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Kirchenmusiker
Ein Kirchenmusiker ist ein Musiker, der in einer Kirchengemeinde als Organist oder Chorleiter arbeitet. Das kann hauptamtlich, nebenberuflich oder auch ehrenamtlich sein. Gebräuchlich ist als kirchliche Berufsbezeichnung auch Kantor oder in älterer Schreibweise Cantor. Diese Bezeichnung stammt aus der älteren Kirchentradition einschließlich der Synagogen und leitet sich vom lateinischen cantare „singen“ ab. Der Kantor war und ist Sänger oder Vorsänger mit besonderen liturgischen Aufgaben innerhalb des Gottesdienstes oder der Messe, etwa dem Psalmgesang. Hieraus entstand dann die Chorleitung mit allen Aufgaben der Chorpädagogik wie Stimmbildung, Probentechnik und Dirigat, zuweilen einschließlich der Orchesterleitung. In der Zusammenlegung aller Tätigkeiten (Organist und Chorleiter oder in der Musikpädagogik) ist der Beruf Kirchenmusiker entstanden. Eine Trennung beider Ämter „Organist“ und „Kantor“, wie sie zum Beispiel in größeren Kirchen Frankreichs üblich ist, ist in Deutschland eher selten.
Ausbildung
Deutschland
Die berufliche Qualifizierung gliedert sich in vier Stufen:
- D-Prüfung: Kirchenmusiker mit Ausbildung im Kirchenkreis und Prüfung, früher „Hilfskirchenmusiker“ genannt
- C-Prüfung: etwa zweijähriger Besuch eines C-Seminars oder Studium an einer Kirchenmusikschule mit nachfolgendem C-Abschluss für den nebenberuflichen eigenverantwortlichen kirchenmusikalischen Dienst; in Bayern auch durch Besuch einer Berufsfachschule für Musik zu erwerben
- B-Prüfung: vierjähriges Studium mit B-Prüfung an einer Kirchenmusikschule, Musikhochschule oder Akademie für den hauptberuflichen Dienst
- A-Prüfung: 4- bis 6-jähriges A-Studium oder 2-jähriges Zusatzstudium für B-Kirchenmusiker, jeweils mit A-Prüfung für den hauptberuflichen Dienst an Hauptkirchen mit besonderen künstlerischen Schwerpunkten etwa in der Chorarbeit oder dem Orgelspiel sowie Leitungsaufgaben (Kirchenmusikdirektor/Regionalkantor) in Kirchenbezirken
Der Ausbildungskanon eines hauptamtlichen Kirchenmusikers umfasst in der Regel die Fächer: Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel, Klavier, Gesang, Chorleitung, Orchesterleitung, Partiturspiel, Generalbassspiel, Tonsatz, Gehörbildung, Liturgik, Hymnologie, Geschichte der Musik, Historische Musikwissenschaft, Orgelbaukunde, Kirchenkunde und zunehmend an kirchlichen Ausbildungsstätten auch christliche Popularmusik.
Österreich
In Österreich besteht die Möglichkeit die C-, B- oder A- Prüfung an Konservatorien abzulegen.[1] Die Ausbildung bis zur B-Prüfung beginnt mit der ein- bis zweijährigen Elementarstufe, welche auf die anschließende Grundstufe vorbereitet. In der Grundstufe, welche zwei bis vier Jahre dauert, vertieft man die Kenntnisse der Elementarstufe. Die Ausbaustufe schließt die Ausbildung ab. Sie dauert normalerweise auch zwei bis vier Jahre. Die Prüfungen werden sowohl in Österreich, als auch in Deutschland anerkannt.
Aufgaben
Heute ist der Kirchenmusiker in zunehmendem Maße auch Musikpädagoge in der Gemeinde. Neben liturgischen und künstlerischen Aufgaben (zum Beispiel Leitung von Konzerten für Chor und Orchester oder Durchführung von Orgelkonzerten) nimmt die musikpädagogische Betreuung für Laien in Chören und Gruppen einen breiten Raum ein, zum Teil bis hin zur musikalischen Früherziehung in Kirchgemeinde und Kindergarten. Des Weiteren gehört auch die Ausbildung von kirchenmusikalischem Nachwuchs für den Einsatz als neben-/ehrenamtliche Kirchenmusiker (Klavier- und Orgelunterricht sowie Chorleitung) zu den Aufgaben, vor allem der hauptamtlichen Kirchenmusiker.
