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Jugendhilferecht
Unter Jugendhilferecht werden in Deutschland alle gesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die sich auf die Kinder- und Jugendhilfe beziehen. Daneben sind die zu den gesetzlichen Regelungen ergangenen Richtlinien, Empfehlungen, Rundschreiben sowie Weisungen örtlicher Jugendamtsdirektoren zu beachten.
Einschlägige Gesetze
Kern des Jugendhilferechts ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)[1]. Es wurde als Artikel 1 des Artikelgesetzes „KJHG“ im Jahre 1990 verabschiedet.[2] Auch das Jugendgerichtsgesetz (JGG) beinhaltet Jugendhilferecht, ebenso das Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit und das Bürgerliche Gesetzbuch im Abschnitt Familienrecht. Die Bundesländer haben in den 1990er Jahren durchweg Ausführungsgesetze zum SGB VIII verabschiedet, die „AG KJHG“ abgekürzt werden. Außerdem haben viele Bundesländer Landeskindertagesstättengesetze verabschiedet.
Geschichte des Jugendhilferechts
Vorläufer des SGB VIII war das 1924 als „Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt” (RJWG) in Kraft getretene Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG).
Entstehung
Seit Mitte der 1970er Jahre und bis 1989 wurden zahlreiche Gesetzesentwürfe entsprechend der Positionen der jeweils politisch Regierenden durch die zuständige Abteilung des Bundesjugendministeriums verfasst.[3] In der Endphase setzten CDU/CSU durch, dass gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII die Sorgeberechtigten den Rechtsanspruch besitzen und nicht die Minderjährigen als solche. In der Frage der Altersstufung kämpften die Parteien mit den Kommunen um die Frage, von welchem Lebensalter an ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gewährt und somit bezahlt werden soll. Als Väter des SGB VIII gelten zum einen zahlreiche Professoren des Fachgebiets und zum anderen Abteilungs- und Referatsleiter des Bundesministeriums; hinzu kommt der Einfluss des Deutschen Jugendinstituts, das Engagement von Landesjugendamtsleitungen sowie von Einzelpersönlichkeiten, die ihre Positionen über Gremien in die Diskussion brachten. Hervorragend engagiert waren Reinhard Wiesner und Johannes Münder.
Aktuelle Diskussion
Die herausragenden Diskussionspunkte im Jahr 2012 betreffen weiterhin die Finanzierbarkeit der Erzieherischen Hilfen nach §§ 27 bis 41 SGB VIII und die Gestaltung des neuen § 8a, § 8b SGB VIII (Kinderschutz). Die Bundesregierung verabschiedete am 1. Januar 2012 ein eigenständigen Kinderschutzgesetzes (Artikelgesetz) zur Präzisierung von Fragen des Datenschutzes und der Verschwiegenheitsverpflichtung, der Eingriffsmöglichkeiten ins Elternrecht gemäß Art. 6 GG, mit Familienhebammen und mit Fragen der Führungszeugnisse sowie deren Eintragung ins Bundeszentralregister.[4] Psychisch kranke Kinder und Jugendliche können über den eingefügten § 35a SGB VIII adäquat versorgt werden.[5] Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die 'sozialräumliche Orientierung', ein Paradigmenwechsel in der Jugendhilfe der 1990er Jahre, der so nicht im Bundesgesetz angedacht war.[6]
Literatur
- Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. AGJ (Hrsg.): Kinder- und Jugendhilferecht von A – Z. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57587-7.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Internationale Gesellschaft für Heimerziehung (Hrsg): „Rechte haben – Recht kriegen.“ Ein Ratgeber – nicht nur für Jungen und Mädchen in der Jugendhilfe. 2. aktualisierte Auflage. Beltz Votum, Weinheim u. a. 2003, ISBN 3-407-55121-5.
- Manfred Günther: Fast alles was Jugendlichen recht ist. Ein Rechtsberater nach Altersgruppen für Betroffene, für Eltern und für die Pädagogik. Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin, Berlin 2003, ISBN 3-924041-23-7.
- Peter-Christian Kunkel: Grundlagen des Jugendhilferechts. Systematische Darstellung für Studium und Praxis. 4. völlig neu bearbeitete Auflage. Nomos-Verlags-Gesellschaft, Baden-Baden 2001, ISBN 3-7890-6986-8.
- Regina Rätz-Heinisch, Wolfgang Schröer, Mechthild Wolff: Lehrbuch Kinder- und Jugendhilfe. Grundlagen, Handlungsfelder, Strukturen und Perspektiven. Juventa, Weinheim 2009, ISBN 978-3-7799-2201-8 (Studienmodule Soziale Arbeit).
Jugend- und Familienrecht: Gesetze (Druckfassungen)
- BGB, Beck/dtv 5001, 2012
- Familienrecht, Beck/dtv 5577, 2012
- FGG, Beck/dtv 5527, 2012
- Jugendrecht, Beck/dtv 5008, 2013
- Sozialgesetzbuch, Beck/dtv 5024 2012
- Ulrich Stascheit (Hrsg): Gesetze für die soziale Arbeit. Textsammlung Nomos. Baden-Baden 2011-2012. ISBN 978-3-8329-3692-1
Kommentare zum SGB VIII (Auswahl)
- Fieseler, Gerhard, Hans Schleicher und Busch: Kinder- und Jugendhilferecht. Gemeinschaftskommentar zum SGB VIII - ständig aktualisierte Loseblattsammlung
- Jens, Happe und Saurbier: „Kinder- und Jugendhilferecht“, Köln, ständig aktualisierte Loseblatts.
- Karl Hauck: SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe "Kommentar", Berlin, ständig aktualisierte Loseblattsammlung
- Krug/Riehle: „Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII", Köln - ständig aktualisierte Loseblattausgabe (Stand: 161. Lieferung, März 2015)
- Winfried Möller/Christoph Nix u.a.: Kurzkommentar zum SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 2006/2007,
ISBN 3-8252-2859-2 - Johannes Münder, Thomas Meysen, Thomas Trenczek: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, Baden-Baden, 7. Aufl. 2012
- Walter Schellhorn: "SGB VIII/KJHG (Kommentar)", Neuwied 2008
- Reinhard Wiesner u.a.: SGB VIII (SGB) - Kinder- und Jugendhilfe, 4. vollständig überarbeitete Auflage 2011, München 2011, ISBN 3-406-51969-5
Einzelnachweise
- ↑ Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163). juris, abgerufen am 21. Mai 2010.
- ↑ [1] (PDF; 269 kB) Corinna Grün "Einführung", gesehen auf www.niederle-media.de am 9. September 2010
- ↑ [2] (PDF; 204 kB) Überblick im Familienhandbuch; gesehen am 9. September 2010 auf www.familienhandbuch.de
- ↑ Entwurf Kinderschutzgesetz. (PDF; 29 kB) Abgerufen am 12. August 2010.
- ↑ [3] Jörg Fegert im Deutschen Ärzteblatt, gesehen am 9. September 2010
- ↑ [4] (PDF; 26 kB) Rainer Kröger (AFET) anlässlich 20 Jahre SGB VIII, gesehen auf www.afet-ev.de am 9. September 2010
Siehe auch
Weblinks
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