Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Kameralamt Waiblingen
Das Kameralamt Waiblingen war eine Einrichtung des Königreichs Württemberg, die im Amtsbezirk Besitz und Einkommen des Staates verwaltete. Es bestand von 1806 bis 1922 in Waiblingen. Das Kameralamt wurde im Rahmen der Neuordnung der Staatsfinanzverwaltung im Königreich Württemberg geschaffen.
Geschichte
Gemäß Verordnung vom 6. Juni 1819 wurde dem Kameralamt das Forstrevier Winnenden zugeteilt.
Laut Verfügung vom 26. September 1836 mussten von dem aufgelösten Kameralamt Beutelsbach die Orte Großheppach und Strümpfelbach und vom Kameralamt Schorndorf der Ort Ödernhardt mit Parzelle Plapphof, die Parzellen Spechtshof, Gemeinde Reichenbach, Drechselhof und Kieselhof, Gemeinde Rettersburg, übernommen werden. Abgetreten werden mussten an das Kameralamt Cannstatt der Ort Öffingen mit Parzelle Tennhof und an das Kameralamt Ludwigsburg der Ort Neckargröningen.
Quellen
- Akten des Kameralamts Waiblingen beim Staatsarchiv Ludwigsburg: Bestand F 1 / 93
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kameralamt Waiblingen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. Hauptautor des Artikels (siehe Autorenliste) war Reinhardhauke. Weitere Artikel, an denen dieser Autor maßgeblich beteiligt war: 10.610 Artikel (davon 0 in Jewiki angelegt und 10.610 aus Wikipedia übernommen). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Jewiki:Statistik. |