Die jeweiligen Schwerpunkte der kirchenmusikalischen Arbeit werden durch die Kirchengemeindeleitung oder den Kirchenkreis (je nach Anstellungsträger) bestimmt, oft sind auch die finanziellen Möglichkeiten ausschlaggebend.
Berufssituation
Während es seit etwa 1950 besonders in Deutschland zu einem breit gefächerten Ausbau des Studiums kam (aus Organistenschulen wurden „Kirchenmusikschulen“, aus Kirchenmusikschulen wurden Akademien und Hochschulen mit entsprechend qualifizierten Studienabschlüssen), wurden die oben genannten Stellenbezeichnungen feste Anstellungsverhältnisse mit entsprechendem Etat für Kirchenmusik. Diese Entwicklung etablierte somit den Beruf in Deutschland gegenüber vielen anderen Ländern als (geschützten) Berufsstand in allen künstlerischen, liturgischen und musikpädagogischen Bereichen. Diese Praxis ist seit vielen Jahren rückläufig. Zwar gibt es in Deutschland weiterhin jährlich professionelle Studienabgänger, die Stellenbesetzungen jedoch gehen vermehrt aus finanziellen Gründen zu Honorarverträgen und prozentualen Stellenvergaben oder Herabstufungen von A-Stellen zu B- oder C-Stellen oder von C- zu D-Stellen über. Im Gegenzug werden allerdings auch neue Stellen im überregionalen Bereich geschaffen (Bezirkskantor, Dekanatskantor, Kreiskantor, Regionalkantor), die als Arbeitsschwerpunkt die Ausbildung und Betreuung von nebenamtlichen und ehrenamtlichen Organisten/Chorleitern sowie Projektarbeit beinhalten.
In manchen Gegenden (vor allem in kleineren Gemeinden) werden die Aufgaben des Kirchenmusikers vermehrt mit anderen kirchlichen Aufgabenfeldern (Verwaltung, Jugendarbeit etc.) kombiniert.
Obwohl der Beruf des Kirchenmusikers stark auf das Anforderungs- und Kompetenzprofil innerhalb der Institution Kirche zugeschnitten ist, gibt es – wie in anderen Kulturbereichen – in jüngerer Zeit auch hier institutionell unabhängige Freiberufler, die sich dann häufig als konzertierende Musiker oder als säkulare musikalische Dienstleister verstehen.[2] Das berufliche Spektrum reicht hier von der selbstständigen Chorleitung oder Gesang über Konzertorganisten und musikwissenschaftliche Referenten bis hin zum Trauerredner.
Statistik
Obwohl die Kirchenmusikerstellen weitestgehend auf die beiden großen Kirchen beschränkt sind, ist durch die Aufteilung in verschiedene Landeskirchen sowie Bistümer keine gesicherte Statistik möglich.
Evangelische Kirchenmusiker im Bereich der EKD:
1994 | 2006 | |
---|---|---|
hauptberufliche Stellen | 2270–2350 | 1680–2000 |
davon A-Stellen | 25 % | 25 % |
Anteil der 100 %-Stellen | 85 % | 42 % |
nebenberufliche Stellen | 16.500 | 17.000 |
In der römisch-katholischen Kirche in Deutschland waren Anfang 2006 etwa 1600 hauptamtliche sowie 8000 nebenamtliche Kirchenmusiker tätig. 2004 waren etwa 400 evangelische sowie etwa 300 katholische Studenten an den Kirchenmusikhochschulen eingeschrieben. Mitte 2006 waren es 392 evangelische Studenten.
Richtlinien und Ordnungen
- beispielhaft Ordnung C-Prüfung Bistum Münster (PDF-Datei; 21 kB)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Nebenamt (PDF-Datei; 86 kB)
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Ausbildung auf der Seite des Konservatoriums Graz
- ↑ Beispiele für diese jüngere Entwicklung sind etwa Johannes Vetter, Christian Bauer, Christoph Schlechter, Bettina Strübel oder Ute Weitkämper.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kirchenmusiker aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |