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Hundebiss

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DACHlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Klassifikation nach ICD-10
W54 Gebissen- oder Gestoßenwerden von Hund
ICD-10 online (WHO-Version 2013)
Hundebiss nach drei Tagen

Ein Hundebiss ist eine durch den Biss eines Haushunds verursachte Verletzung eines Menschen oder anderen Tieres, die in der Medizin, der Veterinärmedizin und der Rechtsprechung eine Rolle spielt.

Beißstatistik

Deutschland

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In den Jahren 1990–2001 belegen die offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Thema Hundebiss beim Menschen in Deutschland 1–6 Sterbefälle pro Jahr, im Schnitt ca. 3,9 Sterbefälle. Die in früheren Jahren für das Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik erhobenen Zahlen unterscheiden sich davon nur unmaßgeblich.

Es gibt keine gemeinsame Beißstatistik für das gesamte Bundesgebiet. Nach einer Statistik aus Nordrhein-Westfalen, die auf Meldungen der Kommunen aufbaut, wurden im Jahr 2001 insgesamt 841 gemeldete Angriffe von Hunden (ohne Rassenpräferenz) auf Menschen mit Verletzungsfolgen sowie 1146 Angriffe auf Hunde, davon 58 mit tödlichem Ausgang, amtlich gezählt.

Im Jahr 2004 wurden in Nordrhein-Westfalen 859 Menschenbeißvorfälle (bei 462.315 Hunden in NRW) amtlich gemeldet.

Über Ursache und Ausmaß der Verletzungen sagen diese Zahlen nichts aus. Es sind ebenso Unfälle wie auch schwerwiegende Fälle mit sehr schweren Bissverletzungen durch angreifende Hunde enthalten.

Nach Claudia Engfeld, der Sprecherin vom Senator für Justiz und Verbraucherschutz Thomas Heilmann, sei laut Statistik die Anzahl der Bissvorfälle seit Einführung einer Berliner Rasseliste im Jahr 1999 von rund 300 pro Jahr auf aktuell 25 (Stand 12. 2013) zurückgegangen[1].

Todesfälle

Todesfaelle w54 alte neue bundeslaender 1998-2007.jpg

Deutschlandweite amtliche Zahlen liegen lediglich vor für Todesfälle, die durch Gebissen- oder Gestoßenwerden durch einen Hund verursacht wurden. Diese Fälle werden unter dem Kürzel W54 statistisch erfasst. Die jährliche Fallzahl schwankt zwischen einem und sechs.

Das Säulendiagramm zeigt die Anzahl der Todesfälle in den alten Bundesländern in blauer Farbe und die Zahl in den neuen Bundesländern in rot. Im Zehnjahreszeitraum 1998–2007 sind gesamt 24 (62 %) Tote in den alten und 15 (38 %) in den neuen Bundesländern festzustellen.

Anzahl Getötete (W54) nach Bundesländern im Zeitraum 1998–2007 [2]
Bundesland Bevölkerungszahl Anzahl W54-Todesfälle 1998–2007 Anz. W54 pro 1 Mio Einwohner
Baden-Württemberg 10.749.755 5 0,465
Bayern 12.523.000 3 0,239
Berlin 3.420.786 0 0
Brandenburg 2.535.737 3 1,18
Bremen 548.477 0 0
Hamburg 1.770.629 1 0,564
Hessen 6.070.425 5 0,823
Mecklenburg-Vorpommern 1.679.682 5 2,977
Niedersachsen 7.973.800 5 0,627
Nordrhein-Westfalen 17.996.621 3 0,166
Rheinland-Pfalz 4.046.860 2 0,494
Saarland 1.036.598 0 0
Sachsen 4.220.200 2 0,473
Sachsen-Anhalt 2.414.917 4 1,657
Schleswig-Holstein 2.837.810 0 0
Thüringen 2.289.219 1 0,436
Deutschland gesamt 82.114.516 39 0,474

