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Klappentext

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Als Klappentext (englisch blurb) wird ein auf den Einschlagklappen eines Schutzumschlags stehender Text bezeichnet. Üblich sind eine kurze, werbende Zusammenfassung des Buchinhalts (meist auf der vorderen Einschlagklappe), eine Autorennotiz (meist auf der hinteren Einschlagklappe) und gegebenenfalls Hinweise auf weitere Bücher des Verlags. Bei Büchern ohne Umschlag (Paperbacks und Taschenbüchern) wird dieser Text in der Regel auf der Seite 2, also auf der Rückseite des Schmutztitels platziert.

Je nach Größe der Verlage erstellen deren Marketingabteilung, die den jeweiligen Titel betreuenden Verlagslektoren oder die Autoren selbst die Klappentexte, wobei letztere je nach Vertrag zuweilen hierfür gar kein oder nur ein bedingtes Mitspracherecht haben. Zumeist aber wird für den Klappentext im Zusammenwirken aller am Entstehen eines Buches Beteiligten ein einvernehmliches Ergebnis gesucht.

Der Verleger Karl Robert Langewiesche gilt als „der Erfinder“ des Klappentextes.

Abgrenzung

Neben dem eigentlichen Klappentext gibt es häufig weitere Texte auf der Rückseite des Schutzumschlags, der also auch bei geschlossenem Buch zu lesen ist. Er enthält bevorzugt kurze, die Neugier weckende Zitate aus dem Inhalt oder bei Nachauflagen aus positiven Rezensionen oder von Testimonials.

Umgangssprachlich werden jedoch alle diese Texte gemeinsam als Klappentext bezeichnet, auch vergleichbar werblich-informative Texte zu Musikaufnahmen und Filmen auf den Hüllen von Schallplatten, Compact Disks, DVDs usw.

Abzugrenzen sind diese aber vom Waschzettel, der heutzutage oft inhaltlich dem Klappentext entspricht, aber in Bezug auf Zweck und Leserschaft eine andere Funktion erfüllt.

Literatur

  • Ludwig Muth: Kleine Theorie des Klappentextes. In: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Frankfurt/M 17/61 S.2127 ff.
  • Gérard Genette: Paratexte. Das Buch vom Beiwerk des Buches. Frankfurt/Main 2001

Weblinks

Siehe auch

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