Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Kriminologie

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kriminologie (zusammengesetzt aus Latein: crimen, Verbrechen sowie altgriechisch: λογια, Wissenschaft oder Lehre) bedeutet wörtlich übersetzt Lehre vom Verbrechen. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie Rechtswissenschaften und Psychiatrie, Soziologie und Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und Anthropologie sowie in den letzten Jahrzehnten verstärkt der Ökonomie.

In Deutschland ist die universitäre Kriminologie ganz weitgehend den rechtswissenschaftlichen Fakultäten zugeordnet. In angloamerikanischen und skandinavischen Ländern dagegen sind Kriminologen überwiegend sozialwissenschaftlich orientiert. Kriminologie ist von der Kriminalistik abzugrenzen.

Geschichte und Strömungen der Kriminologie

Die Herkunft der Bezeichnung Kriminologie ist nicht eindeutig geklärt. Verwendet wurde der Begriff jedoch nachweislich zum ersten Mal von Raffaele Garofalo als Titel seines 1885 veröffentlichten Werkes Criminologia.

18. und 19. Jahrhundert: Die „Klassische“ und die „Positive“ Schule

Als (zumindest geistiger) Begründer einer sogenannten „Klassischen Schule der Kriminologie“ − und der Disziplin Kriminologie überhaupt − wurde früher verbreitet der Italiener Cesare Beccaria angesehen. In seiner im 18. Jahrhundert veröffentlichten Schrift Dei Delitti e delle Pene (dt. „Über Verbrechen und Strafen“) plädierte er als Utilitarist in einer Art Manifest gegen die Zustände des damaligen Strafrechtswesens dafür, die überkommenen Methoden (wie Folter, Todesstrafe etc.) durch humanere und nützlichere Methoden zu ersetzen. Obwohl Beccarias Schrift zunächst auf große Zustimmung traf, verhallten seine Forderungen recht bald wieder, ohne für große Veränderungen gesorgt zu haben. Beccaria wird einerseits teilweise als Vorläufer einer etikettierungstheoretisch orientierten Kriminologie bezeichnet (so von Karl-Ludwig Kunz), andererseits wird bezweifelt, dass Beccarias Werk mangels empirischer Forschungsansätze überhaupt bereits der Kriminologie zuzuordnen ist.

Foto eines zeitgenössischen Ölbildes des Psychiaters Cesare Lombroso

Als Urheber einer empirischen Kriminologie gilt hingegen der italienische Mediziner Cesare Lombroso. Dieser begründete − gemeinsam mit den Juristen Raffaele Garofalo und Enrico Ferri − die „Positive Schule“ der Kriminologie (Selbstbezeichnung „Scuola Positiva“). Im Jahre 1876 veröffentlichte Lombroso die erste Auflage seines Werkes L’uomo delinquente (dt. „Der Verbrecher“), in welchem er die These vertrat, dass man Verbrecher anhand physiologischer Merkmale erkennen könne. Nach dieser Theorie war das Verbrechen somit bei der Geburt determiniert, was zu dem Schluss führte, dass als Reaktion auf Verbrechen ausschließlich repressive Maßnahmen in Betracht kämen. Lombrosos Thesen basierten auf Untersuchungen (körperlichen Messungen), welche er zunächst in seiner Zeit als Militärarzt an Soldaten und später an Strafgefangenen vorgenommen hatte und anhand derer er Tafeln mit den unterschiedlichen „Verbrechertypen“ aufstellte. Seine Theorien wurden allerdings bereits zu dessen Lebzeiten von anderen Wissenschaftlern widerlegt und werden heutzutage kaum noch vertreten. Seinen vorerst letzten Kritiker hat er in dem österreichischen Philosophen Peter Strasser gefunden, der 1984 in seiner antilombrosianischen Streitschrift Verbrechermenschen auch Lombrosos Selbstanspruch als empirischen Forscher abspricht. Die Kriminologie Lombrosos bezeichnet er als den „als Wissenschaft verbrämten Mythos“.

20. Jahrhundert und Gegenwart

Die von Lombroso und seiner Schule begründeten anlagebedingten Erklärungsansätze wurden im 20. Jahrhundert durch die Adoptions- und die Zwillingsforschung, sowie die weniger populäre sog. „Phosphattheorie“ (verstärkte Aggressionsbereitschaft durch übermäßigen Konsum phosphathaltiger Fleischprodukte) fortgesetzt. Ferner wurde zeitweilig von der Existenz eines sogenannten Mörderchromosomes ausgegangen (überzähliges Y-Chromosom oder XYY-Syndrom), dessen Kausalität für das Begehen von Verbrechen jedoch wissenschaftlich widerlegt werden konnte.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzten sich zunehmend solche Stimmen durch, welche die Verbrechensursachen nicht ausschließlich in den Anlagen des Menschen vermuteten, sondern vielmehr auch die Umwelt als Ursache mit einbezogen. In diesem Zusammenhang entwickelte sich die von Franz von Liszt aufgestellte sog. Anlage-Umwelt-Formel, wonach er das Verbrechen als Resultat der Eigenart des Täters und den diesen zur Tatzeit umgebenden äußeren Einflüssen beschrieb. Während der nationalsozialistischen Herrschaft gewannen die anlagebedingten Theorien nochmals an Bedeutung, was sich etwa in der Ausweitung strafrechtlicher Sanktionen auf Familienangehörige des Straftäters (siehe auch Sippenhaftung) widerspiegelte.