Österreich

Laut der Freizeitunfallstatistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit müssen jährlich rund 5.900 Österreicher nach Hundeattacken im Spital behandelt werden. Ein Fünftel der Betroffenen sind Kinder. 80 Prozent der Verletzungen sind Bisswunden, 20 Prozent Kratzer und Verletzungen. Die häufigsten Verletzungen werden in Niederösterreich mit 1100 Vorfällen, gefolgt von Wien und Oberösterreich mit jeweils 1000 Verletzten registriert. Die wenigsten Vorfälle wurden in Vorarlberg und dem Burgenland mit jeweils 200 Verletzten gemeldet.[3]

Schweiz

Nach einer großanlegten Studie im Zeitraum September 2000 bis August 2001 wird die Zahl jährlich behandelter Bissverletzungen in der Schweiz auf etwa 10.000/Jahr geschätzt. Davon waren in 34 % der Fälle Hunde von Bekannten, in 24 % der Fälle sogar der eigene Hund Verursacher. Kinder werden doppelt so oft gebissen wie Erwachsene. Rüden beißen dreimal häufiger als Hündinnen und jüngere Hunde (<5 Jahre) häufiger als ältere. Überproportional häufig vertreten sind Schäferhunde und Rottweiler.[4]

Hundebissverletzungen unterstehen in der Schweiz der ärztlichen bzw. tierärztlichen Meldepflicht.[5]

Tödliche Hundebiss-Vorfälle in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Bei den in Deutschland, Österreich und der Schweiz bekannten tödlichen Hundebiss-Vorfällen sind meist große Hunde die Verursacher. Von 20 berichteten Fällen aus rechtsmedizinischen Instituten in ca. 10 Jahren waren es 10 mal Hunde aus der eigenen Familie, die gebissen haben.[6]

USA

Die US-Gesundheitsbehörde beziffert die jährliche Anzahl medizinisch behandelter Hundebisse in den USA mit insgesamt etwa 800.000, die Hälfte davon Kinder. Etwa 16 Verletzte sterben jährlich.[7]

Kanada

Statistics Canada weist für die Jahre 2000 bis 2009 insgesamt 15 (jährlich zwischen 0 und 3) Todesfälle durch Gebissen- oder Gestoßenwerden von Hund aus.[8]

Haftung

In Deutschland haftet der Halter eines Hundes grundsätzlich verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Hund verursacht (Gefährdungshaftung). Außer Sachschäden wie beschmutze Kleidung und durch entlaufene Hunde verursachte Verkehrsunfälle kommt insbesondere die Schadenersatzpflicht für Bissverletzungen in Betracht. Neben den Heilungskosten kann auch ein Schmerzensgeldanspruch entstehen. Die Beträge können leicht die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Hundehalters übersteigen. Es gibt keine allgemeine, deutschlandweite Versicherungspflicht für Haftpflichtschäden für Hundehalter. In einzelnen Hundegesetzen sind Versicherungspflichten in unterschiedlichem Umfang für verschiedene Teilbereiche der Hundepopulation festgeschrieben. Beispielsweise besteht in NRW für große Hunde (ab 20 kg Körpermasse oder 40 cm Schulterhöhe) eine Versicherungspflicht. In Niedersachsen müssen alle Hunde älter als 6 Monate versichert werden. Die Haftpflichtversicherung ist mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für Sachschäden und sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten (Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden, § 5[9]). Als erstes Bundesland hat Hamburg im Hundegesetz eine Versicherungspflicht (1 Mio € bei höchstens 500 € Selbstbeteiligung) für alle Hunde vorgeschrieben. In Berlin ist für Hunde eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden über eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall abzuschließen.

