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I.G.-Farben-Prozess
Im I.G.-Farben-Prozess, dem Verfahren „Vereinigte Staaten vs. Carl Krauch et al.“, wurden 23 Leitende Angestellte der I.G. Farbenindustrie AG im Jahr 1947 vor ein US-amerikanisches Militärgericht gestellt und zum Abschluss des Verfahrens am 30. Juli 1948 wurden 13 der Angeklagten zu Gefängnisstrafen verurteilt, während die restlichen 10 auf Grund der Beweislage freigesprochen wurden.
Es war der sechste von insgesamt zwölf Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche im Rahmen der Nürnberger Prozesse des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus. Mit den Urteilen wurden „Plünderungen“ ausländischer Betriebe in den ehemaligen deutschen Feindländern Polen, Norwegen, Frankreich und der Sowjetunion geahndet. Ein weiterer Straftatbestand war „Versklavung“, der planmäßige Einsatz von Zwangsarbeitern aus dem eigens für den Bau der Buna-Werke errichteten KZ Auschwitz III Monowitz. Auch die Herstellung von Giftgas (Zyklon B) und dessen Lieferung an die SS zu Ausrottungszwecken in Konzentrationslagern wurde im Prozess behandelt.
Die Anklagepunkte
Aufgrund der Anklageschrift vom 3. Mai 1947 wurde eine Anklage in den folgenden Punkten erhoben:
- Verbrechen gegen den Frieden durch Planung, Vorbereitung, Einleitung und Führung von Angriffskriegen und Invasionen anderer Länder
- Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Plünderung und Raub öffentlichen und privaten Eigentums in kriegerisch besetzten Ländern
- Versklavung der Zivilbevölkerung in von Deutschland besetzten oder kontrollierten Gebieten, Einziehung dieser Zivilisten zur Zwangsarbeit, Teilnahme an der Versklavung von Konzentrationslagerinsassen innerhalb Deutschlands, an der völkerrechtswidrigen Verwendung von Kriegsgefangenen bei Kriegshandlungen, Misshandlung, Einschüchterung, Folterung und Ermordung versklavter Menschen
- Mitgliedschaft von drei Vorstandsmitgliedern (Christian Schneider, Heinrich Bütefisch, Erich von der Heyde) in der SS, die vom Internationalen Militärtribunal im vorangegangenen Hauptprozess als verbrecherische Organisation eingestuft worden war
- Verschwörung zur Begehung von Verbrechen gegen den Frieden
Die Richter
Die Jury bestand aus den folgenden Persönlichkeiten:
- Präsident: Curtis Grover Shake, ehemaliger Richter am Obersten Gericht des Staates Indiana
- James Morris, Richter am Obersten Gericht des Staates North Dakota
- Paul M. Hebert, Law School, Louisiana State University
- Clarence F. Merrell, Staat Indiana
Die Angeklagten
Gegen 23 Personen wurde Anklage erhoben. Ihre Position bis 1945, das gesprochene Urteil (bei Schuld mit Delikten und Entlassung) und die nächsten Tätigkeiten waren wie folgt:
- Carl Krauch (Aufsichtsratsvorsitzender der I.G. Farben) – sechs Jahre wegen „Versklavung“, 1950 entlassen, 1955 Aufsichtsratsmitglied der Hüls GmbH
- Otto Ambros (Vorstandsmitglied, Planung IG Auschwitz) – acht Jahre, 1952 entlassen, ab 1954 diverse Vorstandsfunktionen in Pharma und anderen Bereichen, z. B. Grünenthal oder als Berater für F. K. Flick
- Ernst Bürgin – zwei Jahre
- Heinrich Bütefisch (Vorstandsmitglied, Benzin-Synthese IG Auschwitz ) – sechs Jahre wegen „Versklavung“, 1951 entlassen, 1952 Aufsichtsratsmitglied u. a. von Ruhr-Chemie und Kohle-Öl-Chemie
- Walter Dürrfeld – acht Jahre
- Fritz Gajewski (Vorstandsmitglied, Kontakt zu Dynamit Nobel AG) – Freispruch, 1949 GF bei Dynamit Nobel AG
- Heinrich Gattineau – Freispruch
- Paul Häfliger – zwei Jahre
- Erich von der Heyde – Freispruch
- Heinrich Hörlein – Freispruch
- Max Ilgner – drei Jahre
- Friedrich Jähne (Vorstandsmitglied, Chefingenieur) – 1 Jahr 6 Monate wegen „Plünderung“, 1955 Aufsichtsratsmitglied der „neuen“ Farbwerke Hoechst
- August von Knieriem – Freispruch
- Hans Kugler – 1 Jahr 6 Monate
- Hans Kühne – Freispruch
- Carl Lautenschläger – Freispruch
- Wilhelm Rudolf Mann – Freispruch
- Fritz ter Meer (Vorstandsmitglied, Verwalter IG Auschwitz) – sieben Jahre wegen „Plünderung“ und „Versklavung“, 1952 entlassen, 1955 Aufsichtsratsmitglied von Bayer
- Heinrich Oster – zwei Jahre
- Hermann Schmitz (Aufsichtsratsvorsitzender, Finanzchef) – vier Jahre wegen „Plünderung“, 1950 entlassen, 1952 Aufsichtsratsmitglied der deutschen Bank Berlin West, 1956 Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats der Rheinischen Stahlwerke (von Rudolf Dix verteidigt)
- Christian Schneider – Freispruch
- Georg von Schnitzler – fünf Jahre, 1949 entlassen, Präsident der Deutsch-Ibero-Amerikanischen Gesellschaft
- Carl Wurster (Vorstandsmitglied) – Freispruch, 1952 Aufsichtsratsvorsitzender der „neuen“ BASF u.v.m.[1]
Urteile
In den Anklagepunkten 1, 4 und 5 wurden alle Beschuldigten freigesprochen. Beim Freispruch in Punkt 1 – Mithilfe zur Aufrüstung und Unterstützung von Angriffskriegen – begründete das Gericht, dass die Teilnahme an der Wiederaufrüstung nicht strafbar sei. Den Angeklagten sei nicht nachgewiesen worden, dass sie von der Planung der Angriffskriege Kenntnis gehabt hätten. Damit entfiel auch die Anklage in Punkt 5, der Verschwörung zum Angriffskrieg.
