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Justiziar

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Ein Justitiar (in traditioneller Rechtschreibung nur so, in Reformschreibung auch Justiziar) ist ein beamteter oder angestellter Rechtsberater.[1]

Das vom ihm ausgeübte Amt wie auch die entsprechende von ihm geleitete Rechtsabteilung werden als Justitiariat (Justiziariat) bezeichnet.

Geschichte

Sizilien

Im normannischen Königreich Sizilien war der iustitiarius der höchste Provinzialbeamte. Er war insbesondere für die Strafgerichtsbarkeit zuständig. Das Amt wurde von den normannischen Königen um 1140 eingerichtet und bestand bis zur Angliederung an die spanische Krone im 15. Jahrhundert.

Im 12. Jahrhundert trat ein magister justitiarius im Königreich Sizilien auf, der dem königlichen Gerichtshof (Magna Curia) vorsaß, und der – mit Unterstützung von Assistenten – unter anderem alle Fälle entschied, die der Krone vorbehalten waren. Es ist denkbar, dass Titel und Amt aus England übernommen worden waren.

England

Im Königreich England war im 12. und 13. Jahrhundert der Justiciar der leitende Minister der englischen Könige, der nicht nur oberster Richter war, sondern auch die Verwaltung leitete und im Falle der Abwesenheit des Königs als Vizekönig fungierte.

Schottland

In Schottland waren unter den frühen Königen zwei hohe Beamte – einer für das Gebiet nördlich, der andere für das Gebiet südlich des Forth – die Stellvertreter des Königs in der Rechtsprechung und der Verwaltung. Das Amt wurde im 12. Jahrhundert unter König Alexander I. oder König David I. eingerichtet.

Der Titel eines Justiciar war dann für zwei oder drei hohe Beamte reserviert, der oberste – der Justiciar of Scotia – hatte die Rechtsprechung nördlich des Forth unter sich. Der Justiciar of Lothian und der Justiciar of Galloway (ein Amt, das nicht ständig besetzt war) kümmerten sich um den Süden des Königreichs.

Die Rolle des Justiciar mündete in die des heutigen Lord Justice-General, dem Oberhaupt des High Court of Justiciary und der schottischen Rechtsprechung und Mitglied des königlichen Haushalts.

Der Herzog von Argyll führt den erblichen Titel eines High Justiciar of Argyll, mit dem jedoch keine Aufgaben verbunden sind.

Aufgaben und Ausbildung in Deutschland

Aufgaben

Der Justiziar berät und vertritt die ihn anstellende Einrichtung (Behörden, Verbände und Unternehmen) bei rechtlichen Fragestellungen und erstellt für sie u. a. Rechtsgutachten. Das Justiziariat ist damit organisatorischer Bestandteil eines Unternehmens. Zu seinen Aufgabe zählt die vorbeugende rechtliche Beratung der Unternehmensführung wie deren rechtliche Vertretung im Streitfall gegenüber Dritten.

Vor Behörden und Gerichten, bei denen keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung besteht (Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Finanzgericht, Sozialgericht oder Arbeitsgericht) kann ein Justiziar seine anstellende Einrichtung vertreten. Besteht Anwaltszwang, also z. B. vor dem Landgericht und Gerichten des höheren Rechtszuges, kann nur eine weisungsungebundene externe postulationsfähige Person (z. B. ein Rechtsanwalt) ohne Arbeitsverhältnis für die Einrichtung auftreten. Syndikus­anwälten ist es nach § 46c Abs. 2 BRAO berufsrechtlich weitestgehend verboten, für ihren Arbeitgeber in ihrer Eigenschaft als Syndikusrechtsanwalt vor Gericht aufzutreten.

Justiziare einer Behörde mit der Befähigung zum Richteramt sind vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit postulationsfähig, obgleich sie keine Rechtsanwälte sind, vgl. z. B. § 67 Abs. 4 VwGO, § 78 Abs. 2 ZPO, § 10 Abs. 4 FamFG.

Ausbildung

Für die Tätigkeit eines Justiziars gibt es in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung. Arbeitgeber verlangen üblicherweise ein mit der Ersten juristischen Prüfung abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-Jurist, Master of Laws (LL.M.)), zumindest jedoch einen akademischen Abschluss als Wirtschaftsjurist oder als Diplom-Rechtspfleger bzw. Diplom-Verwaltungswirt. Häufig wird für die Anstellung als Justiziar der Abschluss als Rechtsassessor (Volljurist) verlangt.

Will der Justiziar zugleich als Syndikus tätig sein, muss er die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Rechtsanwalts erfüllen und sich einem Zulassungsverfahren unterziehen.

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Justiziar – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Creifelds Rechtswörterbuch, München 2002.
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Justiziar aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.