die Sowjetunion" Berlin, 2005
  2. Freya Klier Verschleppt ans Ende der Welt. Schicksale deutscher Frauen in sowjetischen Arbeitslagern, Ullstein 1996
  3. Assyrian identity in ancient times and today, 2004, 4
  4. Horst Penner: Weltweite Bruderschaft. Weierhof 1984.
  5. Zum 300. Jahrestag einer missglückten Deportation. Mennonews, abgerufen am 14. März 2010.
  6. Mennonitische Kolonien in Russland. Täufergeschichte.net, abgerufen am 14. März 2010.

Literatur

  • Christopher R. Browning: Die „Endlösung“ und das Auswärtige Amt. Das Referat D III der Abteilung Deutschland 1940-1943. Aus dem Amerikanischen von Claudia Kotte. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 2010. 320 S.
  • Christoph Dieckmann (Hrsg.) Die Deportation der Juden aus Deutschland. Pläne, Praxis, Reaktionen 1938-1945 (Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus, 20), Wallstein, 2005.
  • Veysel Donbaz/Amir Harrak, The Middle Assyrian Eponymy of Kidin-Assur. Journal of Cuneiform Studies 41, 1989, 217-225.
  • Hannes D. Galter, 28.800 Hethiter, Journal of Cuneiform Studies, Vol. 40/2, 1988, 217-235.
  • Gestrich, Andreas, Gerhard Hirschfeld und Holger Sonnabend (Hrsg.): Ausweisung und Deportation. Formen der Zwangsmigration in der Geschichte. Franz Steiner Verlag, Stuttgart, 1995.
  • Daniela Hendel: "Zivildeportationen deutscher Frauen und Mädchen in die Sowjetunion 1944/45", Berlin, 2005.
  • Freya Klier Verschleppt ans Ende der Welt. Schicksale deutscher Frauen in sowjetischen Arbeitslagern, Ullstein 1996, ISBN 3550070942.
  • Bustenay Oded: Mass deportations and deportees in the Neo-Assyrian Empire. Wiesbaden, Reichert, 1979.
  • Simon Parpola: Assyrian identity in ancient times and today, http://www.atour.com/education/20040416a.html.
  • Röllig, W. 1996, "Deportation und Integration: Das Schicksal von Fremden im assyrischen und babylonischen Staat", in M. Schuster (Hrsg.), Die Begegnung mit dem Fremden. Wertungen und Wirkungen in Hochkulturen von Altertum bis zur Gegenwart. Colloquium Rauricum 4, Stuttgart/Leipzig, 100-114.
  • Weber/Weber-Schlenther/Nassehi/Sill/Kneer: Deportation von Siebenbürger Sachsen in die Sovjetunion 1945-1949. 3 Bände. Böhlau Verlag, Köln.
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