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Indizienprozess
Indizienprozess ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Strafprozess, in dem kein Geständnis des Angeklagten vorliegt und als Beweismittel keine Tatzeugen oder entsprechende Urkunden herangezogen werden können. Aus strafprozessualer Hinsicht ergeben sich für eine solche Situation keine Besonderheiten. Es findet eine normale Beweisaufnahme statt, in der sonstige zulässige Beweismittel in den Prozess eingeführt werden. Auf dieser Grundlage kann das Gericht zu einer Überzeugung über die Schuld des Angeklagten gelangen. Dazu kann es im Falle eines Indizienprozesses kommen, wenn eine Gesamtwürdigung aller vorliegenden Beweisanzeichen oder Indizien zum Nachweis der Täterschaft ausreicht.[1]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ BGH, Urteil vom 25. November 1982, Az. 4 StR 564/82, NStZ 83, 133, 134.
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