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Klausur (Kloster)
Klausur (von spätlateinisch clausura ‚Verschluss‘, claudere, ‚schließen‘) bezeichnet den abgegrenzten, den Ordensangehörigen vorbehaltenen Bereich, den das Ordensmitglied nur mit vorheriger Erlaubnis seines Oberen verlässt. Außenstehende dürfen diesen Bereich nur unter bestimmten Voraussetzungen zeitweilig betreten (etwa, wenn es sich um Ordensanwärter, Ärzte oder Handwerker handelt). Dieser Teil des Klosters dient als Ort des Rückzugs und der Besinnung für die Ordensmitglieder und symbolisiert den Ersatz für die Wüste als Lebensraum der frühen Eremiten.
Päpstliche Klausur
1566 erließ Papst Pius V. die Apostolische Konstitution Circa pastoralis, die für Nonnen mit feierlichen Gelübden die sogenannte päpstliche Klausur vorschrieb. Gemäß der Instruktion der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Verbi sponsa von 1999 gilt die päpstliche Klausur heute nur noch für die Nonnen kontemplativer Orden, etwa die Karmelitinnen oder die Klarissen.
Zur Klausur gehören Dormitorium, Zellen, Refektorium (Speiseraum), Kapitelsaal, Kreuzgänge, Chor, unter Umständen ein Teil des Sprechzimmers und zumindest große Teile des Geländes, auf dem das Kloster errichtet ist. Bei der Errichtung einer Gründung oder der Neubesiedlung eines Konvents wird die Klausur in einem liturgischen Akt, dem sich eine Prozession anschließt, geschlossen und gesegnet.
Exklaustrierung
Exklaustrierung beziehungsweise Exklaustration bedeutet, dass ein Ordensmitglied nicht mehr innerhalb der Klausur lebt. Das Ordensmitglied ist vom Gemeinschaftsleben befreit und ist nicht an die Klausurbestimmungen gebunden. Die Exklaustrierung stellt keinen Ausschluss aus dem Orden dar. Allerdings geht vielfach dem Austritt eines Ordensmitglieds mit feierlicher Profess ein längerer Zeitraum der Exklaustrierung voraus. Der- oder diejenige ist noch Ordensmitglied und an die Ordensgelübde gebunden, lebt aber außerhalb des Konvents.
Klausur bedeutet auch eine innere Haltung, den Rückzug und die Loslösung von äußeren Einflüssen und Konzentration auf ein Ziel.
Siehe auch
- Apostolische Konstitution Sponsa Christi von Pius XII. (Artikel IV. §§ 1–5, Große und kleine päpstliche Klausuren)
Literatur
- Peter Wiesflecker: „Wir haben strenge Klausur…“ Kirchenrechtliche und kirchenrechtshistorische Aspekte der päpstlichen Klausur am Beispiel der Benediktinerinnenabtei St. Gabriel. Grazer Universitätsverlag 15, Graz 2010, ISBN 978-3-7011-0179-5.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Klausur (Kloster) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |