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Land (historisch)
Land ist die Bezeichnung für ein Gebiet und eine historische Form von Gemeinwesen, wie sie im Mittelalter vor allem in West- und Mitteleuropa typisch war. Seine privilegierten Bewohner (meistens der Adel) bilden eine Rechtsgemeinschaft und haben (meistens) einen Landesherren an ihrer Spitze. Für die rechtliche Zugehörigkeit zum Land war zumeist der Besitz eines im betreffenden Gebiet gelegenen Allods oder Lehenguts, zumindest aber eines Freihauses notwendig. Alle derart ausgezeichneten Landeseinwohner waren persönlich frei und nur der Jurisdiktion des Landgerichts, nicht aber irgendwelchen grundherrlichen oder städtischen Gerichtsbarkeiten unterworfen. Die freien Landsassen hatten persönlich an der Verteidigung des Landes teilzunehmen, wenn der Fürst dies von ihnen verlangte.
Nicht in erster Linie durch das Territorium, sondern durch den Verband seiner Mitglieder wird das Land konstituiert. Deshalb weisen die mittelalterlichen Länder häufig keine geschlossenen Grenzen auf, weil es autonome Inhaber von Herrschaftsrechten gab, die nicht wie ihre Nachbarn zum Land gehörten, sondern z. B. als Reichsritter exempt waren, also nur dem Kaiser unterstanden. Ähnliches gilt für eine Reihe von Städten. Ebenso wenig waren die unter der Grundherrschaft des Fürsten stehenden Güter im rechtlichen Sinn Teil des Landes.
Beispiele
- ein Teilgebiet Österreich-Ungarns, siehe Kronland (Österreich)
Siehe auch
- Landesämter: Landvogt, Landeshauptmann
- Landtafel, Landrecht, Landstände, Landtag (historisch)
- Landschaft (Begriffsklärung)
Literatur
- Otto Brunner: Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Südostdeutschlands im Mittelalter. Baden b. Wien u. a. 1939
- Ursula Floßmann: Landrecht als Verfassung. (=Linzer Universitätsschriften. 2). Wien 1976
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