Ursachen und Vermeidung von Beißunfällen

Hundebiss bei einem Mädchen

Der weitaus überwiegende Teil von Beißunfällen geschieht im familiären Umfeld eines Hunds, nur ein geringer Teil der Unfälle wird von fremden Hunden verursacht.[10] Kinder im Alter zwischen 5 und 9 Jahren sind besonders häufige Opfer.[11]

Wichtigste Ursachen für das Beißen eines Hundes sind Aggressions- und Jagdverhalten. Beim Aggressionsverhalten ist zwischen offensiver Aggression (Angriff) und defensiver Aggression (Abwehrbeißen) zu unterscheiden. Der überwiegende Teil aggressiver Reaktionen beim Hund geschieht aus Angst.[12]

Neben anderen Randbedingungen wie falscher Zuchtauswahl und unzureichender Sozialisation führt vor allem fehlende Sachkunde des Hundehalters dazu, dass der betreffende Hund gefährlich werden kann.

Eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover ergab, dass Halter von nicht-beißenden Hunden ihre Hunde besser beeinflussen konnten, die Interaktionen entspannter waren und die Halter den Hunden mehr Sicherheit vermitteln konnten. Außerdem konnten sie das Verhalten ihrer Hunde besser einschätzen. Im Hinblick auf von Nichtfachleuten häufig geforderte Maßnahmen wie ständige Leinenpflicht und allgemeinen Maulkorbzwang zeigte Bruns auf, dass dadurch arttypische Sozialkontakte verhindert werden und mangelnde Auslastung und Frustration entstehen können, die als Stressauslöser die Hemmschwelle zu aggressivem Verhalten senken können. Zudem werden Hunde, die einen Maulkorb tragen, nicht selten intensiv angeschaut, was für die Hunde einen bedrohlichen Charakter hat.[12]

Praktische Unfallverhütung wird in Merkblättern, beispielsweise von Stadtverwaltungen oder tierärztlichen Vereinigungen[13], beschrieben:

  • niemals einen fremden Hund ohne Besitzer streicheln,
  • niemals einen Hund von hinten anfassen,
  • niemals einem zurückweichenden Hund nachgehen und ihn bedrängen,
  • niemals einem Hund längere Zeit in die Augen sehen oder ihn anstarren, da er sich bedroht fühlen könnte,
  • niemals davonrennen, da die meisten Hunde Interesse an sich bewegenden Lebewesen zeigen und hinterher rennen, im schlimmsten Fall ein Kind als zu jagende Beute ansehen könnten,
  • niemals laut schreien, da der Hund dadurch irritiert wird und aggressiv reagieren könnte.

Einen bestehenden Angriff abzuwehren, ist nur bedingt möglich. Als polizeiliche Maßnahmen werden gelehrt[14]:

  • Anbieten eines Beißobjektes, um den Hund auf Distanz zu halten
  • Einsatz von Pfefferspray (mit dem Hinweis auf mögliche sehr unterschiedliche Wirkungen einschließlich verstärkter Aggression)
  • Schusswaffengebrauch

Unfallprävention bei Hunden und Kindern

Bei Kindern sind Bissverletzungen im Gesicht besonders häufig. Ein Großteil dieser Verletzungen wird von Hunden der eigenen Familie oder anderen bekannten Hunden verursacht.[15] Eine entsprechende Prävention ist daher von großer Bedeutung.

Der wichtigste Punkt bei der Unfallprävention für Kinder ist, Hunde und Kleinkinder nie unbeaufsichtigt zu lassen. Grund für diese Empfehlung ist das mangelnde Einschätzungsvermögen von Kindern für das Verhalten von Hunden sowie die Tatsache, dass es zu Situationen kommen kann, in denen aggressives Verhalten des Hunds gegenüber dem Kind als arttypisch zu betrachten ist (beispielsweise eine Bedrohungssituation aus der Perspektive des Hunds).

