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Kanonisches Recht
Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Sein Name leitet sich von griechisch/lateinisch canon ‚Richtschnur‘ ab, weil die einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden.
Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen.
Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda ‚Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung.
Siehe auch
Weblinks
- Kanonische Gesetzbücher im Volltext auf der Seite der Kongregation für den Klerus
- Skriptum Einführung in das Kirchenrecht (von Ulrich Rhode; PDF-Datei; 451 kB)
- Skriptum Grundbegriffe des Kirchenrechts (Vorlesung von Johann Hirnsperger; PDF-Datei; 7,15 MB)
- Skriptum Universalkirchliche Verfassungsstrukturen (Vorlesung von Johann Hirnsperger; PDF-Datei; 383 kB)
- Skriptum Teilkirchenrecht (Vorlesung von Johann Hirnsperger; PDF-Datei; 341 kB)
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