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Kunde
Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die ein offensichtliches Interesse am Vertragsschluss zum Zwecke des Erwerbs eines Produkts oder einer Dienstleistung gegenüber einem Unternehmen oder einer Institution zeigt.
Die DIN EN ISO 8402 definiert Kunde als „Empfänger eines vom Lieferanten bereitgestellten Produkts“, der im Rahmen einer Vertragssituation auch Auftraggeber genannt wird. Sobald das Geschäft zustande gekommen und durch Vertragsschluss bzw. Bezahlung und Übergang des Besitzes abgeschlossen wird, wird der Kunde zum Käufer.
Es wird zwischen Privatkunde und Geschäftskunde unterschieden: Ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Wortherkunft
Althochdeutsch chundo bedeutet "Bekannter"[1] (neben chundeo "Zeuge")[2] und behält die Bedeutung "der bekannt ist, den man kennt, der Einheimische, der Vertraute" auch im Mittelhochdeutschen [3] bei. Erst im Frühneuhochdeutschen des 16. Jahrhunderts etabliert sich die Verwendung für den in der Anfangsphase noch als regelmäßig wiederkehrend, d. h. als dem Anbieter "bekannt" vorgestellten Kunden einer Gastwirtschaft, eines Kaufmanns, eines Handwerkers oder eines sonstigen Geschäftsbereichs.[4] Ebenfalls schon in frühneuhochdeutscher Zeit entstehen auch verallgemeinernde umgangssprachliche Verwendungen mit Bedeutungen wie "Kerl", "Kumpan".[5]
Seit dem 19. Jahrhundert (1828) ist in Rotwelsch das Wort Kunde mit der Sonderbedeutung "wandernder Handwerksbursche, Bettler, Landstreicher" belegt.[6] Hieran anknüpfend verwendet die Rotwelschforschung seit dem 19. Jahrhundert die Bezeichnungen Kundensprache und Kundenlied für das sondersprachliche Wort- und Liedgut dieser Sprechergruppe, während im Sprachgebrauch der Sprechergruppe selbst seit 1906 die Eigenbezeichnung Kundenschall[6] belegt ist und speziell das Rheinische Wörterbuch den Terminus Kundensprache allgemein für sondersprachlich-rotwelschen Wortschatz im rheinischen Sprachgebiet, ohne spezielle Zuordnung zu einer sozial definierten Sprechergruppe, verwendet.
Kundenbindung
Als Kunden werden auch Personen oder Institutionen bezeichnet, wenn diese einmalig Geschäfte mit einem Lieferanten abgeschlossen haben bzw. ein Geschäftsinteresse gezeigt haben. So betrachten z. B. Autohändler in der Regel auch solche Personen als Kunden, die nur einmal ein Fahrzeug bei ihnen gekauft haben, wobei dahinter die Erwartung steht, dass diese sich erneut für ein Fahrzeug der gleichen Marke entscheiden oder gegebenenfalls Ersatzteile nachfragen werden. Versandunternehmen betrachten Personen als Kunden, wenn sie bei ihnen einmal bestellt oder erhöhtes Geschäftsinteresse gezeigt haben, weil auch hier mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit mit Folgegeschäften gerechnet wird.
Schließt ein Kunde mit dem Lieferanten zum ersten Mal einen Vertrag, ist er aus Sicht des Lieferanten ein Neukunde. Hat er mit dem Lieferanten schon einmal einen Vertrag geschlossen, ist er ein Altkunde oder Bestandskunde. Hat er mit dem Lieferanten schon öfter bzw. regelmäßig einen Vertrag geschlossen, ist er ein Stammkunde.
Euphemismen
Der Begriff Kunde wird gelegentlich umgangssprachlich für Personen oder Institutionen verwendet, die kein eigentliches Interesse an einem Vertragsschluss oder einer Zusammenarbeit haben. Beispielsweise nennt die Polizei Beschuldigte oder Tatverdächtige in einigen Zusammenhängen ihre 'Kunden'[7] oder ´Kundschaft´ und meint damit regelmäßig mit denselben Problemen anzutreffende Personen/-gruppen, oder die öffentliche Verwaltung nennt Antragsteller ihre 'Kunden'. In beiden Fällen handelt es sich aber im eigentlichen Sinn nicht um 'Kunden': Die Zusammenarbeit ist in diesen Fällen zumeist nicht freiwillig, oft sogar alternativlos. Dieses gilt insbesondere, wenn es sich um hoheitliche Akte handelt. In allen diesen Fällen gibt es sehr wohl andere gebräuchliche Begriffe (wie z. B. 'Beschuldigter', 'Zeuge' oder 'Antragsteller'), die aber manchmal negativ besetzt sind. Im Zuge der Entwicklung neuer Steuerungsinstrumente im öffentlichen Sektor und der Diskussionen des sog. New Public Management gewinnt der Kundenbegriff im eigentlichen Sinne aber auch hier zunehmend an Bedeutung. Führungskräfte und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen sollen ihre Aktivitäten gegenüber den Adressaten an den (rechts-)staatlichen Anforderungen und individuellen Bedürfnissen ausrichten.
Steuerung
Bei der Bedienung einer großen Anzahl von Kunden ist es gelegentlich zweckmäßig, deren Verteilung innerhalb des Betriebes zu steuern. Hierbei können auch automatisierte Systeme, z. B. Aufrufanlagen eingesetzt werden.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Bd. 11, Sp. 2620, Art. "Kunde, m. notus" (online
- ↑ Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Bd. 11, Sp. 2620, Art. "Kunde, m. zeuge" (online
- ↑ Mathias Lexer: Mittelhochdeutsches Handwörterbuch, Bd. 1, Sp. 1771 (online)
- ↑ Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Bd. 11, Sp. 2620, Art. "Kunde, m. notus, § 2
- ↑ Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Bd. 11, Sp. 2620, Art. "Kunde, m. notus, § 3
- ↑ 6,0 6,1 Siegmund A. Wolf: Wörterbuch des Rotwelschen, Bibliographisches Institut, Mannheim 1956, S. 188, Nr. 3017
- ↑ Neuer Polizei-Wasserwerfer, Website Spiegel Online 7. Dezember 2009
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