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Kerker
Kerker (von lat. carcer, Gefängnis) ist die alte Bezeichnung für Strafanstalt.
Geschichte
Bis zum Zweiten Weltkrieg war in Deutschland Kerkerhaft verschärfter Freiheitsentzug im Unterschied zu Gefängnis und Zuchthaus. Kerkerhaft wurde insbesondere für militärische Vergehen verhängt. In Österreich wurde die Kerkerstrafe mit dem Strafrechtsanpassungsgesetz von 1974 abgeschafft.
Synonyma
Kerker
Wenn die Rede vom Mittelalter ist, besteht kein Unterschied zwischen den Begriffen Kerker und Gefängnis. Später wurde Kerker dann für die strengere Form der Strafe benutzt.
Betzekämmerchen
Betzekämmerchen waren von Außen einsehbare Räume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, die in erster Linie der Zurschaustellung des Delinquenten und nicht der Inhaftierung dienten. Dem Spott der Passanten ausgesetzt verbüßte der Delinquent eine nicht entehrende Strafe für die Begehung leichterer Delikte.
Karzer
Der Begriff Karzer ist ebenfalls eine Ableitung von lat. carcer, bezeichnet aber den (leichten) Arrest, der bis zum 19. Jahrhundert an Universitäten für Studenten verhängt werden konnte.
Verlies
Ein Verlies war im Mittelalter ein burg- oder stadteigener Kerker, meist in (fensterlosen) Kellerräumen oder im untersten Teil einer Festung (Kasematten), eines Turmes (Bergfrieds). Oft war es nur durch die Decke über eine einzige Öffnung, ein so genanntes Angstloch erreichbar. Das niederdeutsche Wort Verlies ist mit „verlieren“[1] verwandt und gelangte im 18. Jahrhundert in die Schriftsprache. Eine frühere Bedeutung ist Verlust (niederl. verlies) und später „sich verlieren“, für andere unsichtbar werden.
Belege
- ↑ Duden – Herkunftswörterbuch, Mannheim: Dudenverlag 2001 3. Aufl. Band 7 S. 892f.
Weblinks
- BGBl. Nr. 422/1974 der Republik Österreich (Strafanpassungsgesetz) (erfordert Cookies)
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