Heutzutage gibt es eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Erklärungsansätze. Diese lassen sich grob einteilen in:

  • täterorientierte Theorien
  • gesellschaftsorientierte Theorien
  • multifaktorielle Ansätze (zu den einzelnen Theorien siehe auch Kriminalitätstheorien).

In der kritischen Kriminologie wird, entsprechend der Doppeldeutigkeit des lateinischen Begriffsursprungs crimen, was sowohl Beschuldigung, als auch Verbrechen bedeuten kann, unter „Kriminalität“ die Gesamtheit der Aktionen und Interaktionen zwischen den für Rechtsetzung und -durchsetzung zuständigen Institutionen einerseits und den für Rechtsbruch verantwortlichen und von Rechtserleidung betroffenen Individuen andererseits verstanden.

Vertreter des sich seit den 1950er Jahren formierenden Labeling Approaches (dt. Etikettierungsansatz) (in Deutschland z. B. Fritz Sack und Peter-Alexis Albrecht) gehen davon aus, dass Kriminalität ubiquitär (d. h. allgemein verbreitet) sei und lediglich gewisse Schichten der Gesellschaft seitens des Gesetzgebers sowie der Strafverfolgungsbehörden als Verbrecher „herausselektiert“ – und damit etikettiert – würden.

In bewusster Abgrenzung zur ätiologisch orientierten Kriminologie erklären die Anhänger des Etikettierungsansatzes die Entstehung von Kriminalität nicht dadurch, dass sie sie kausal auf in der Person des Täters oder in der gesellschaftlichen Struktur gelegene Ursachen zurückführen. Kriminalität ist dieser Ansicht zufolge vielmehr das Ergebnis eines gesellschaftlichen Zuschreibungsprozesses. Teile des Labeling-Approaches sind dem (strafrechtlichen) Abolitionismus zuzuordnen (einer Strömung, welche die Abschaffung jeglicher Art von Freiheitsentzug fordert).

Aufgabengebiet und Arbeitsweise

Der Begriff der Kriminologie ist vom Begriff der Kriminalistik zu unterscheiden. Beide Wissenschaften können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen betrachtet werden. Während primäres Ziel der Kriminologie die abstrakte (also nicht auf einen bestimmten Fall bezogene) Erkenntnisgewinnung über die Ursachen und Erscheinungsformen von Kriminalität ist, beschäftigt sich die Kriminalistik mit der konkreten – praxisbezogenen – Fragestellung der Verhütung (Prävention), Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten.

Zentrale Betrachtungspunkte der Kriminologie sind das Verbrechen, der Verbrecher, das Verbrechensopfer sowie die Verbrechenskontrolle.

Kriminologie umfasst insbesondere die Kriminalitätstheorien (darunter auch die Bindungs- oder Halttheorien, welche der Frage nachgehen, warum Menschen sich konform verhalten – also nicht kriminell werden); zur Kriminologie muss weiterhin auch der Bereich der Sinnhaftigkeit von Strafe gestellt werden.

Betrachtet man Kriminalität als Massenerscheinung, benutzt die Kriminologie auch die bekannten Kriminalstatistiken. Diese haben dann auch erheblichen Anteil an der praktizierten Kriminalpolitik, die sich mit leicht zu vermittelnden Zahlen besser verbreiten lässt, als Hinweise auf komplizierte Untersuchungen. Zentrale Begriffe hierbei sind das Hellfeld und das Dunkelfeld. Problematisch ist in diesem Zusammenhang stets die begrenzte Aussagekraft der Statistiken.

Aktuelle Richtungen der deutschen Kriminologie

Kriminalpolitische Kriminologie

Die Mainstream-Kriminologie zielt auf die Optimierung strafrechtlicher und gesellschaftlicher Kriminalprävention. Sie ist universitär an fast allen juristischen Fakultäten in der Bundesrepublik Deutschland vertreten und wird von rechtswissenschaftlichen Hochschullehrern repräsentiert. Wenn Kriminologie überhaupt einen Einfluss auf die Gesetzgebung nimmt, dann die dieser Richtung. Ihr publizistisches Fachorgan ist die Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform. Dieser Richtung sind auch die kriminologischen Forschungsinstitute in Freiburg (Max-Planck-Institut), Hannover (KFN) und Wiesbaden (KrimZ) verpflichtet sowie die den juristischen Fakultäten angegliederten kriminologischen Institute in Tübingen, Heidelberg und Konstanz.

