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Nachlass
Nachlass ist die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen oder die Erbschaft desselben.
Der Begriff Nachlass im weiteren Sinn bezeichnet die Gesamtheit des überlieferten archivalischen Materials (z. B. Werke, Briefe, Lebensdokumente), das sich auf eine Person als Bestandsbildner bzw. Nachlasser bezieht und aus deren Besitz stammt.
Arten von Nachlässen
Wenn derartige Materialien schon bei Lebzeiten einer Bibliothek, einem Archiv oder Museum zur Verfügung gestellt werden, spricht man von „Vorlass“ (den Begriff prägte der Leiter der Handschriftenabteilung des Deutschen Literaturarchivs Marbach, Jochen Meyer).
Unter Umständen wird nicht der gesamte Nachlass einer Person in einer Institution aufbewahrt, sondern es finden sich mehrere Teilnachlässe.
Als einen angereicherten Nachlass bezeichnet man einen Nachlass, der nachträglich um Materialien ergänzt wurde, z. B. um Briefe des Nachlassers, die sich zuvor bei dessen Korrespondenzpartnern befanden.
Im übertragenen Sinn wird manchmal auch von einem Firmennachlass oder einem Vereinsnachlass gesprochen. Der Bestandsbildner ist in diesem Fall keine Einzelperson, sondern eine Firma oder ein Verein.
Erschließung
In Archiven gelten für die Erschließung von Nachlässen die gleichen Grundregeln wie für die Erschließung von Beständen aus dem staatlichen Bereich. Das in deutschsprachigen Ländern vor allem im bibliothekarischen Bereich verwendete Regelwerk für die Erschließung von Nachlässen und Autographen sind die so genannten RNA (Regeln für die Erschließung von Nachlässen und Autographen); die Online-Version ist auf dem Kalliope-Portal zu finden.
Nachweis
Es gibt verschiedene Ansätze, Nachlässe übergreifend nachzuweisen. Dies ist besonders wichtig, da es keine Regeln gibt, welche Nachlässe sich in welchen Institutionen befinden. Nachlässe von Schriftstellerinnen und Schriftstellern finden sich z. B. in großem Umfang im Deutschen Literaturarchiv Marbach, sie können sich aber auch in anderen Bibliotheken, Museen oder Archiven befinden. Nachlässe von Politikern können sich in den Staatsarchiven oder Kommunalen Archiven des Raumes finden, in dem der Erblasser tätig war, oder in dem Archiv der Partei, deren Mitglied der Nachlasser war.
- Die zentrale Datenbank Kalliope bei der Staatsbibliothek zu Berlin enthält etwa 1,2 Mio. Datensätze zu Autographen und Nachlässen in ca. 500 deutschen Archiven, Bibliotheken und Museen sowie zu anderen Sammlungen. Sie versteht sich in Bezug auf die Listung von Nachlässen als Fortführung des gedruckten Verzeichnisses von Denecke und Brandis.
- Das Pendant für die Schweiz ist das Repertorium der handschriftlichen Nachlässe in den Bibliotheken und Archiven der Schweiz.
- Ein weiteres Online-Findmittel für Nachlässe ist die Zentrale Datenbank Nachlässe (ZDN) des Bundesarchivs, die in Fortführung des gedruckten Verzeichnisses von Mommsen ca. 25.000 Nachlässe vor allem in deutschen Archiven nachweist.
- Für Nachlässe von Künstlern, Wissenschaftlern und Kulturpolitikern in Österreich ist das Verzeichnis der künstlerischen, wissenschaftlichen und kulturpolitischen Nachlässe in Österreich online.[1] Dort sind rund 6000 Nachweise von Persönlichkeiten aus Kunst, Kultur und Wissenschaft abrufbar.
Benutzung
Nachlässe dienen als Quellen für Biographien, für historische, literaturwissenschaftliche und wissenschaftsgeschichtliche Arbeiten. Aber auch Genealogen nutzen Nachlässe. Das Benutzungsrecht kann in bei Nachlässen sehr unterschiedlich ausfallen. Handelt es sich bei einem Nachlass um eine Schenkung, dann gelten die allgemeinen Benutzungsregeln des betreffenden Archivs. Haben der Erblasser oder dessen Erben den Nachlass jedoch nur als Depositum übergeben, können sie die Benutzung zusätzlich eingeschränkt haben.
Keine Rechtsfähigkeit
Der Nachlass ist nicht rechtsfähig, er besitzt daher keine gesetzlichen Vertreter. Er ist also kein Rechtssubjekt, sondern ein Rechtsobjekt. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter unbekannter Erben. Es kann also auch keine Forderungen gegen den Nachlass geben, sondern nur Forderungen gegen den Erben oder eine Mehrheit von Erben, die als Nachlassverbindlichkeiten bezeichnet werden.
Dies ist allerdings nur in Deutschland so. In den USA ist der Nachlass (Estate) eine rechtsfähige Person, besitzt einen Executor und verteilt erst Eigentum, nachdem alle Schulden und Steuern bezahlt sind und auch nur, wenn tatsächlich Eigentum verbleibt; d. h. niemand muss in den USA Schulden erben. Ob so ein rechtsfähiges Konstrukt im letzten Willen einer Person in Deutschland erschaffbar ist, ist unbekannt. Möglich ist es eine rechtsfähige Körperschaft vor dem Tod zu gründen, diese als einzigen Erben zu bestimmen und mit den obigen Aufgaben zu beauftragen. Die Erben wären dadurch vor dem Erben von Schulden geschützt, aber eventuell zur Doppelversteuerung genötigt, da Deutschland keine Nachlasssteuer, sondern eine Erbschaftssteuer hat und der Beschenkte, nicht der Schenkende, eine Schenkungssteuer zahlen muss.
Siehe auch
Literatur
- Wolfgang A. Mommsen: Die Nachlässe in den deutschen Archiven. Boppard : Boldt. Schriften des Bundesarchivs 17/I und 17/I. Teil I, 1971. ISBN 3-7646-1544-3. Teil II, 1983. ISBN 3-7646-1816-7. (Teil II als Volltext in der Google Buchsuche)
- Ludwig Denecke, Thilo Brandis: Die Nachlässe in den Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland. Boppard : Boldt, 1981. ISBN 3-7646-1802-7 (Volltext in der Google Buchsuche)
- Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen (RNA) / Deutsche Forschungsgemeinschaft, Unterausschuss für Nachlasserschliessung ; Deutsches Bibliotheksinstitut. Berlin 1997. ISBN 3-87068-540-9. 2. Fassung 2010 nur online (PDF; 778 kB)
Einzelnachweise
Weblinks
- Kalliope: Nachweisdatenbank für Nachlässe und Autographen in Deutschland
- Verzeichnis der künstlerischen, wissenschaftlichen und kulturpolitischen Nachlässe in Österreich
- Repertorium der handschriftlichen Nachlässe in den Bibliotheken und Archiven der Schweiz
- Zentrale Datenbank Nachlässe ZDN des deutschen Bundesarchivs
- Auflistung von Nachlassdatenbanken durch KOOP-LITERA international
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