In der Schweiz publiziert das Bundesamt für Veterinärwesen die Broschüre „Tapsi, komm...“ („Truf’, viens...“/„Vieni Brillo...“), die Kindern das richtige Verhalten im Umgang mit Hunden näherbringen will.[16]

Schulhunde

Das Heranführen von Kindern an das richtige Verhalten im Umgang mit Hunden wird von verschiedenen Vereinen und Ausbildungsstätten gefördert. Es gibt speziell geprüfte Schulhunde und Besuchshunde, die in Schulklassen eingesetzt werden können, um den Kindern zu helfen, Angst abzubauen und richtiges Verhalten zu üben. Durch den Verein Hunde helfen Menschen sind bereits über 350.000 Kinder in ihren Klassen geschult worden. Das Unterrichtskonzept ist auf 9–12jährige Kinder ausgerichtet; dies ist ein Alter, in dem Kinder offen für Argumente sind und bereit, ihre Emotionen zu kontrollieren. Die Qualitätssicherung nach den Richtlinien der ESAAT (European Society for Animal Assisted Therapy mit Sitz in Wien an der Veterinärmedizinischen Universität Wien) verlangt eine ausführliche Schulung von Hund und Halter.

Folgen

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Aufgrund der kräftigen Kaumuskulatur, der langen spitzen Fangzähne und den scherenartig ineinander greifenden Reißzähne können Hundebisse erhebliche Schäden anrichten. Es können Hautverletzungen, aber auch tiefere Wunden mit Zerreißungen der Muskulatur, von Sehnen oder Verletzungen von Gelenken und Knochen auftreten. Da die Mundhöhle eines Hundes niemals steril ist, besteht außerdem eine große Gefahr für Wundinfektionen durch Bakterien. Die Gefahr ist größer, wenn Wunden oberflächlich verheilen, in der Tiefe aber Entzündungsvorgänge in Gang kommen. Hundebisse werden daher meist auch nicht genäht. Die entsprechende Leitlinie Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie sieht explizit innerhalb von 8-12 Stunden (im Gesicht aufgrund des kosmetischen Erfolges ab 12 Stunden) die primäre Wundversorgung vor.[17] Insgesamt liegt die Gefahr einer Infektion bei 4 bis 25 Prozent.[18] Infektionen mit dem Tollwut-Virus spielen in Mittel- und Nordeuropa aufgrund der hohen Durchimpfung der Haushunde bzw. Tollwutfreiheit keine große Rolle, sie müssen dennoch bei jedem Biss in Betracht gezogen werden. Bei den v. a. in Südeuropa häufiger vorkommenden streunenden Hunden ist eine Tollwut-Notimpfung des gebissenen Menschen angebracht, in Asien führen Hundebisse immer wieder zu Tollwutinfektionen.

Ein Hundebiss sollte stets polizeilich angezeigt werden. Eine ärztliche Behandlung ist bei allen die Haut durchtrennenden Wunden angezeigt. Kann der Halter ermittelt werden, so wird dieser verpflichtet, den Hund tierärztlich auf Tollwut untersuchen zu lassen. Aufgrund einer möglichen Virusausscheidung über den Speichel vor Ausbruch der Tollwut beim betreffenden Hund (Inkubationszeit) ist diese bei ungeimpften Hunden nach 10 Tagen zu wiederholen.

Geringe Größe eines Hundes stellt keinen Hinderungsgrund für schwerwiegende Bissverletzungen dar. Es sind in Deutschland zwei Fälle von durch Dackel getöteten Menschen bekannt. Tödliche Verletzungen entstehen oft durch Bisse in den empfindlichen menschlichen Hals (Halsschlagader, Luftröhre, Kehlkopf).

Beißverhalten bei Artgenossen

In den meisten Fällen können Hunde sich durch Drohen, Abschnappen (ohne Körperberührung) und diverse Unterwerfungsgesten einigen, wer der Stärkere ist. In manchen Fällen reichen diese Verhaltensweisen nicht aus, um einen Konflikt zwischen Hunden zu klären. Es kann zu einem Kommentkampf kommen, der sich durch große Lautstärke und beeindruckende Gesten auszeichnet, jedoch ohne Verletzungen ausgehen soll. Kleine Verletzungen können versehentlich passieren.

