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Kupon

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Auch für einen Tuchabschnitt von einem Textilballen oder einen Metallabschnitt ist die Bezeichnung Kupon (oder Coupon) gebräuchlich. Des Weiteren wird der Begriff Coupon auch als Pseudoentlehnung aus dem Englischen für Rabattmarke benutzt.

Ein Kupon ([ku'pɔ̃], auch Coupon, von französisch couper „schneiden; ausschneiden“) ist der Abschnitt eines Wertpapieres, der gewöhnlich zur Einlösung eines Gewinnanteils („Dividendenschein“) oder Zinses („Zinsschein“, „Zinskupon“) berechtigt. Im Börsenjargon wird dieser Begriff auch als Synonym für den Nominalzins einer Anleihe verwendet. Dabei besagt ein Kupon von 6 %, dass zum jeweiligen Zinstermin zeitanteilig 6 Prozent des Nominalwerts als Zins gezahlt werden.

Heute wertlose Kupons von 1925

Historisch kommt der Begriff Kupon daher, dass von dem Wertpapier jeweils zum Zins- oder Dividendentermin der Kupon abgeschnitten wurde und gegen Bargeld eingetauscht werden konnte (siehe auch Tafelgeschäft). Das Wertpapier bestand aus dem „Mantel“ (dem eigentlichen Wertpapier) und dem „Bogen“ (der aus den einzelnen Kupons sowie dem Erneuerungsschein – auch Talon genannt – besteht). Bei Aktien können ggf. weitere Rechte, insbesondere Bezugsrechte für neue (junge) Aktien aus Kapitalerhöhungen oder den Bezug von Wandelschuldverschreibungen mit Kupons geltend gemacht werden.

In der heutigen Zeit spielen Kupons in Papierform nur bei effektiven Stücken eine Rolle, wenn dem Anleger also das Wertpapier in physischer Form zur Verfügung steht. Ist der letzte Kupon auf dem Bogen verbraucht, so kann der Aktionär mit einem Erneuerungsschein einen vollen Kuponbogen beantragen.

Im Regelfall werden Anleihen, Aktien oder ähnliche Wertpapiere nur noch stückelos bei einem Zentralverwahrer in einer Globalurkunde verbrieft.

Rechtliches

Auch ein Zins- oder Dividendenschein ist ein Wertpapier. Es verbrieft das Recht, an einen bestimmten Termin den Betrag der Zinsen in der Währung des Wertpapiers geltend zu machen. Es handelt sich um ein Inhaberpapier. Die Forderung auf Zinszahlung oder einen Gewinnanteil unterliegen der Regelverjährung von drei Jahren. Die Verjährungsfrist bei Kupons von Investmentzertifikaten (Publikumsfonds) beträgt vier Jahre.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Coupon – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kupon aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.