In Punkt 4 – Mitgliedschaft in der SS – wurden die drei Beschuldigten freigesprochen, weil sie nur „Ehrenchargen“ innegehabt hatten. Auch der Vorwurf der Anklage, die I.G. habe Hitlers Machtergreifung durch eine Spende gefördert, wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Bei Hitlers Rede vor dem Industrie-Club Düsseldorf war keiner der führenden Männer der I.G.-Farben anwesend, an einer Spendensammlung für die NSDAP habe sie sich zu einem Zeitpunkt beteiligt, als Hitler bereits Reichskanzler war.
Das Gericht befand den Nachweis der Anklage überzeugend, dass die I.G.-Farben über die Firma Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung an der Lieferung großer Mengen von Zyklon B an die SS beteiligt war, und dass das Gas bei der massenhaften Ausrottung der Insassen von Konzentrationslagern Verwendung fand. Es betrachtete aber die Annahme der Anklage als ausgeschlossen, dass einer der Angeklagten Kenntnis von dieser bestimmungswidrigen Verwendung des Schädlingsbekämpfungsmittels gehabt hätte.
Die Verurteilten wurden, soweit ihre Strafzeit nicht bereits durch die Untersuchungshaft abgebüßt war, in das Landsberger Gefängnis gebracht. Sämtliche zu Haftstrafen verurteilten Angeklagten wurden vorzeitig aus der Haft entlassen. Die letzten in Haft sitzenden Personen wurden 1951 freigelassen[2].
Die meisten hatten innerhalb kürzester Zeit wieder Aufsichtsratsposten inne, einigen wurde das Bundesverdienstkreuz verliehen.
Einzelnachweise
Literatur
- Peter Heigl: Nürnberger Prozesse. = Nuremberg Trials. Carl, Nürnberg 2001, ISBN 3-418-00388-5.
- Jens Ulrich Heine: Verstand & Schicksal. Die Männer der I.G. Farbenindustrie A.G. (1925–1945) in 161 Kurzbiographien. Verlag Chemie, Weinheim u. a. 1990, ISBN 3-527-28144-4.
- Florian Jessberger: Von den Ursprüngen eines „Wirtschaftsvölkerstrafrechts“: Die I.G. Farben vor Gericht. In: Juristenzeitung. 2009, S. 924–932.
- Office of Military Government for Germany, United States (O.M.G.U.S). Ermittlungen gegen die I.G. Farbenindustrie AG. September 1945. Übersetzt und bearbeitet von der Dokumentationsstelle zur NS-Sozialpolitik Hamburg. Greno, Nördlingen 1986, ISBN 3-89190-019-8.
- Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952 (= Fischer-Taschenbücher. Die Zeit des Nationalsozialismus 13589). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3.
- Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse (= Beck'sche Reihe 2404 C. H. Beck Wissen). Beck, München 2006, ISBN 3-406-53604-2.
- Udo Walendy (Hrsg.): Auschwitz im IG-Farben-Prozess. Holocaust-Dokumente? Verlag für Volkstum u. Zeitgeschichtsforschung, Vlotho/Weser 1981, ISBN 3-922252-15-X.
Weblinks
- Commons: I.G.-Farben-Prozess – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- NMT: The Farben Case – VI (englisch)
- Über den I.G. Farben Prozess
- Profit Over Life, weitgehend vollständige Mikrofilmkopien der Gerichtsakten (Akten: primär englisch, Website: mehrsprachig)
- Videosammlung zu den Nürnberger Prozessen des Robert H. Jackson Center, darunter Aufnahmen vom I.G.-Farben-Prozess (1947/48) und Erinnerungen von Belle Mayer Zeck (Teil 1 & Teil 2), Staatsanwältin im I.G.-Farben-Prozess.
Hauptverfahren: Hauptkriegsverbrecher
Fall I: Ärzte | Fall II: Generalfeldmarschall Milch | Fall III: Juristen | Fall IV: Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS | Fall V: Flick | Fall VI: I.G. Farben | Fall VII: Generäle in Südosteuropa | Fall VIII: Rasse- und Siedlungshauptamt der SS | Fall IX: Einsatzgruppen | Fall X: Krupp | Fall XI: Wilhelmstraße | Fall XII: Oberkommando der Wehrmacht
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