Kritische Kriminologie

Die Kritische Kriminologie geht auf Fritz Sack zurück und thematisiert Kontroll- und Kriminalisierungsprozesse in der Tradition des Labeling Approach. Ihre universitären Hochburgen hat sie in Hamburg (Institut für Kriminologische Sozialforschung), Universität Bremen, Universität Oldenburg und Universität Frankfurt am Main. Diese Richtung ist explizit sozialwissenschaftlich orientiert. Die richtungsspezifische Fachzeitschrift ist das Kriminologisches Journal. Der Hintergrund-Einfluss der Kritischen Kriminologie auf die Ausbildung von Juristen war bis zum Beginn der 1990er Jahre erheblich. Der Einfluss auf die Lehrinhalte von sozialpädagogischen Ausbildungsgängen ist ungebrochen. Die akademische Kritische Kriminologie befindet sich in einer Phase der Selbstüberprüfung und ihr Einfluss auf die Kriminalpolitik ist sehr gering.

Angewandte Kriminologie

Angewandte Kriminologie ist Einzelfall-Kriminologie, ihr Praxisfeld ist die Strafrechtspflege. Im engeren Sinne geht die Angewandte Kriminologie auf Hans Göppinger zurück, der damit die originär kriminologische Begutachtung und Interventionsplanung meinte. Heute firmiert diese Richtung der deutschen Kriminologie unter MIVEA. Ein Einfluss auf die Praxis der Strafrechtspflege ist erkennbar, einer auf die Kriminalpolitik nicht. Akademisch spielt diese Richtung eine Nebenrolle und wird nur an den Universitäten Mainz (unter dem Label MIVEA) und Tübingen (als Einzelfallkriminologie) gelehrt. In Österreich werden an der Karl-Franzens-Universität in Graz von Gabriele Schmölzer einschlägige Seminare angeboten.

Viktimologie

Hauptartikel: Viktimologie

Kriminologie als Studienfach (deutschsprachiger Raum)

Kriminologie als Studienfach wird insbesondere als Grundlagenfach oder als Annexfach zum Strafrecht gelehrt. In Berlin und vielen weiteren Universitäten (beispielsweise Köln oder Passau) gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Schwerpunktbereiches im Hauptstudium Kriminologie zu belegen und im Examen darin geprüft zu werden.

Ein Master-Studiengang Internationale Kriminologie sowie ein berufsbegleitender Weiterbildender Masterstudiengang Kriminologie werden an der Universität Hamburg angeboten (Abschluss jeweils: „Master of Arts (MA)“, früher „Dipl.-Kriminologe“)[1]. Seit 2007 bietet die Universität Hamburg einen berufsbegleitenden Masterstudiengang an, den „Weiterbildenden Masterstudiengang Kriminologie“.[2]

An der Universität Bern (Schweiz) werden von der School of Criminology, International Criminal Law and Psychology of Law (SCIP) [3] verschiedene Studien angeboten. Die Studien mit dem Schwerpunkt Kriminologie führen zu universitär anerkannten diplomierten Abschlüssen mit den Titeln Master of advanced studies in Criminology (LL.M.) resp. Diploma of advanced studies in Criminology (DAS).[4]

Seit dem Wintersemester 2005/2006 gibt es an der Ruhr-Universität Bochum einen Masterstudiengang „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“,[5] der ab 2008 als viersemestriges „blended learning“-Studium angeboten wird. Der Studiengang ist praxisbezogen und richtet sich sowohl an Bewerber mit mindestens einem abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studium als auch an Personen aus den Bereichen der Polizei, Sozialarbeit sowie aus anderen Berufsfeldern mit einem geeigneten Fachhochschulabschluss und einschlägiger Berufserfahrung. Dieser Studiengang umfasst neben der Kriminologie auch die Polizeiwissenschaft.

Seit dem Wintersemester 2006/2007 wird an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald der Weiterbildungsstudiengang "Master of Laws (LL.M.) in Criminology and Criminal Justice - Kriminologie und Strafrechtspflege" angeboten.[6]

Die Universität Regensburg bietet ein viersemestriges interdisziplinäres Aufbaustudium zum Master of Arts in Kriminologie und Gewaltforschung an.[7]

An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gibt es für Praktiker der Jugend- und Strafrechtspflege ein Weiterbildungsangebot mit Zertifizierungsmöglichkeit in Angewandter Kriminologie (kriminologische Einzelfalldiagnostik).[8]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kriminologie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.