Ein vergleichsweise seltener Ernst- oder Beschädigungskampf wirkt hingegen für die meisten Beobachter weniger gefährlich, da die Hunde nicht versuchen, einander zu beeindrucken, sondern schnell und meist lautlos kräftig beißen.[19]

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 23. März 2006 trägt diesen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung: Beißende Hunde, deren Attacken sich lediglich auf Artgenossen richten, sind noch nicht zwangsläufig als gefährliche Hunde im Sinne des schleswig-holsteinischen Gefahrhundegesetzes einzustufen. Ein Hund, der einen anderen beißt, ist erst dann als gefährlich einzustufen, wenn dieser nicht die artübliche Unterwerfungsgeste des gegnerischen Hundes beachtet und zubeißt. Unter Umständen gehört ein Biss zum natürlichen Verhalten eines Hundes, ohne dass damit eine Gefährlichkeit im Sinne des Gefahrhundegesetzes begründet wird.

Weblinks

 Commons: Hundebisse – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Hundebiss – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Elmar Schütze: Kritik an Rasseliste im Hundegesetz: „Das Problem ist oft am anderen Ende der Leine“. In: Berliner Zeitung. (BLZ) vom 19. Dezember 2013,(online).
  2. auf der Basis der Gesundheitsberichterstattung des Bundes
  3. Tausende Verletzte durch Hundebisse. Jährlich werden 5900 Österreicher durch Hunde so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Die Presse, 10. Mai 2011, abgerufen am 10. Mai 2011.
  4. Ursula Horisberger: Medizinisch versorgte Hundebissverletzungen in der Schweiz: Opfer – Hunde – Unfallsituationen. Diss. Universität Bern 2002.
  5. Meldepflicht bei Beissunfällen auf der Webseite des BVET, abgerufen am 23. August 2012
  6. J. Reuhl, R. Urban, H. Bratzke, M. Willnat: Tödliche Hundebisse im Sektionsgut rechtsmedizinischer Institute Ergebnisse einer Fragebogenaktion. In: Rechtsmedizin. 11, Nr. 1, 2001, S. 4–11, doi:10.1007/s001940100084.
  7. Dog Bite: Fact Sheet. CDC, 1. April 2008, abgerufen am 28. Juli 2012.
  8. Table 102-0540 – Deaths, by cause, Chapter XX: External causes of morbidity and mortality (V01 to Y89), age group and sex, Canada, annual (number), CANSIM (database). Statistics Canada, 31. Mai 2012, abgerufen am 15. August 2012.
  9. NHundG
  10. KW. Kizer: Epidemiologic and clinical aspects of animal bite injuries. In: Journal of the American College of Emergency Physicians. 8, Nr. 4, 1979, S. 134–141, PMID 430939.
  11. Harold B. Weiss, Deborah I. Friedman, Jeffrey H. Coben: Incidence of Dog Bite Injuries Treated in Emergency Departments. In: The Journal of the American Medical Association (JAMA). 279, Nr. 1, 1998, S. 51–53, doi:10.1001/jama.279.1.51.
  12. 12,0 12,1 Sandra Bruns: Fünf Hunderassen und ein Hundetypus im Wesenstest nach der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung vom 5. Juli 2000. Dissertation Hannover 2003
  13. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.: Kind und Hund. Wie sind Verletzungen von Kindern durch Hunde zu verhindern? Merkblatt Nr. 104 (PDF, 74,5 KB) abgerufen am 23. April 2010
  14. Merkblatt für polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Hunden (PDF; 141 kB)
  15. S. Uhlarik, M. Keßler, S. Berger und F. Linke: Hundebissverletzungen des Gesichtes bei Kindern. In: Notfall & Rettungsmedizin. 3, Nr. 4, 2000, S. 242–247, doi:10.1007/s100490070050.
  16. Hundebroschüren auf der Seite des schweizerischen Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), abgerufen am 27. Oktober 2011.
  17. Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie: Wunden und Wundbehandlung (PDF; 58 kB) (Stand: 04/2011)
  18. St. Kronenberger: Hundebiss: Wunde doch primär verschließen?! medical-tribune.de
  19. Erik Zimen: Der Hund : Abstammung - Verhalten - Mensch und Hund (= Goldmann, Band 12397). Goldmann, München 1992, ISBN 3-442-12397-6, S. 350 ff.
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