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Horst Bender (SS-Mitglied)

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Horst-Gerhard Bender (geb. 24. Februar 1905 in Lyck; gest. 8. November 1987) war ein deutscher Jurist und Oberster SS- und Polizeirichter im Persönlichen Stab des Reichsführer-SS Heinrich Himmler, zuletzt im Rang eines SS-Oberführers.

Biografie

Bender studierte nach dem Ende seiner Schullaufbahn Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Breslau und Königsberg. Nach Abschluss des Studiums war er als Rechtsanwalt in Lyck tätig.[1]

Bender war seit Anfang August 1932 Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnr. 1.261.871) und trat der Allgemeinen SS nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten Anfang April 1933 bei (SS-Nr. 122.746).[2][3] Bender trat 1937 hauptamtlich in den Dienst der SS-Verfügungstruppe ein, wo er dem Stab des Inspekteurs angehörte.[2]

Ab dem 15. August 1939 gehörte er dem SS-Hauptamt Gericht an.[4] Ab 1941 leitete er die Abteilung III im Kommandostab Reichsführer-SS.[5] Zudem wurde er Oberster SS- und Polizeirichter im Persönlichen Stab des Reichsführer-SS. Bender stieg im Januar 1945 bei der Waffen-SS bis zum SS-Oberführer auf.[6]

Nach Kriegsende wurde er im Mai 1945 von Soldaten der US-Armee festgenommen und war danach bis Anfang Mai 1948 interniert. Währenddessen wurde er in einem Spruchkammerverfahren im Internierungslager Hammelburg als Mitläufer entnazifiziert. Im Juli 1947 wurde er im Rahmen des Nürnberger Juristenprozesses vernommen und im August 1948 in Wiesbaden staatsanwaltlich verhört. Während dieser Zeit lebte er in Rottach und war arbeitslos.

Später war er als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig.[2] Im Mai 1977 wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Bender aus Mangel an Beweisen eingestellt, nachdem der Holocaustüberlebende Simon Wiesenthal Anfang der 1970er Jahre Anzeige gegen Bender erstattet hatte. Wiesenthal hatte ein Dokument Benders aus der Kriegszeit vorgelegt, in dem die Durchführung unautorisierter Judenerschießungen aus rein politischen Motiven nicht als Verbrechen klassifiziert wurden.[7]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Franz Wilhelm Seidler: Die Militärgerichtsbarkeit der deutschen Wehrmacht 1939 – 1945. Rechtsprechung und Strafvollzug, Herbig, 1991, S. 203
  2. 2,0 2,1 2,2 Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 37
  3. Horst Bender auf www.dws-xip.pl
  4. Bianca Vieregge: Die Gerichtsbarkeit einer "Elite": nationalsozialistische Rechtsprechung am Beispiel der SS- und Polizei-Gerichtsbarkeit, Nomos, 2002, S. 46
  5. Herbert Michaelis, Ernst Schraepler: Ursachen und Folgen vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart; eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte: Bd. Die Wende des ersten Weltkrieges und der Beginn der innerpolitischen Wandlung 1916, Dokumenten-Verlag, 1979, S. 44
  6. Peter Witte, u.a.: Der Dienstkalender Heinrich Himmlers 1941/42. Hans Christians Verlag, Hamburg 1999, S. 668
  7. Himmler’s Legal Advisor Will Not Face Trial in West Germany. In: Global Jewish News Source vom 2. Mai 1977
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Horst Bender (SS-Mitglied) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.